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Individuelle Prämienverbilligung 2016 – Einreichefrist endet am 31. März 2016

23. März 2016
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämien-verbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kanto-nalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2016 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2016 massgebend. Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv kann eine Selbstberechnung vorgenommen werden, zudem steht das entsprechende Formular zum Herunterladen bereit. Das Formular kann auch bei der AHV-Zweigstelle im Rathaus Wil bezogen werden.

Bitte beachten Sie die Einreichefrist per 31. März 2016. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldeterweise von der Antragstellung abgehalten worden sind. Be-zügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben. (sk.)

Weitere Informationen: Die AHV-Zweigstelle der Stadt Wil kann Sie auf Wunsch persönlich beraten. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten www.stadtwil.ch/ivp und www.svasg.ch/ipv. (sk.)