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Neues Geschäftsreglement des Stadtrats per 1. Februar 2016 in Kraft

27. Januar 2016
Im Zuge der Gemeindevereinigung Wil-Bronschhofen per 1. Januar 2013 hatte der damalige Konstituierungsrat im November 2012 ein Geschäftsreglement für den Stadtrat der neuen Gemeinde verabschiedet. Das Reglement wurde explizit für die vereinigte Gemeinde erarbeitet – es untersteht damit nicht der kantonalen Vorgabe, innert drei Jahren nach dem Start der vereinigten Gemeinde alle bisherigen Reglemente und Vereinbarungen der Stadt Wil zu überabreiten und neu zu erlassen.

Dieses Geschäftsreglement des Stadtrats hat sich bewährt; die Abläufe haben sich eingespielt und geben im Wesentlichen zu keinen grundlegenden Änderungen Anlass. Kleinere Anpassungen sind aber dennoch angezeigt. So wurde beispielsweise ein Nachtrag mit Bestimmungen zum kantonalen Öffentlichkeitsgesetz erlassen, zudem wurden neben einigen kleineren organisatorischen Änderungen betreffend stadträtlicher Abläufe auch gewisse Anpassungen bei den Zuständigkeiten und Kompetenzen der Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre (DSK) diskutiert. Diese Punkte wurden nun in ein neues Geschäftsreglement des Stadtrats aufgenommen. Der Stadtrat hat das neue Reglement mit insgesamt 49 Artikeln beraten und genehmigt; es tritt per 1. Februar 2016 in Kraft.