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Bewilligung für den gastgewerblichen Bereich

Wer in der Stadt Wil gastgewerbliche Tätigkeiten ausüben will, benötigt ein Gastgewerbepatent. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt:

  • die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle;
  • die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Genuss an Ort und Stelle, wenn der Betrieb wenigstens sechs Steh- oder Sitzplätze hat;
  • die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte und angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden.

Gastwirtschaftsgesetz des Kantons St.Gallen
Gastwirtschaftsverordnung des Kantons St.Gallen
Tourismusverordnung des Kantons St.Gallen
Gastwirtschaftsreglement der Stadt Wil

Gastwirtschaftspatent für einen Betrieb

Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen möchten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen, benötigen Sie ein Gastgewerbepatent. Das Patent für einen Betrieb wird erteilt, wenn der/die Gesuchsteller/in:

  • handlungsfähig ist;
  • charakterlich geeignet ist;
  • Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet;
  • zur Nutzung des Betriebes berechtigt ist.

Der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung dürfen keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen. Betreffend baulichen und feuerpolizeilichen Vorschriften muss direkt mit der Abteilung Bewilligungen des Departements Bau, Umwelt und Verkehr Kontakt aufgenommen werden. Betreffend lebensmittelpolizeilichen Vorschriften steht Ihnen das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zur Verfügung.

Sofern der Gastgewerbebetrieb neu entsteht, die Schliessungszeiten des bisherigen Betriebes geändert werden oder das Betriebeskonzept des Gastgewerbebetriebes neu wird (z.B. ruhiges Speiselokal in Pub-Betrieb), muss das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Abteilung Bewilligungen auf.

Gastwirtschaftspatent für einen Anlass (Festwirtschaftspatent)

Wenn Sie in Wil einen öffentlichen Anlass durchführen und gastgewerbliche Tätigkeiten ausüben, benötigen Sie ein Gastwirtschaftspatent für einen Anlass. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Gesuchsformular frühzeitig der Dienststelle Gewerbe und Markt ein.

Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Wer Handel mit gebrannten Wassern (z.B. Spirituosen) betreiben will, benötigt ein Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern. Das Patent für einen Betrieb wird erteilt, wenn der/die Gesuchstellerin:

  • handlungsfähig ist;
  • charakterlich geeignet ist;
  • Gewähr für eine einwandfreie
  • Betriebsführung bietet;
  • zur Nutzung des Betriebes berechtigt ist.

Gesetzliche Schliessungszeiten

Die Schliessungszeit dauert von Sonntag bis Donnerstag von Mitternacht bis 05.00 Uhr. Am Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag wurde die Schliessungszeit von 01.00 bis 05.00 Uhr festgelegt. Die Schliessungszeit kann für einzelne Veranstaltungen oder für einzelne Betriebe auf Gesuch hin verkürzt werden. Sofern für einzelne Betriebe erstmals die Schliessungszeit geändert wird, ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen.

Gemäss Gastwirtschaftsreglement der Stadt Wil beginnt die Schliessungszeit nach folgenden wiederkehrenden Veranstaltungen um 01.00 Uhr:
a) Wahl- und Abstimmungssonntage
b) Tage mit Bürgerversammlungen öffentlicher Korporationen
c) Sonntage vor dem Mai- und Othmarsmarkt

Die Schliessungszeit wird nach folgenden wiederkehrenden Veranstaltungen aufgehoben:
a) Dauer der Fastnachtszeit, vom Gümpelimittwoch bis Fastnachtsmontag
b) Mai- und Othmarsmarkt
c) 1. August
d) Silvester

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