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Stadtparlament senkt Steuerfuss um 9 auf 120 Prozent

15. Dezember 2017
An seiner 11. Sitzung in der Legislatur 2017-2020 hat das Stadtparlament das Budget 2018 der Technischen Betriebe Wil TBW (Investitionsrechnung und Laufende Rechnung) sowie das Budget 2018 der Stadt Wil (Investitionsrechnung und Erfolgsrechnung) genehmigt und den Steuerfuss um 9 auf 120 Prozent gesenkt. Sodann hat das Parlament eine siebenköpfige ständige parlamentarische Bildungskommission eingesetzt und eine Ersatzwahl in die Bau- und Verkehrskommission vorgenommen.

Zusammenfassung der Parlamentssitzung mit den Ergebnissen von Donnerstag, 14. Dezember 2017


Für die Sitzung des Stadtparlaments teilweise entschuldigt war Marianne Mettler (SP; bis 17.35 Uhr).

Speziell begrüsste Parlamentspräsidentin Ursula Egli die Lernenden der Stadtverwaltung Wil im 1. Lehrjahr, die im Rahmen ihrer Ausbildung Einblick in die Parlamentstätigkeit nahmen. Ebenfalls begrüsst wurde Ivan Louis, den amtierenden Präsidenten des St.Galler Kantonsrats, der sich vorgenommen hat, während seiner Amtsjahres alle Stadtparlamente im Kanton St.Gallen zu besuchen. Und nicht zuletzt gratulierte Ursula Egli dem Parlamentsmitglied Michale Sarbach, der vor rund drei Wochen mit seiner Band frantic den Kultur-Anerkennungspreis 2017 der Stadt Wil entgegen nehmen durfte.

 

Behandelte Geschäfte

Traktandum 11.1. Ersatzwahl in die Bau- und Verkehrskommission für den Rest der Amtsdauer 2017–2020: Luc Kauf (GRÜNE prowil) hat seinen Rücktritt aus der siebenköpfigen Bau- und Verkehrskommission BVK des Stadtparlaments bekannt gegeben. Als Nachfolger wird Eva Noger (GRÜNE prowil) vorgeschlagen. Dieser Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen. Parlamentspräsidentin Ursula Egli dankte dem zurückgetretenen Luc Kauf (GRÜNE prowil) für die geleistete Arbeit in der BVK. Dem neu gewählten Kommissionsmitglied Eva Noger (GRÜNE prowil) gratulierte sie zur Wahl und wünschte ihr in dieser neuen Aufgabe viel Erfolg und viel Befriedigung.


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Traktandum 11.2. Nachtrag III Geschäftsreglement des Stadtparlaments / Einsetzung Bildungskommission: Die Beratung dieses Geschäfts wurde von Vize-Parlamentspräsident Luc Kauf (SP) geleitet, da Parlamentspräsidentin Ursula Egli (SVP) das Geschäft des Parlamentspräsidiums vertrat.

Gemäss Geschäftsreglement des Stadtparlaments bestehen vier ständige parlamentarische Kommissionen - die Geschäftsprüfungs-, die Bau- und Verkehrs-, die Werk- und die Liegenschaftenkommission. Eine spezialisierte und ständige Kommission für Bildungsfragen, welche die entsprechenden Berichte und Anträge des Stadtrates zuhanden des Parlaments vorberaten und im Sinne einer Legislativkommission Anträge stellen kann, besteht hingegen nicht. Bis heute wurden für die Behandlung von stadträtlichen Berichten und Anträgen, welche das Bildungsdepartement betreffen, mehrheitlich nicht ständige Kommissionen eingesetzt oder die Stimmen der Fraktionen in Begleitgruppen abgeholt. Das Parlamentspräsidium hält fest, dass die Zeit für eine spezialisierte Kommission, welche sich vertieft mit den Anliegen der Bildung auseinandersetzt, reif ist. Dies werden auch durch den Umstand deutlich, dass sich die Begleitgruppen mit Fraktionsstimme immer mehr zu aufwändigen, projektbezogenen Arbeitsgruppen wandeln. Mit einer spezialisierten Kommission können die zunehmenden Vorlagen zu Bildungsthemen kontinuierlicher diskutiert und tragfähige Anträge angestrebt werden. Analog des heute geltenden Sitzverteilungsschlüssels für ständige Kommissionen kann die Vertretung sämtlicher Fraktionen in der neuen Kommission gewährleistet werden.

Eine ständige Kommission erhält zu Bildungsfragen eine bessere Gesamtübersicht zu den laufenden Bildungsfragen. Dies führt zu mehr Kompetenzen, besserer Kenntnisse der Geschäfte mit zeitnaher Kommunikation. Die Bildung hat einen sehr wichtigen Stellenwert im Leistungsauftrag unserer Stadt. Eine Vertiefung in diese Geschäfte ist nur mit einer ständigen Kommission möglich, welche sich in einer Legislatur das notwendige Fachwissen zu Bildungsfragen aneignen kann. Das Einsetzen von nicht ständigen Kommissionen mit wechselnden Mitgliedern erhöht den Aufwand der Vorberatung erheblich. Wichtige Geschäfte sollen deshalb in Zukunft vertieft und in Koordination mit weiteren Bildungsgeschäften in einer Bildungskommission behandelt werden. Diese könnte zudem auch gesellschaftliche und politische Entwicklungen im Zuständigkeitsbereich der Bildung verfolgen und Vorschläge für zukünftiges Handeln in die Kommissionsarbeit einfliessen lassen. Sachverhaltsabklärungen mit anschliessender Berichterstattung an das Stadtparlament wären mit einer spezialisierten Kommission ebenfalls effizienter.

Aus Sicht des Präsidiums haben sich aufgrund der zahlreichen Vorlagen aus dem Departement Bildung, wie z.B. die Etablierung von Tagesstrukturen, die Schaffung der neuen Funktion Leiterin/Leiter Bildung, die Thematik Schulsozialarbeit und das Konzept Schule 2020 wesentlichen Gesichtspunkte ergeben, die eine Neubeurteilung der Anzahl an ständigen Kommissionen angezeigt erscheinen lassen. Diese vertiefte Auseinandersetzung mit einer immer komplexer werdenden Bildungslandschaft, kann weder durch wechselnde Begleit- oder gar Arbeitsgruppen noch durch nicht ständige Kommissionen zufriedenstellend erfüllt werden. Die zukünftigen Herausforderungen rufen nach mehr Know-how in einer eigens hierfür geschaffenen Bildungskommission. Der entsprechende Nachtrag III zum Geschäftsreglement des Stadtparlamentes lautet wie folgt: «I. Das Geschäftsreglement des Stadtparlamentes vom 10. Januar 2013 wird wie folgt geändert (kursiv): Artikel 8, Bestand: Das Stadtparlament wählt zu Beginn der Amtsdauer folgende ständige Kommissionen aus je 7 Mitgliedern: a) Geschäftsprüfungskommission, b) Bau- und Verkehrskommission, c) Werkkommission, d) Liegenschaftenkommission, e) Bildungskommission. (Abs. 2 unverändert). Artikel 12bis, Bildungskommission: Die Bildungskommission prüft die in die Zuständigkeit des Stadtparlaments fallenden Geschäfte, welche das Departement Bildung betreffen.» Dieser Nachtrag III tritt per sofort in Kraft, die Bildungskommission wird erstmalig am 14. Dezember 2017 gewählt.

Aufgrund der Präsidien- und Sitzverteilung in den bisherigen vier ständigen Kommissionen, welche anlässlich der Parlamentssitzung vom 12. Januar 2017 beschlossen wurde, ist das Präsidium der neu zu schaffenden Bildungskommission bei der Fraktion GRÜNE prowil anzusiedeln. Eine Sitzverteilung von 1 GRÜNE prowil (Präsidium), 1 SP, 1 SVP, 2 CVP und 2 FDP in der Bildungskommission erscheint sodann aufgrund der Fraktionsstärken im Parlament als gerechtfertigt.


Anträge des Parlamentspräsidiums:

 

 

  1. Nachtrag III zum Geschäftsreglement des Stadtparlaments sei zu genehmigen.
  2. Die Sitzverteilung in der Bildungskommission für den Rest der Amtsdauer 2017 bis 2020 sei zu genehmigen.
  3. Die Mitglieder in die Bildungskommission sind gemäss separatem Wahlvorschlag zu wählen.

