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Vorgehen bei Vorfällen mit Hunden

Hundebissverletzungen an Menschen und an Tieren sowie Beobachtungen von überagressivem Hundeverhalten sind zu melden – entweder beim Kanton oder bei der Polizei.

Meldung beim Kanton: Das Hundegesetz des Kantons St. Gallen regelt die Kontrolle von Hunden. Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen. Kommen Halter dieser Pflicht nicht nach, können Vorfälle hier dem Kanton (Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen) gemeldet werden.

Anzeige bei der Polizei: Über die Polizeistation Wil gelangen Meldungen ebenfalls an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kanton St. Gallen. Auch Ärzte und Tierärzte, die Menschen oder Tiere nach Hundebissen behandeln, melden Vorfälle via Polizei.