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Neues Geschäftsreglement des Stadtrats per 1. Februar 2016 in Kraft
Dieses Geschäftsreglement des Stadtrats hat sich bewährt; die Abläufe haben sich eingespielt und geben im Wesentlichen zu keinen grundlegenden Änderungen Anlass. Kleinere Anpassungen sind aber dennoch angezeigt. So wurde beispielsweise ein Nachtrag mit Bestimmungen zum kantonalen Öffentlichkeitsgesetz erlassen, zudem wurden neben einigen kleineren organisatorischen Änderungen betreffend stadträtlicher Abläufe auch gewisse Anpassungen bei den Zuständigkeiten und Kompetenzen der Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre (DSK) diskutiert. Diese Punkte wurden nun in ein neues Geschäftsreglement des Stadtrats aufgenommen. Der Stadtrat hat das neue Reglement mit insgesamt 49 Artikeln beraten und genehmigt; es tritt per 1. Februar 2016 in Kraft.