 

 

Eintreten war unbestritten und wurde von Vize-Parlamentspräsidentin Luc Kauf (SP) zum Beschluss erhoben. In ihrem einleitenden Votum zeigte Ursula Egli (Parlamentspräsidentin; SVP) den Hintergrund dieses Antrags des Parlamentspräsidiums auf, der auf eine im August 2017 eingereichte Motion «Schaffung einer ständigen parlamentarischen Bildungskommission» von Roland Bosshart (CVP) zurückgeht. Infolge der prioritären Behandlung des Geschäfts durch das Präsidium und des unbestrittenen Antrags hatte Roland Bosshart seine Motion zurückgezogen. In der anschliessenden Detailberatung wurden keine Voten aus der Mitte des Parlaments eingebracht.


Abstimmungen:

Antrag 1 des Parlamentspräsidiums (Abstimmung 2, die Abstimmung 1 musste aus technischen Gründen wiederholt werden): Nachtrag III zum Geschäftsreglement des Stadtparlaments sei zu genehmigen.
angenommen mit 36 Ja zu 1 Nein bei 1 Enthaltung

Antrag 2 des Parlamentspräsidiums (Abstimmung 3): Die Sitzverteilung in der Bildungskommission für den Rest der Amtsdauer 2017 bis 2020 sei zu genehmigen.
angenommen mit 37 Ja zu 1 Nein bei 1 Enthaltung

Antrag 3 des Parlamentspräsidiums (Abstimmung 4): Die Mitglieder in die Bildungskommission sind gemäss separatem Wahlvorschlag zu wählen.
angenommen mit 38 Ja zu 0 Ja bei 1 Enthaltungen


Wahl der Kommissionsmitglieder

Für die Wahlen in die ständige Bildungskommission für den Rest der Amtsdauer 2017/2020 wurden seitens der Fraktionen folgende Wahlvorschläge eingereicht:

  • Koller Sebastian (GRÜNE prowil; Präsident)
  • Bosshart Roland (CVP)
  • Hasler Christine (CVP))
  • Egli Ursula (SVP)
  • Bachmann Adrian (FDP)
  • Shitsetsang Jigme (FDP)
  • Luginbühl Dora (SP)

In einem ersten Schritt wurden alle sieben vorgeschlagenen Mitglieder der neu eingesetzten Bildungskommission in globo ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung gewählt. In einem zweiten Schritt wurde sodann Sebastian Koller (GRÜNE prowil) mit 34 Ja zu 3 Nein bei 2 Enthaltungen als Präsident dieser neu eingesetzten Kommission gewählt.


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Traktandum 11.3. Budget und Steuerfuss für das Jahr 2018


Investitionsrechnung und Laufende Rechnung Technische Betriebe Wil TBW: Der Voranschlag 2018 der Technischen Betriebe Wil (TBW) orientiert sich an den prognostizierten Erträgen und Aufwänden auf der Energieseite sowie den nach wie vor steigenden Kundenzahlen und Dienstleistungen im Kommunikationsbereich. Das Energiegeschäft für Strom und Gas ist aufgrund des aktuellen Preisstandes und der voraussichtlichen Verbrauchsmengen berechnet. Der Voranschlag für die TBW weist bei einem Betriebsertrag von 70,969 Millionen Franken und einem Aufwand von 66,616 Millionen Franken. Einen Ertragsüberschuss von rund 4,353 Millionen Franken aus. Die Verbesserung von rund 0,7 Millionen Franken ist hauptsächlich auf den Kommunikationsbereich zurückzuführen. Dieser Bereich soll sowohl personell wie auch mit zwei regionalen Stützpunkten weiter verstärkt werden, um dem steigenden Bedarf an Unterstützung und den hohen Umsatzerwartungen gerecht werden zu können. Bei der Stromversorgung als auch bei der Gasversorgung bewegt sich die prognostizierte Marge auf Vorjahresniveau.

Gemäss dem geltenden TBW-Abgeltungsmodell entrichten die TBW im kommenden Jahr Abgaben in der Höhe von insgesamt rund 5,757 Millionen Franken an die Stadt Wil (Budget Vorjahr: 5,436 Millionen Franken). Nach Abzug der Abgaben an die Stadt Wil weist der TBW-Voranschlag 2018 demnach noch folgende Ergebnisse in den einzelnen Geschäftsbereichen aus: Gasversorgung rund 1,905 Millionen Franken, Kommunikationsnetz rund 1,383 Millionen Franken, Elektrizitätsversorgung rund 0,513 Millionen Franken sowie Wasserversorgung rund 0.553 Millionen Franken.

Speziell zu erwähnen sind die Aktivitäten im Bereich erneuerbare Energien. Bei denen die Massnahmen für ein PV Bürgermodell auf dem Dach des IGP Sportparks Bergholz. Der Erhöhung des Anteils an Biogas beim Standard-Gasprodukt auf 20% und die laufende Unterstützung bei der Umstellung von Anwendungen mit fossilen Energieträgern. Für 2018 sieht das Investitionsbudget der TBW sodann Investitionen von rund 11,471 Millionen Franken vor (Vorjahr: 10,856 Millionen Franken). Davon entfallen rund 70 Prozent in die Erneuerung der Verteilanlagen. Für das geplante Fernwärmenetz sind Projektierungskosten von 1,3 Millionen Franken enthalten.

Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass die TBW auch 2018 trotz des zunehmenden Wettbewerbs, des stärkeren Preisdrucks und den Ausgaben. Zur Vorbereitung auf die anstehenden Liberalisierungen der Energiemärkte wiederum ein sehr positives Budgetergebnis vorlegen können.


Anträge des Stadtrats:

 

 

  1. Für die Schaffung der Vollzeitstelle «Kundenberater Thurcom» sei der dafür notwendige Kredit gemäss Lohnklassen 15 bis 18 der Besoldungstabelle der Stadt Wil (Fr. 85'400.-- bis 119`300.-- inkl. Lohnnebenkosten, Stand 2017) zu genehmigen.
  2. Der Voranschlag für das Jahr 2018 der laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung der Technischen Betriebe Wil sei zu genehmigen.
  3. Es sei festzustellen, dass die Beschlüsse zu Ziffer 1 und 2 gemäss Art. 7 lit. d resp. lit. f Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstehen.


Anträge der GPK:
Die GPK unterstützt den Antrag des Stadtrats einstimmig und stellt keine eigenen Anträge.


Eintreten auf dieses Geschäft war obligatorisch und wurde von Parlamentspräsidentin Ursula Egli zum Beschluss erhoben. Einleitend fasste GPK-Präsident Daniel Gerber die Arbeit der Kommission sowie die speziell diskutierten Aspekte des Budgets 2018 (insbesondere Schaffung Vollzeitstelle «Kundenberater Thurcom», Marketingausgaben und -massnahmen, Fahrzeugbeschaffungen, Marge im Energiegeschäft und geplante Abschreibungen) kurz zusammen. Sodann sprach er der Führung der TBW wie auch allen Mitarbeitenden einen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit aus. Anschliessend erläuterte Stadtrat Daniel Meili, Vorsteher des Departements Versorgung und Sicherheit. Einzelne im Budget 2018 abgebildete Projekte und ging kurz auf zentrale Kennzahlen ein respektive zeigte auf. Vor dem Hintergrund welcher Überlegungen und Entwicklungen die Budgetzahlen für das kommende Jahr zu Stande gekommen sind.

