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Vernehmlassung des Stadtrats zur Totalrevision der kantonalen Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden

19. Oktober 2016
Mit dem Nachtrag zum Gemeindegesetz des Kantons St.Gallen wurden die gesetzlichen Grundlagen für das Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG) geschaffen. Der Nachtrag zum Gemeindegesetz sieht vor, dass die Regierung auf Verordnungsstufe weiterführende Bestimmungen erlässt, insbesondere über die Führung und Kontrolle des Haushalts, die Anlagekategorien und für jede Anlagekategorie über die Bandbreite der Abschreibungsdauer, die Aktivierungsgrenzen sowie über die Höhe der jährlichen Einlagen und des Bestands der Reserve Werterhalt Finanzvermögen. Die St.Galler Regierung hat den Gemeinden einen Entwurf für eine totalrevidierte Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) samt Erläuterungen zur Vernehmlassung unterbreitet. In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst der Stadtrat Wil die Totalrevision der FHGV und hält fest, dass insbesondere Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wesentlich verbessert wurden. Zudem beurteilt der Stadtrat den Verordnungsentwurf als zweckmässig gegliedert und verständlich abgefasst. Sodann hat der Stadtrat punktuelle Bemerkungen und Empfehlungen zu verschiedenen Artikeln formuliert, insbesondere die interne Verrechnung, die Aktivierungsgrenze, das Verwaltungsvermögen, die Zuwendung Privater, die Reserve Werterhalt Finanzvermögen sowie die Berichterstattung und die Dauer der Archivierung der Geschäftsbücher und Buchungsbelege betreffend. Die Stellungnahme aus Wil wurde der zuständigen kantonalen Stelle fristgerecht zugestellt. (sk.)