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Anpassungen am Nachtrag I zum Schulvertrag mit der Stiftung St.Katharina

10. Februar 2016
An seiner Septembersitzung 2015 hat das Stadtparlament das Projekt «Schule 2020» sowie einen Parteiwechsel und einen Nachtrag I zum Schulvertrag mit der Stiftung Schule St.Katharina beraten. Dabei wurde der Projektkredit von 350‘000 Franken genehmigt, die stadträtlichen Anträge betreffend Parteiwechsel und Nachtrag I hingegen wurden an den Stadtrat zurückgewiesen. Die fünf Rückweisungsanträge bezogen sich auf die automatische Kündigung des Vertrags per Ende Juli 2022, auf die Einsitznahme des Stadtrats in den Stiftungsrat der Stiftung Schule St.Katharina, auf eine Bandbreite für die jährlichen Schulgeldzahlungen, auf die Kriterien für eine Einschränkung der Schulwahl an die Schule St. Katharina sowie auf das Öffentlichkeitsprinzip, das auch für die Stiftung St. Katharina anzuwenden sei.

Der Stadtrat hat diese Rückweisungsanträge im vergangenen November beraten und einen ergänzenden Bericht und Antrag an das Stadtparlament verabschiedet. Darin sind Anpassungen vorgenommen worden, welche die inhaltlichen Forderungen aus den Rückweisungsanträgen berücksichtigen.

In der Zwischenzeit hat die vorberatende Kommission die stadträtlichen Anträge des Stadtrates zum angepassten Nachtrag I beraten und stellt dem Stadtparlament zwei Anträge, nach denen die Stiftung Schule St. Katharina dem Stadtrat und der Geschäftsprüfungskommission Einblick in die Schul- und in die Stiftungsrechnung gewährt und die maximale Höhe des Schulgeldes auf 22‘000 Franken festgelegt wird.

Der Stadtrat stimmt beiden Anträgen der vorberatenden Kommission zu, und auch die Stiftung Schule St.Katharina hat sich mit diesen Anpassungen einverstanden erklärt. Das Projekt «Schule 2020» respektive der Parteiwechsel beim Schulvertrag und der nun angepasste Nachtrag I zum Schulvertrag mit der Stiftung St.Katharina sind für die nächste Sitzung des Wiler Stadtparlaments morgen Donnerstag, 11. Februar 2016, traktandiert. (sk.)