In der allgemeinen Diskussion hielt die SVP-Fraktion fest, dass sie das Budget 2018 der TBW und die darin angezeigten zu erwartenden Gewinne einmal mehr erfreut zur Kenntnis genommen habe. Angesichts der wiederum sehr guten Zahlen sei es an der Zeit, den Wilerinnen und Wilern etwas von dieser positiven Situation zurückzugeben – eine Preissenkung bei Strom und Wasser sei angezeigt und werde dem Stadtrat auch ans Herz gelegt. Kritisch beurteile man den neuerlichen Anstieg des Marketingsbudgets, wohingegen man die beantragte zusätzliche Stelle als ausgewiesen betrachte. Die SVP unterstütze die Anträge des Stadtrats. Auch die FDP-Fraktion unterstützt die Anträge des Stadtrats. Sodann bezeichnete sie das Budget 2018 der TBW als wiederum positiv – umso mehr, als dass es in einem nicht einfachen Marktumfeld zu Stande komme. Dass sich die TBW um einen positiven Kundenkontakt und um kundenorientierte Dienstleistungen bemühe, sei zu begrüssen, daher unterstütze man die beantragte zusätzliche Stelle eines Kundenberaters. Abschliessend sprach die FDP allen TBW-Mitarbeitenden ihren Dank aus. Diesem Dank schloss sich auch die SP-Fraktion an und bezeichnete das Budget 2018 als positiv und nachvollziehbar. Die beantragte Kundenberaterstelle unterstütze man, ebenso die angestrebte Verdoppelung des Biogasanteils im Gas-Standardprodukt. Sodann sei man gespannt auf die Projekte Fernwärme und Photovoltaikanlage auf dem Sportpark Bergholz. Die CVP-Fraktion hielt fest, dass die TBW die Einnahmenseite der Stadt mit ihren Abgaben um rund 5,5 Millionen stütze. Kritisch diskutiert habe man in der Fraktion die neuerlich gestiegen Marketingmassnahmen sowie die beantragte zusätzliche Stelle. Sodann bedankte sich die CVP-Fraktion bei allen Mitarbeitenden für ihren Einsatz und ihr Engagement. Die Fraktion GRÜNE prowil bezeichnete das Budget als «einmal mehr sehr, sehr positiv» und unterstütze alle Anträge des Stadtrats. Die vorgesehene Verdoppelung des Biogasanteils erachte man nicht als den besten Weg – es gehe weniger um Substitution, sondern vielmehr darum, ganz allgemein auf einen möglichst tiefen Energieverbrauch hinzuwirken. In diesem Bereich wünsche man sich ein verstärktes Engagement der TBW respektive der Stadt.


In der anschliessenden Detailberatung wurden seitens der Parlamentsmitglieder folgende Voten eingebracht:

Die Fraktion GRÜNE prowil gab eine Empfehlung zum Konto 5120 5062 (Fahrzeuge und folgende Beschaffung von Fahrzeugen und Maschinen) ab: Die Stadt Wil inklusive TBW solle ökologische Einkaufskriterien für Maschinen und Fahrzeuge festlegen und damit eine Vorbildfunktion übernehmen. Indem sie Maschinen und Fahrzeuge mit niedrigem Schadstoffausstoss, Energieverbrauch sowie tiefen Lärmemissionen kauft. Stadtrat Daniel Meili hielt fest, dass die TBW schon heute möglichst ökologische Fahrzeuge beschaffe und dort, wo es operativ möglich sei, beispielsweise auf Elektromobile setze – auch ohne separates Reglement. Abstimmung 6: Die Empfehlung der Grünen prowil wurde mit 19 Ja zu 17 Nein bei 4 Enthaltungen angenommen.

Sodann zeigte sich die Fraktion GRÜNE prowil dem Projekt Fernwärme gegenüber kritisch: Die TBW wolle mit diesem Projekt den CO2-Ausstoss reduzieren – das heisse aber lediglich, den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben. Echte Kreislaufwirtschaft heisse, wegzukommen vom Wegwerfen – und das bedeute, dass Kehrrichtverbrennungsanlagen langfristig ausgehungert werden, weil ja Ziel sein müsse, ebendiese Abfallmenge effektiv zu reduzieren. Das Grossprojekt bringe lediglich, sich von der einen Abhängigkeit in eine andere zu begeben. Dieses Votum richte sich wohlgemerkt nicht gegen lokale Wärmeverbünde – wo Wärme ohnehin anfalle, sei es sinnvoll und angezeigt, diese Wärme auch konsequent zu nutzen.


Abstimmung:

Antrag 1 des Stadtrats (Abstimmung 7): Für die Schaffung der Vollzeitstelle «Kundenberater Thurcom» sei der dafür notwendige Kredit gemäss Lohnklassen 15 bis 18 der Besoldungstabelle der Stadt Wil (Fr. 85'400.-- bis 119300.-- inkl. Lohnnebenkosten, Stand 2017) zu genehmigen.
Dieser Antrag wurde mit 40 Ja zu 0 Nein bei 0 Enthaltungen angenommen.

Antrag 2 des Stadtrats (Abstimmung 8): Der Voranschlag für das Jahr 2018 der laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung der Technischen Betriebe Wil TBW sei zu genehmigen.»
Dieser Antrag wurde mit 40 Ja zu 0 Nein bei 0 Enthaltungen angenommen.

Antrag 3 des Stadtrats: Es sei festzustellen, dass die Beschlüsse zu Ziffer 1 und 2 gemäss Art. 7 lit. d resp. lit. f Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstehen.
Parlamentspräsidentin Ursula Egli stellte dies fest.


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Investitionsrechnung und Erfolgsrechnung Stadt Wil: Das Budget 2018 der Stadt Wil weist einen Gesamtertrag von 165‘918‘500 Franken (Vorjahr 161‘178‘300 Franken) und einen Gesamtaufwand von 165‘594‘400 Franken (Vorjahr 161‘087‘700 Franken) auf. Damit resultiert ein Gewinn von 324‘100 Franken (Vorjahr 90‘600 Franken) und somit ein wiederum weitgehend ausgeglichenes Gesamtergebnis. Hierin berücksichtigt ist bereits die vom Stadtrat beantragte und im Budget abgebildete Steuerfussreduktion um 5 auf noch 124 Prozent. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit weist im Budgetjahr 2018 ein Defizit in der Höhe von 6,3 Millionen Franken (Vorjahr 6,1 Millionen) aus. Die stabilen Finanzierungsergebnisse gleichen die betrieblichen Defizite weitgehend aus. Insbesondere die Abgaben der Technischen Betriebe Wil TBW von rund Fr. 5,8 Millionen Franken sowie die Liegenschaftserträge von rund 2,4 Millionen Franken beeinflussen den Finanzertrag und damit das operative Ergebnis positiv. Ergänzung als Ergebnis der Parlamentsberatung: Das Budget 2018 weist infolge der verschiedenen, während der Sitzung angenommenen Anträge und mit einem Steuerfuss von 120 Steuerprozent einen Gesamtaufwand von 165‘513‘100 Franken und Gesamteinnahmen von 163‘818‘500 Franken und damit neu ein Defizit von 1‘694‘600 Franken aus.

Personalaufwand: Der für das Jahr 2018 budgetierte Personalaufwand beträgt 55,6 Millionen Franken. Der Finanzplan 2017-2021 sah gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 700‘000 Franken vor, tatsächlich resultiert nun ein Zuwachs von 745‘000 Franken. Davon entfallen 228‘500 Franken auf die Arbeitgeber Beiträge (AHV, PK, Unfall- u. Krankentaggelder) sowie 47‘600 Franken auf den übrigen Personalaufwand.

Sachaufwand- und übriger Betriebsaufwand: Der Sach- und übrige Betriebsaufwand 2018 beläuft sich auf rund 23 Millionen Franken und liegt damit 1,66 Millionen Franken über dem Vorjahresbudget. Hierin enthalten sind rund 1,4 Millionen Franken für baulichen Unterhalt, insbesondere für die energetische Sanierung des Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil BZWU.

Investitionen: Das Investitionsbudget für das Jahr 2018 rechnet mit Bruttoinvestitionen von 23‘154‘000 Franken). Nach Abzug Beiträge Dritter in der Höhe von 5‘035‘000 Franken ergeben sich Nettoinvestitionen von 18‘119‘000 Franken (Vorjahr 10‘121‘400 Franken). Der Stadtrat beantragt, Investitionsausgaben von total 6,8 Millionen mit dem Budget 2018 zu genehmigen. Die übrigen budgetierten Investitionsausgaben im Betrag von 11,3 Millionen sind schon bewilligt oder werden dem Stadtparlament oder der Bürgerschaft mit separaten Vorlagen unterbreitet. Ergänzung als Ergebnis der Parlamentsberatung: Das Investitionsbudget 2018 weist infolge der verschiedenen, während der Sitzung angenommenen Anträge noch Nettoinvestitionen von 18,169 Millionen Franken (Ausgaben von 23,204 Millionen Franken und Einnahmen von 5,035 Millionen Franken) aus.

