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Anpassungen am Nachtrag I zum Schulvertrag mit der Stiftung St.Katharina
Der Stadtrat hat diese Rückweisungsanträge im vergangenen November beraten und einen ergänzenden Bericht und Antrag an das Stadtparlament verabschiedet. Darin sind Anpassungen vorgenommen worden, welche die inhaltlichen Forderungen aus den Rückweisungsanträgen berücksichtigen.
In der Zwischenzeit hat die vorberatende Kommission die stadträtlichen Anträge des Stadtrates zum angepassten Nachtrag I beraten und stellt dem Stadtparlament zwei Anträge, nach denen die Stiftung Schule St. Katharina dem Stadtrat und der Geschäftsprüfungskommission Einblick in die Schul- und in die Stiftungsrechnung gewährt und die maximale Höhe des Schulgeldes auf 22‘000 Franken festgelegt wird.
Der Stadtrat stimmt beiden Anträgen der vorberatenden Kommission zu, und auch die Stiftung Schule St.Katharina hat sich mit diesen Anpassungen einverstanden erklärt. Das Projekt «Schule 2020» respektive der Parteiwechsel beim Schulvertrag und der nun angepasste Nachtrag I zum Schulvertrag mit der Stiftung St.Katharina sind für die nächste Sitzung des Wiler Stadtparlaments morgen Donnerstag, 11. Februar 2016, traktandiert. (sk.)