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Kommunale Schutzverordnung

Die Schutzverordnung ist laut Gesetzen von Bund und Kanton Bestandteil der kommunalen Nutzungsplanung. Historische Gebäude, intakte Landschaften, Verkehrswege, Gärten, archäologische Objekte, Bäume und Hecken sind für die Siedlungs- und Lebensqualität, Identität und nachhaltige Entwicklung der Stadt Wil wertvoll und sollen für kommende Generationen erhalten bleiben. Die Schutzverordnung regelt den Umgang mit den Schutzobjekten. Die Schutzbestimmungen sind für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich.

Von 2017 bis 2022 wurden eine neue Schutzverordnung und ein neues Schutzinventar erarbeitet und am 31. August 2022 durch den Stadtrat erlassen. Die Unterlagen zum Natur- und Kulturgüterschutz finden Sie hier.

Bis zur Genehmigung durch den Kanton und die Inkraftsetzung durch den Stadtrat (voraussichtlich 2023), gelten die bestehenden Schutzverordnungen Wil (1992) und Bronschhofen (1994). Im Geoportal ist die Karte der Schutzobjekte hinterlegt, die dazugehörigen Gesetzestexte finden sich für Wil im Baureglement auf Seite 16/17 und für Bronschhofen/Rossrüti in der bestehenden Schutzverordnung Bronschhofen.  

Der Stadtrat hat am 20. Juni 2023 eine Vollzugsrichtlinie Landschaftsschutz genehmigt. Sie dient der Stadt Wil sowie den Grundeigentümern und Pächtern als Beurteilungshilfe, welche bauliche Massnahmen und Eingriffe unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes möglich und welche ausgeschlossen sind. 

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