Verschuldung: Bei einem Realisierungsgrad von rund 70 Prozent resultieren für das Budgetjahr 2018 voraussichtliche Nettoinvestitionen in der Höhe von 12,7 Millionen Franken. Bei Abschreibungen von 8,9 Millionen Franken (inkl. Direktabschreibungen Abwasserbeseitigung) kann bei einem prognostizierten Einnahmenüberschuss von rund 320‘000 Franken im Budgetjahr 2018 ein Selbstfinanzierungsgrad von rund 83 Prozent erreicht werden. Die Nettoverschuldung wird sich im Rechnungsjahr 2018 voraussichtlich auf 51,3 Millionen Franken belaufen.

Freies Eigenkapital: Bei einem voraussichtlichen Einnahmenüberschuss 2017 von 4,6 Millionen Franken (gem. Finanzplan 2017-2021 rund 2,6 Mio. plus rund 2,0 Mio. Korrektur Stand Sept. 2017) und einem mutmasslichen Gewinn 2018 von 1,6 Millionen Franken (budgetiertes Ergebnis 0,3 Mio. plus 1,3 Mio. Erfahrungswert nicht ausgeschöpfte Kredite) wird das freie Eigenkapital per 31. Dezember 2018 rund Fr. 36 Mio. betragen.

Fiskalertrag: Für das Jahr 2018 wird, basierend auf den Steuereinnahmen Stand Ende August 2017, eine mutmassliche Einfache Steuer der natürlichen Personen von 51,3 Millionen Franken (Vorjahr Fr. 50,2 Mio.) prognostiziert. Zudem wird mit Nachzahlungen von 6,2 Millionen Franken (Vorjahr: 6,0 Mio.) gerechnet. Bei einem um 5 Prozent reduzierten Steuerfuss von 124% belaufen sich damit die mutmasslichen Einnahmen 2018 aus Einkommens- und Vermögenssteuern auf Fr. 69,8 Millionen (Stand 30.09.2017 Fr. 69,3 Mio.). Der Grundsteuersatz wird unverändert bei 0,6‰ belassen. Damit wird für die Grundsteuern 2018 mit einem Ertrag von 3‘450‘000 Franken gerechnet. Der Anteil für öffentliche Gebäude beträgt 95‘000 Franken. Bei den Steuern juristischer Personen sind gestützt auf die laufenden Ertragszahlen 2017 insgesamt 11,5 Millionen Franken budgetiert (Vorjahr 9,2 Millionen)..


Anträge des Stadtrats:

 

 

  1. Für die Schaffung der Vollzeitstelle «Sachbearbeiter/in Bewilligungen» sei der dafür notwendige Kredit gemäss Lohnklassen 16 bis 19 der Besoldungstabelle der Stadt Wil (Fr. 89'425.45 bis 124'667.40 inkl. Lohnnebenkosten, Stand 2017) zu genehmigen.
  2. Für die Schaffung der Vollzeitstelle «Projektleiter/in Hochbau» sei der dafür notwendige Kredit gemäss Lohnklassen 19 bis 22 der Besoldungstabelle der Stadt Wil (Fr. 102'186.25 bis 14T812.60 inkl. Lohnnebenkosten, Stand 2017) zu genehmigen.
  3. Für die Schaffung einer 80%-Stelle «Berufsbeistand/ständin» sei der dafür notwendige Kredit gemäss Lohnklassen 19 bis 22 der Besoldungstabelle der Stadt Wil (Fr. 81749.00 bis 113'450.05 inkl. Lohnnebenkosten, Stand 2017) zu genehmigen.
  4. Der Steuerfuss für das Jahr 2018 sei auf 124% der Einfachen Steuer festzusetzen.
  5. Der Grundsteuersatz für das Jahr 2018 sei auf 0,6 Promille festzusetzen.
  6. Das Budget der Erfolgs- und der Investitionsrechnung der Stadt Wil für das Jahr 2018 sei zu genehmigen.
  7. Es sei festzustellen, dass die Beschlüsse zu Ziffer 1 bis 6 gemäss Art. 7 lit. d resp. lit. f Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstehen.

 

 


Einleitend fasste GPK-Präsident Daniel Gerber die Arbeit der Kommission sowie die in der GPK speziell diskutierten Aspekte des Budgets 2018. Der Stadt Wil sowie verschiedene zentrale Kennzahlen aus dem Budget kurz zusammen und stellte die Anträge der GPK vor:

Anträge der GPK:

 

  1. Der Steuerfuss für das Jahr 2018 sei auf 120% der Einfachen Steuer festzusetzen.
  2. Die Investition 32910.50600.101 Modulare Indoor-Zuschauertribüne CHF 100'000.– sei ersatzlos zu streichen.

GPK-Präsident Daniel Gerber sprach allen am Budgetprozess beteiligten städtischen Mitarbeitenden, insbesondere in der Finanzverwaltung, einen Dank für die grosse und sorgfältige Arbeit aus. Sodann kritisierte er einzelne Budget-Kommentare des Departements BUV als «zu wenig sorgfältig respektive als zu wenig aussagekräftig», zumal auch die auf Nachfrage der GPK gelieferten ergänzenden Ausführungen die offenen Fragen nicht in allen Fällen geklärt hätten. Die GPK unterstütze nicht alle Anträge des Stadtrats, hierauf werde man aber jeweils in der Detailberatung eingehen.

Anschliessend an diese Ausführungen erläuterte Stadtpräsidentin Susanne Hartmann, Vorsteherin des Departements Dienste, Integration und Kultur sowie des Bereichs Finanzen und Verwaltung, einzelne ergänzende Punkte zum Budget 2018. Zudem hielt sie in einer «noch mit Vorsicht zu geniessenden Hochrechnung» fest. Das sich für den Rechnungsabschluss 2017 ein Überschuss inklusive Abgabe der TBW in Höhe von rund 5,0 Millionen Franken abzeichne und damit deutlich über der im Budget 2017 gemachten Prognose liegen werde. Wobei ertragsseitig verschiedene Bereiche zu dieser positiven Entwicklung beigetragen haben. Der Stadtrat habe sich dabei auch für das Budget 2018 wieder einer umsichtigen und ausgewogenen Finanzpolitik verschrieben. Bezüglich Steuerfuss hielt Susanne Hartmann fest, dass «nichts so einfach ist, wie den Steuerfuss zu senken – und nichts so schwierig, wie später den Steuerfuss dann wieder anzuheben». Vor diesem Hintergrund spreche sich der Stadtrat für eine moderate Senkung des Steuerfusses aus und beantrage eine Reduktion um 5 auf 124 Steuerprozente.

In den allgemeinen Voten der Parlamentsfraktionen zum Budget der Stadt Wil wurden verschiedene Positionen aufgezeigt. Die SVP-Fraktion kritisierte, dass die Ausgaben wieder stark zugenommen hätten, die Einnahmen aber wieder sehr zurückhaltend prognostiziert seien – dies schlage sich auch in der «vom Stadtrat beantragten Steuerfusssenkung von nur sehr mickrigen 5 Prozent» nieder, die SVP unterstütze daher einhellig den Antrag der GPK, den Steuerfuss um 9 Prozent zu senken. Kritisch beurteile man die beantragten neuen Stellen, daher werde man diverse Streichungsanträge stelle. Ebenfalls kritisch beurteile man die Arbeit des Departements BUV respektive die Wirkung des stadträtlichen Vorstehers dieses Departements: Hier sei nicht viel davon eingehalten worden, was im Wahlkampf versprochen worden sei. Man fordere hier deutliche Verbesserungen, auch in Bezug auf die Kundenorientierung und Dienstleistungsausrichtung. Ebenfalls kritisch beurteile man die wiederum steigenden Ausgaben IM Departement SJA respektive im Sozialbereich: Es gehe nicht an, dass aus umliegenden Gemeinden «immer mehr Sozialhilfebezüger nach Wil ziehen und sich hier auf unsere Kosten verwöhnen lassen. Hier wünschen wir ganz sicher keine Willkommenskultur.» Stadtrat Dario Sulzer, Vorsteher des Departements SJA, betonte, dass man seitens seines Departements alles daran setze. Bedürftige Menschen oder Einwohnende in einer Notlage angemessen zu unterstützen und ihnen positiv und wohlwollend zu begegnen. Die SP-Fraktion bezeichnete das Budget 2018 als «ziemlich konservativ, indem das Vorjahresbudget sehr zurückhaltend fortgeschrieben worden sei». Man warne vor einer allzu grossen Senkung des Steuerfusses – dies angesichts grosser Projekte und finanzieller Herausforderungen, die in den kommenden Jahren auf die Stadt Wil zukommen. Bereits heute habe die Stadt Wil einen attraktiven Steuerfuss, dabei aber auch eine ziemlich grosse Verschuldung. Dabei sei ein tiefer Steuerfuss nur ein Aspekt der Standortattraktivität – mindestens ebenso wichtig und vor allem auch nachhaltiger sei ein zeitgemässes, vielfältiges städtisches Angebot mit einer angemessenen Infrastruktur. Für entsprechende Projekte brauche es aber einen angemessenen finanziellen Spielraum – wenn zu wenig Kapital vorhanden sei, fehle dieser Spielraum. Die SP unterstütze den stadträtlichen Antrag für eine Steuerfusssenkung von 5 Prozent und wehre sich entschieden gegen eine zu grosse, überrissene Senkung des Steuerfusses. Die Stellenbegehren unterstütze man, da diese klar ausgewiesen seien; zudem werde man in der Detailberatung eine Lohnerhöhung für das städtische Personal fordern, zumal dieses in den vergangenen Jahren immer wieder von Sparpaketen betroffen gewesen sei. Die FDP-Fraktion bezeichnete das Budget 2018 ebenfalls als «sehr konservativ», wobei das Eigenkapital sehr hoch und im Budget 2018 «noch viel Luft» enthalten sei. Zu reden habe die Erhöhung des Stellenplans gegeben: Die Stellenbegehren seien im Allgemeinen unklar, unpräzise und nicht nachvollziehbar. Man fordere deshalb die Departementsvorstehenden und die Departementssekretäre auf, mit Blick auf das Budget 2019 hier sorgfältiger und detaillierter zu kommentieren und zu begründen. Vor diesem Hintergrund werde man die Stellenanträge des Stadtrats nicht unterstützen.
Die CVP-Fraktion bezeichnete das Budget 2018 der Stadt als «erfreulich und ausgewogen». Mit den ausgewiesenen Zahlen sei ihrer Ansicht nach eine solide Basis gegeben. Um jetzt eine moderate Steuerfusssenkung von 9 Prozent vorzunehmen und dann den Steuerfuss auch langfristig auf diesem Niveau halten zu können. Man unterstütze entsprechend den Antrag der GPK. Nicht in jedem Fall unterstützen werde man hingegen die Stellenanträge des Stadtrats – diese Anträge habe man auf Basis der vorhandenen Kommentare zum Budget nicht in jedem Fall klar nachvollziehen können.

In der anschliessenden Detailberatung wurden seitens der Parlamentsmitglieder in zahlreichen Voten verschiedene Themen diskutiert sowie Anträge gestellt.


Investitionsrechnung:

Antrag der SP (Abstimmung 9): Konto 02900.50400.122 (Rathaus behindertengerechte Ausrichtung inkl. Liftanlagen; Konzept): Der Betrag von 150000 Franken soll (wieder) in die Investition-Rechnung aufgenommen werden. Begründung und Diskussion: Das Rathaus Wil sei nicht wirklich behindertengerecht, insbesondere sei der Lift zu klein dimensioniert. Die SP-Fraktion beantrage daher, die Erneuerung der Liftanlage, die in der Budgetbereinigung gestrichen worden war, wieder aufzunehmen, um das Rathaus «wieder fit zu machen» auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Stadtrat Daniel Stutz hielt fest, dass der Stadtrat nichts dagegen habe, dieses Projekt wieder ins Budget 2018 aufzunehmen; es sei nicht grundsätzlich inhaltlich bestritten, sondern in der Budgetbereinigung lediglich um ein Jahr hinausgeschoben worden. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 23 Ja zu 15 Nein bei 0 Enthaltungen angenommen.

Empfehlung GRÜNE prowil (Abstimmung 10): Empfehlung zum Konto 02217.50600.101: Vor der Beschaffung der Rasenmäher-Roboter soll das Departement BUV zusammen mit dem Departement SJA prüfen, ob das Rasenmähen nicht über die Arbeitsintegration organisiert werden könnte. Begründung und Diskussion: Es sei sinnvoller und zu begrüssen, diese Arbeiten weiterhin manuell auszuüben, wenn dies möglich ist, anstatt sie durch Roboter vornehmen zu lassen – so können Arbeitsmöglichkeiten erhalten werden, so die Fraktion GRÜNE prowil. Stadtrat Daniel Stutz zeigte im Grundsatz Verständnis für dieses Anliegen, man werde es sicherlich sorgfältig prüfen – allerdings hätten erste Abklärungen beim Departement SJA respektive bei der Arbeitsintegration bereits gezeigt, dass deren Arbeitsauslastung in den Sommermonaten bereist hoch sei. Solche Rasenunterhaltsabreiten würden hier eine zusätzliche Spitze bedeuten, die wohl nicht abgedeckt werden könne. Ergebnis: Die Empfehlung wurde mit 33 Ja zu 7 Nein bei 0 Enthaltungen angenommen.

Antrag der GPK (Abstimmung 11): Die Investition 32910.50600.101 (Modulare Indoor-Zuschauertribüne) von 100'000 Franken sei ersatzlos zu streichen. Begründung und Diskussion: Diese Zuschauertribüne sei, so die GPK, vor einem Jahr vom Parlament aus dem Budget gestrichen worden. Der GPK liegen keine relevanten neuen Informationen vor, und auf die von der GPK dem verantwortlichen Departement gestellten Fragen habe man keine aussagekräftigen und überzeugende Antworten erhalten. Die Fraktion GRÜNE prowil sprach sich klar gegen diesen Streichungsantrag aus: Verschiedene Kulturveranstaltende und Vereine aus Wil nutzen den Stadtsaal oder auch die Lokremise in Wil nicht als Veranstaltungsort, dies unter anderem auch, weil Sicht und Akustik. Insbesondere in der hinteren Saalhälfte bei gewissen Aufführungen oder Konzerten nicht genügend sei. Eine Tribüne könne dies massiv optimieren – daher sei davon auszugehen, dass auch hiesige Vereine dieses Angebot gerne nutzen werden, zumal diese Tribüne die Attraktivität des Stadtsaals, aber auch der Lokremise als Kulturinfrastruktur klar verbessere. Stadtrat Daniel Stutz, Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr, hielt fest, dass ein Entwurf für ein Benutzungsreglement tatsächlich noch nicht vorliege – dies sei aber seiner Ansicht nach nicht ausschlaggebend für einen solchen Entscheid. Viel relevanter sei doch der Bedarf – und hier habe die IG Kultur in Vertretung verschiedener Kulturvereine dem Departement BUV gegenüber glaubwürdig aufgezeigt, dass ein solcher Bedarf sehr wohl bestehe: Diese Tribüne könne dazu beitragen, die Attraktivität der Wiler Kulturorte weiter zu steigern. Zudem sei ein Ja zu diesem Antrag auch eine Geste den Kulturvereinen gegenüber. Und nicht zuletzt sei zu erwähnen, dass der Kanton zugesagt habe, einen «substantiellen Beitrag» an diese Investition zu leisten, sodass wohl nicht der ganze städtische Kredit ausgeschöpft werden müsse. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 25 Ja zu 15 Nein bei 0 Enthaltungen angenommen.

Einleitend zur Diskussion betreffend der Beiträge an Vereinsinfrastrukturen machte sich Stadtrat Dario Sulzer als Vorsteher des Departements SJA für diesen Beitrag stark – die Pfadi, wie auch zahlreiche andere Kinder- und Jugendvereine oder -verbände, leisten für die Gesellschaft sehr wertvolle ehrenamtliche Arbeit, die es zu unterstützen gelte. Sodann zeigte er auf, dass ein «Ja» zu diesem Investitionskredit ein Ausdruck dafür sei, dass das Parlament eine städtische Unterstützung für das neue Pfadiheim befürworte. Ein «Ja» bedeute aber nicht, dass der Stadtrat der Pfadi Wil direkt und umgehend einen Beitrag von 300‘000 Franken überweise – es heisse lediglich, dass im kommenden Jahr überhaupt Mittel für einen solchen Beitrag der Stadt vorhanden seien, in welcher genauen Höhe bis maximal 300‘000 Franken denn auch immer. Daher beantrage der Stadtrat dem Parlament diese Mittel zum jetzigen Zeitpunkt, auch wenn die Richtlinien noch nicht abschliessend vorliegen, wobei die erste stadträtliche Lesung eines entsprechenden Entwurfs schon erfolgt sei. Im Sinne einer «pragmatischen Lösung für das schwierig aufgegleiste Geschäft» wurde sodann im Sinne eines Kompromisses und eines «Ja, aber...» ein überfraktioneller Antrag aus den Fraktionen CVP, SVP, FDP, GRÜNE prowil und SP zum Konto 34210.56600.101 (Beiträge an Vereinsinfrastrukturen) eingereicht: Der städtische Beitrag an die geplante Vereinsinfrastruktur der Pfadi beträgt maximal 30% der effektiven Investitionskosten. Kostendach 300'000 Franken. Der Stadtrat zeigte an, diesen überfraktionellen Antrag zu unterstützen und machte beliebt, diesen Antrag mit den Empfehlungen anzunehmen. Erwin Böhi (SVP) stellte im Sinne eines «Nein, aber...» einen Antrag betreffend einer Empfehlung an den Stadtrat: Der Kredit sei heute abzulehnen, dafür solle 2018 dem Stadtparlament unverzüglich ein Bericht und Antrag für einen Beitrag an die Renovation des Pfadiheims vorgelegt werden – einschliesslich einem Nutzungsreglement Pfadiheim. Die Richtlinien über Investitionsbeiträge an Vereine sollen ebenfalls unverzüglich ausgearbeitet werden und spätestens mit dem Bericht und Antrag unterbreitet werden. Nach verschiedenen befürwortenden Voten aus der Mitte des Parlaments hielt Erwin Böhi (SVP) fest, dass er das Projekt der Pfadi an sich nicht verhindern wolle und daher seinen Antrag zurückziehe – verbunden mit einer kleinen Rüge an den Stadtrat: Indem dieser die Richtlinien nicht wie in Aussicht gestellt zum jetzigen Zeitpunkt vorgelegt habe, sei diese «unglückliche Situation» erst zustande gekommen. Dies gelte es bei vergleichbaren Fällen in Zukunft unbedingt zu vermeiden. Dies wurde in weiteren Voten aus der Mitte des Parlaments unterstützt: Der Stadtrat habe in diesem Geschäft wenig politisches Gespür und Feingefühl an den Tag gelegt. Die Fraktion GRÜNE prowil beantragte sodann zwei Empfehlungen zu diesem Konto: Empfehlung 1: Bei der Umsetzung sei der aktuelle Leitfaden für nachhaltiges Bauen im Kanton St.Gallen (Leitfaden zur Anwendung des Kriterienbeschriebs Hochbau 2.) anzuwenden. Empfehlung 2: Mit der Erneuerung des Baurechtvertrags sei für die Stadt Wil ein Vorkaufsrecht einzuräumen und die Heimfallentschädigung zu regeln.

Ergebnis zum Antrag aus den Fraktionen CVP, SVP, FDP, GRÜNE prowil und SP (Abstimmung 12): Der Antrag wurde mit 39 Ja zu 0 Nein bei 1 Enthaltung angenommen.
Ergebnis zur Empfehlung 1 GRÜNE prowil Leitfaden (Abstimmung 13): Der Antrag wurde mit 20 Ja zu 19 Nein bei 1 Enthaltung angenommen.
Ergebnis zur Empfehlung 2 GRÜNE prowil Baurechtsvertrag (Abstimmung 14): Der Antrag wurde mit 29 Ja zu 10 Nein bei 1 Enthaltung angenommen.

Antrag der SVP (Abstimmung 15): Das Konto 61510.50600.111 (Strategie ruhender Verkehr (PP öffentlich u. privat)) sei zu streichen. Begründung und Diskussion: Es sei wichtig, angefangene, sehr wichtige und wegweisende Projekte für die Stadt Wil wie etwa das Agglomerationsprogramm abzuschliessen, ehe neue Strategien aufgegleist würden, so die SVP-Fraktion – die Ressourcen des Departements BUV seien für dieses Agglomerationsprogramm einzusetzen und nicht zu verzetteln. Stadtrat Daniel Stutz hielt fest, dass die Stadt Wil im Bereich Verkehr bislang zwei Strategien verabschiedet habe – die Strategie Strasse und die Strategie Langsamverkehr. Diese nun beantragte Strategie «Ruhender Verkehr» solle die somit noch bestehende Lücke schliessen. Diese beantragte Strategie lege die Basis, Daten und Erkenntnisse zu sammeln, um auch diesen Bereich der Verkehrspolitik in der Stadt Wil konstruktiv und positiv weiter entwickeln zu können. Was das Agglomerationsprogramm angehe – dieses sei auf gutem Wege, zudem seien entsprechende Ressourcen für dessen Umsetzung und Weiterbearbeitung im BUV vorgesehen. Die Fraktion GRÜNE prowil sprach sich gegen die Streichung aus – dieses Konzept sei ebenso notwendig wie wertvoll und wichtig. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 28 Nein zu 11 Ja bei 0 Enthaltungen abgelehnt.


Erfolgsrechnung:

Antrag der SVP (Abstimmung 16): Das Konto 57907.30109 (neue Stelle Leiter/in Quartiertreff Lindenhof) sei zu streichen. Begründung und Diskussion: Die SVP-Fraktion kritisierte, dass die Informationen im Budgetkommentar nicht ausreichend seien. Eine solche Stelle zu begründen respektive zu bewilligen, während andere Stellen mit Bericht und Antrag ausführlich zu begründen gewesen seien. Daher sei diese neue Stelle hier abzulehnen. Stadtpräsidentin Susanne Hartmann hielt fest, dass die Stelle ausgewiesen sei, da der Quartiertreff einem klaren Bedürfnis der Quartierbevölkerung entspreche – hier solle ein niederschwelliges Angebot geschaffen werden, das allen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehe und eine verbindende Funktion in diesem Quartier schaffe, das mit seinen über 4‘000 Einwohnenden quasi ein kleines Dorf in der Stadt Wil sei. Ziel sei es, eine Kompetenzstelle für sozialräumliche und gesellschaftliche Entwicklung in diesem Quartier einzurichten sowie eine Anlaufstelle und eine direkte Vertretung der Stadt im Quartier anbieten zu können. Dies entspreche auch einem Anliegen, das der Quartierverein Lindenhof und die Bewohnenden so geäussert haben – das Bedürfnis sei ausgewiesen. In einzelnen Voten aus der Mitte des Parlaments wurde kritisiert, dass für diese Stelle respektive für den Quartiertreff keine ausreichenden Grundlagen vorliegen – weder ein Stellen- oder Aufgabenbeschrieb noch ein Betriebskonzept. Damit sei die Situation für diesen Stellenantrag ähnlich unbefriedigend wie bei der Diskussion betreffend Beitrag an das Pfadiheim. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 29 Nein zu 8 Ja 3 Enthaltungen abgelehnt.

Jannik Schweizer (Jung FDP) hielt fest, dass mit diesem Quartiertreff eine positive Wirkung erzielt werden könne, indem Begegnungen und Austausch unterstützt und gefördert werden. Er stelle daher einen Antrag zum Konto 57907.30109 (neue Stelle Leiter/in Quartiertreff Lindenhof) (Abstimmung 17): Die Stelle Leiter/inQuartiertreff Lindenhof/projet futur ist auf 4 Jahre zu befristen und dem Parlament Bericht zu erstatte. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 20 Ja zu 19 Nein bei 1 Enthaltung angenommen.

Antrag der SVP (Abstimmung 18): Konto 79001.31300 (Raumplanung; Dienstleistungen Dritter, Architektenkollegium der Stadt Wil) sei um 35'000 Franken zu vermindern Begründung und Diskussion: Das Architektenkollegium der Stadt Wil arbeite unprofessionell und in einer Art und Weise, die der Stadt Wil nicht angemessen sei, kritisierte die SVP-Fraktion. Zudem seien die Qualität der Arbeit und auch die Einstellung zur übertragenen Aufgabe ungenügend, dies zeige sich an unterschiedlichen Fällen, die Investoren und Bauherren vor den Kopf stossen. Zudem werde das Architektenkollegium vom Stadtrat «ungenügend geführt», ja das Kollegium sei «nur ein Feigenblatt, hinter dem sich der Stadtrat verstecken kann». Stadtrat Daniel Stutz unterstrich die Bedeutung dieses Gremiums, das sich mit Fragen der Stadtbildgestaltung befasse – so, wie dies auch in anderen Städten weit verbreitet sei. Er erlebe die Arbeit des Architektenkollegiums, das die Abteilung Bewilligungen beratend unterstütze, als dienstleistungsorientiert, konstruktiv und zielführend – auch wenn das zu Grunde liegende Reglement sicherlich da und dort verbessert oder präzisiert werden könne. Dennoch: Die grundsätzliche Berechtigung des Kollegiums, das auch privaten Bauherren und Investoren im Sinne einer Beratung mit ausgewiesenem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Verfügung stehe, werde dadurch nicht in Frage gestellt. Die Fraktion GRÜNE prowil äusserte «eine gewisse Sympathie für den Antrag». Man gehe mit der SVP einig, dass sich bezüglich Architektenkollegium etwas ändere – es gehe aber darum, jetzt nicht «das Kind mit dem Bade auszuschütten». Man mache dem Parlament daher beliebt, den Antrag der SVP abzulehnen, und empfehle dem Stadtrat im Gegenzug, Änderungen zu prüfen und stelle dazu einen entsprechenden Antrag: Dem Stadtrat wird empfohlen, das Architektenkollegium neu zu besetzen oder dessen Abschaffung zu prüfen. Angesichts dieser Empfehlung zog die SVP-Fraktion ihren Antrag auf Streichung des Kredits zurück. Ergebnis zum Antrag der Fraktion GRÜNE prowil (Abstimmung 18): Die Empfehlung wurde mit 36 Ja zu 1 Nein bei 2 Enthaltungen angenommen.

Antrag der SVP (Abstimmung 19): Konto 81101.31300 (Landwirtschaft, Verwaltung, Vollzug, Kontrolle; Dienstleistungen Dritter, Programm Agricola) sei um 8000 Franken zu reduzieren. Begründung und Diskussion: Für das neu initiierte kantonale Programm Agricola sei in diesem Jahr ein grösserer Aufwand für die Ersterfassung von Daten durch die Stadt Wil nötig gewesen – diese Ersterfassung sei nun abgeschlossen, sodass im kommenden Jahr nur noch ein kleinerer Aufwand für Mutationen nötig sei, begründete die SVP-Fraktion ihren Antrag. Stadtrat Daniel Stutz hielt fest, dass man die Servicequalität für die Landwirte in der Stadt Wil hochhalten wolle - dafür seien entsprechende personelle Ressourcen nötig. Dies auch, weil die Stadt Wil «quasi erst mit der Gemeindevereinigung mit Bronschhofen zu einer Landwirtschafts-Stadt geworden sei» und daher das stadtinterne Know-how noch aufgebaut respektive erweitert und gefestigt werden müsse. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 22 Nein zu 12 Ja bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Antrag der SVP (Abstimmung 21, die Abstimmung 20 musste aus technischen Gründen wiederholt werden): Das Konto 43181.30109 (WIPP, Stelle Leiter WIPP) sei zu streichen. Begründung und Diskussion: Mit der Erhöhung dieser Stelle sei noch zuzuwarten, so die SVP-Fraktion: Im Departement SJA gebe es einen Wechsel im Departementssekretariat respektive in der Departementsleitung. Es sei nun angezeigt, den Start dieser neuen Person abzuwarten, sodass sie sich einen Eindruck der Situation machen und die Notwendigkeit dieser Stellenerhöhung selber beurteilen könne. Sollte der neue Departementsleiter zur Erkenntnis kommen, dass diese Erhöhung tatsächlich notwendig ist, stehe es dem Stadtrat frei, sie mit dem Budget 2019 wieder zu beantragen. Stadtrat Dario Sulzer zeigte auf, dass die Komplexität wie auch die Auslastung und die Besuchendenzahlen beim Wipp stetig zugenommen haben – um diese Ansprüche zu bewältigen, seien angemessene personelle Ressourcen unabdingbar, die Stellenerhöhung sei als klar ausgewiesen. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 27 Nein zu 11 Ja bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Antrag der SVP (Abstimmung 22): Die befristete Stelle Koordinator/in Asylwesen sei zu streichen (enthalten im Konto 57901.30100). Begründung und Diskussion: Die Asylzahlen seien im Vergleich zum Vorjahr sehr stark rückläufig – eine Verlängerung der befristeten Stelle eines Koordinators Asylwesen sei deshalb nicht notwendig, so die SVP-Fraktion in ihrer Begründung. Stadtrat Dario Sulzer bestätigte, dass die Asylgesuche in der Schweiz tatsächlich rückläufig seien – dies betreffe vor allem die nationale und kantonale Ebene, habe aber keine unmittelbare Auswirkungen auf die kommunale Ebene: Die Asylsuchenden, die der Gemeinde vom Bund respektive vom Kanton zugewiesen seien, seien nach wie vor hier und müssten betreut respektive koordiniert werden. Die Stelle sei nach wie vor ausgewiesen. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 27 Nein zu 13 Ja bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Antrag der SVP (Abstimmung 23): Das Konto 57901.30109 (Soziale Dienste, neue Stelle Sekretär/in Zentrale Dienste) sei zu streichen. Begründung und Diskussion: Die SVP-Fraktion wies noch einmal darauf hin, dass es im Departement SJA einen Wechsel im Departementssekretariat respektive in der Departementsleitung gebe. Es sei nun angezeigt, den Start dieser neuen Person abzuwarten, sodass sie sich einen Eindruck der Situation machen und die Notwendigkeit dieser Stelle selber beurteilen könne. Sollte der neue Departementsleiter zur Erkenntnis kommen, dass diese Stelle tatsächlich notwendig ist, stehe es dem Stadtrat frei, sie mit dem Budget 2019 wieder zu beantragen. Stadtrat Dario Sulzer verwies auf die angestiegenen Fallzahlen im Departement SJA – einen korrespondierenden Anstieg der Ressourcen habe es hingegen nicht gegeben. Das Sekretariat der Zentralen Dienste unterstütze die fallführenden Personen und entlaste diese, die Stelle sei daher ausgewiesen und notwendig. Dies umso mehr, als die Fallzahlen pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Stadt Wil wesentlich höher seien als in vergleichbaren Städten und Gemeinden. Die GPK unterstrich diese Ausführungen und wies zusätzlich auf die hohe personelle Fluktuationsrate hin, die im Departement SJA eine Folge der hohen Arbeitsbelastung und Fallzahlen sei. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 26 Nein zu 14 Ja bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Antrag der SP (Abstimmung 24): Personalaufwand (Konto 30) –Reallohnerhöhung von 40CHF pro Monat (x13). Begründung und Diskussion: Die Mitarbeitenden der Stadt Wil, die hohes Engagement zeigen und mit ihrem Tagesgeschäft und zusätzlichen Projekten sehr viel leisten, sollen nach jahrelangem Warten endlich wieder einmal eine (wenn auch sehr moderate) Reallohnerhöhung von 40 Franken pro Monat (x13) erhalten, begründete die SP-Fraktion ihren Antrag. Das erhöhe den Lohnaufwand um lediglich 145‘600 Franken, was unter 0,7% der Lohnaufwandes ausmache. Damit werde eine Investition in die wichtigste Ressource der Stadt Wil getätigt – nämlich in die Mitarbeitenden. Stadtpräsidentin Susanne Hartmann hielt fest, dass die Stadt Wil angemessene, gute Löhne bezahle und auch sichere Arbeitsplätze biete, mithin also ein attraktiver Arbeitgeber sei – dies zeige sich auch bei der Anzahl der Bewerbungen. Zudem kenne das Personalreglement der Stadt Wil immer noch den automatischen Stufenanstieg, sodass es sehr wohl Lohnerhöhungen gebe. Und nicht zuletzt seien die Löhne nur ein Aspekt für zufriedene Arbeitnehmende – mindestens ebenso wichtig sei es auch, Wertschätzung im Arbeitsalltag zu zeigen. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 25 Nein zu 13 Ja bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Antrag 1 des Stadtrats (Abstimmung 25): Für die Schaffung der Vollzeitstelle «Sachbearbeiter/in Bewilligungen» sei der dafür notwendige Kredit gemäss Lohnklassen 16 bis 19 der Besoldungstabelle der Stadt Wil (Fr. 89'425.45 bis 124'667.40 inkl. Lohnnebenkosten, Stand 2017) zu genehmigen. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 37 Ja zu 3 Nein bei 0 Enthaltungen angenommen.

Antrag 2 des Stadtrats (Abstimmung 26): Für die Schaffung der Vollzeitstelle «Projektleiter/in Hochbau» sei der dafür notwendige Kredit gemäss Lohnklassen 19 bis 22 der Besoldungstabelle der Stadt Wil (Fr. 102'186.25 bis 14T812.60 inkl. Lohnnebenkosten, Stand 2017) zu genehmigen. Begründung und Diskussion: Die GPK beantragt, diese Stelle nicht zu bewilligen. Das Departement BUV stehe mitten im Organisationsentwicklungsprojekt DialogG – es gelte, die Ergebnisse aus diesem Prozess abzuwarten, ehe eine neue Stelle in diesem Bereich bewilligt werde. Falls sich dabei akuter Bedarf zeige, könne der Stadtrat diese Stelle dem Parlament auch während des Jahres mit Bericht und Antrag unterbreiten. Stadtrat Daniel Stutz zeigte ergänzend zum Budgetkommentar auf, dass der Bedarf für diese Stelle ausgewiesen sei: Die Abteilung Hochbau sei für den Bau sowie für den baulichen und betrieblichen Unterhalt der Liegenschaften der Stadt Wil zuständig – ein Portfolio mit über 230 Millionen Franken. Aktuell stehen verschiedene dringliche Unterhalts-, Bau- und Umbauprojekte insbesondere auch im Bereich Schulraum und Schulbauten an. Zudem sei der Hochbau im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Nutzungsplanung oder im Bereich Energiestrategie 2050 gefordert – diese Aufgaben seien nur mit dieser beantragten Stelle umsetzbar. Die Stelle nun nicht zu schaffen habe daher auch negative Auswirkungen auf den Realisierungsgrad geplanter Investitionen. Die FDP-Fraktion unterstützt den GPK-Antrag einstimmig: Seit der Übernahme des Departements BUV durch ein neues Stadtratsmitglied als neuen Departementsvorstehenden seien weder Prozesse noch Strukturen im BUV von aussen wahrnehmbar angepasst worden. Dabei sei ein grosser Aufgabenbereich weggefallen oder klar kleiner geworden – nämlich das Projekt Sportpark Bergholz. In diesem Bereich habe sich der Arbeitsaufwand sicherlich markant reduziert, sodass Ressourcen frei geworden seien. Einzelne Voten aus der Mitte des Parlaments hielten fest, dass im Departement BUV personelle Ressourcen fehlen, sodass es zu Überlastungen und Überforderungen und damit auch zu Fehlern komme. Es gelte jetzt, diese Ressourcen zu sprechen, um hier eine Verbesserung aufzugleisen und auch zu erreichen – ansonsten hiesse es, «den Laden bewusst an die Wand zu fahren». Ergebnis: Der Antrag wurde mit 26 Nein zu 14 Ja bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Antrag 3 des Stadtrats (Abstimmung 27): Für die Schaffung einer 80%-Stelle «Berufsbeistand/ständin» sei der dafür notwendige Kredit gemäss Lohnklassen 19 bis 22 der Besoldungstabelle der Stadt Wil (Fr. 81749.00 bis 113'450.05 inkl. Lohnnebenkosten, Stand 2017) zu genehmigen. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 40 Ja zu 0 Nein bei 0 Enthaltungen angenommen.

Antrag 4 des Stadtrats: Der Steuerfuss für das Jahr 2018 sei auf 124% der Einfachen Steuer festzusetzen. Antrag der GPK: Der Steuerfuss für das Jahr 2018 sei auf 120% der Einfachen Steuer festzusetzen. Gegenantrag der GPK: Der Steuerfuss für das Jahr 2018 sei auf 120% der Einfachen Steuer festzusetzen. Begründung und Diskussion: Die GPK sprach sich für eine Reduktion des Steuerfusses um 9 Prozent aus – dies darum, weil einerseits in einem Budget dieser Grösse sicherlich irgendwo Luft drin sei, und andererseits die Prognosen für den Rechnungsabschluss 2017 wiederum sehr positiv seien. Die SP-Fraktion sprach sich für die vom Stadtrat beantragte moderate Steuerfusssenkung von 5 Prozent aus – es brauche den finanziellen Spielraum und die entsprechenden Mittel, um die anstehenden grossen Projekte und wichtigen Aufgaben der Stadt Wil umsetzen und anpacken zu können. Eine darüber hinausgehende Steuerfussreduktion heisse, diesen Spielraum zusätzlich zu beschneiden – wobei auf der anderen Seite die konkreten individuellen Steuer-Einsparungen für die Einwohnerinnen und Einwohner nur marginal sind. Die Fraktion GRÜNE prowil unterstrich diese Argumentation und hielt zudem fest, dass nicht alleine ein tiefer Steuerfuss der zentrale Standortvorteil sei, sondern ein attraktives, vielfältiges Angebot. Ein solches Angebot zu schaffen oder zu erhalten sei aber mit Kosten verbunden. Ergebnis der Gegenüberstellung (Abstimmung 28): Der Antrag der GPK obsiegte mit 27 zu 13 Stimmen bei 0 Enthaltungen über den Antrag des Stadtrats. (Abstimmung 29) Der obsiegende Antrag der GPK wurde mit 27 Ja zu 13 Nein bei 0 Enthaltungen angenommen. Damit ist der Steuerfuss 2018 auf 120 Steuerprozent festgesetzt.

Antrag 5 des Stadtrats (Abstimmung 30): Der Grundsteuersatz für das Jahr 2018 sei auf 0,6 Promille festzusetzen. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 37 Ja zu 0 Nein bei 2 Enthaltungen angenommen.

Antrag 6 des Stadtrats (Abstimmung 31): Das Budget der Erfolgs- und der Investitionsrechnung der Stadt Wil für das Jahr 2018 sei zu genehmigen. Ergebnis: Der Antrag wurde mit 39 Ja zu 0 Nein bei 1 Enthaltung angenommen.

Antrag 7 des Stadtrats: Es sei festzustellen, dass die Beschlüsse zu Ziffer 1 bis 6 gemäss Art. 7 lit. d resp. lit. f Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstehen. Parlamentspräsidentin Ursula Egli stellte dies fest.

 

Nicht mehr behandelte Geschäfte


An der heutigen Sitzung wurden alle drei Traktanden behandelt.

 

Ausführliche Informationen zur Parlamentssitzung


Die gesamte Parlamentssitzung mit allen Voten kann online nachgehört werden (http://verbalix.stadtwil.ch). Weitere Informationen zur Sitzung, Berichte und Anträge des Stadtrats, Berichterstattungen der vorberatenden Kommissionen sowie die parlamentarischen Vorstösse im Wortlaut sind ebenfalls online aufgeschaltet (www.stadtwil.ch/de/polver/stadtparlament/sitzung).

 

Parlamentarische Vorstösse


An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden keine parlamentarischen Vorstösse eingereicht.

 

Schluss der Sitzung


Präsidentin Ursula Egli schloss die heutige Sitzung um 22.10 Uhr.

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