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Parlament spricht Betriebsbeitrag an die Wiler Sportanlagen AG WISPAG

7. April 2016
Berichterstattung zur Parlamentssitzung von Donnerstag, 7. April 2016 mit den Ergebnissen der einzelnen Abstimmungen: An seiner 32. Sitzung in der Legislatur 2013-2016 hat das Stadtparlament Christian Tröhler als neuen Verwaltungsratspräsiden der WISPAG gewählt und einen Betriebsbeitrag an die Wiler Sportanlagen AG WISPAG genehmigt. Zudem wurde durch das Parlament das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen aufgehoben sowie das Friedhof- und Bestattungsreglement beraten und genehmigt. Für die Sitzung waren neben diesen Geschäften auch sechs parlamentarische Vorstösse traktandiert. Dabei wurde die Umwandlung einer Motion zu „MINT-Schwerpunktklassen“ in ein Postulat respektive die Erheblicherklärung dieses Vorstosses abgelehnt. Zudem wurden drei Interpellation zu familienfreundlichen Tagesschulen, zu einem Projekt der Tertianum AG und zu Homeoffice-Möglichkeiten für städtische Mitarbeitende beraten. Weitere Interpellationen betreffend das Projekt „Schule 2020“ und „Schliessung der Post Altstadt“ wurden aus zeitlichen Gründen nicht mehr beraten und auf eine spätere Sitzung verschoben.
43 respektive 44 von 45 Mitgliedern des Stadtparlaments waren an der Sitzung anwesend. Entschuldigt waren Patrik Lerch (SVP; bis 18.10 Uhr) und Silvia Ammann (SP; bis 18.35 Uhr) sowie Mirta Sauer (SP; ab 19.00 Uhr) und Franz Mächler (parteilos, ab 20.10 Uhr).




Behandelte Geschäfte

Traktandum 32.1 Ersatzwahl Verwaltungsratspräsidium WISPAG: Das Stadtparlament wählte anlässlich seiner Sitzung vom 7. März 2013 den Wiler Robert Signer als ersten Verwaltungsratspräsidenten der Wiler Sportanlagen AG WISPAG. Nun hat Robert Signer seinen Rücktritt im Hinblick auf die nächste WISPAG-Generalversammlung erklärt, welche am 3. Juni 2016 stattfindet. Der Stadtrat bedankt sich beim scheidenden Präsidenten Robert Signer, welcher grossartige Aufbauarbeit geleistet hat. Das gute Funktionieren des Sportparks Bergholz ist auch seinem Engagement zuzuschreiben.

Zur Suche einer geeigneten Nachfolgerin oder eines geeigneten Nachfolgers wurde eine Findungskommission eingesetzt. Diese schlägt dem Stadtrat als neuen WISPAG-Verwaltungsratspräsidenten Christian Tröhler vor. Der parteilose Christian Tröhler, Jahrgang 1954, ist wohnhaft in Wil und in der Stadt gut vernetzt. Er ist ausgebildeter Sekundarlehrer (phil. II) und hat diverse Weiterbildungen absolviert. Seit 1988 ist er als Leiter Ausbildung der Thurgauer Kantonalbank tätig. Von 1996 bis 2000 war er Bezirksschulrat, von 1997 bis 2006 Vizepräsident der CVP Stadt Wil und von 1999 bis 2003 Mitglied des Stadtparlaments.

Der Stadtrat schliesst sich der Empfehlung der Findungskommission an und ist überzeugt, dass Christian Tröhler dank seiner beruflichen und politischen Erfahrung, seiner Führungserfahrung und Sozialkompetenz sowie seiner offenen, integeren und teamfähigen Art den anspruchsvollen Aufgaben gewachsen ist. Der Stadtrat bedankt sich bei Christian Tröhler, dass er sich für dieses anspruchsvolle Amt zur Verfügung stellt, und schlägt ihn dem Stadtparlament als neuen Verwaltungsratspräsidenten der WISPAG vor.

Stadtpräsidentin Susanne Hartmann dankte dem abtretenden Robert Signer ganz herzlich für sein grosses Engagement und seine Verdienste rund um die WISPAG respektive den Sportpark Bergholz. Zudem stellte sie den Kandidaten Christian Tröhler und seinen beruflichen und privaten Hintergrund noch einmal vor. In ihren anschliessenden Voten sprachen sich grundsätzlich alle Fraktionen für Christian Tröhler als neuen Verwaltungsratspräsidenten der WISPAG aus und unterstrichen, wie wichtig eine wiederum gute Leitung respektive eine gute Besetzung des WISPAG-Verwaltungsrates seien. Dabei hielt die SVP-Fraktion fest, dass sie den Kandidaten unterstütze, kritisierte aber, dass dem Parlament nur ein Vorschlag unterbreitet wurde, und dass das Präsidium des Stadtparlaments nicht einbezogen worden sei im Auswahlverfahren für die Suche nach Kandidierenden. Susanne Hartmann zeigte aus, dass der Kandidat und sie an einer Sitzung des Parlaments teilgenommen haben und Christian Tröhler dort für Fragen zur Verfügung stand, also durchaus ein Einbezug des Präsidiums stattgefunden habe.

Der Wahlvorschlag des Stadtrats wurde vom Stadtparlament grossmehrheitlich angenommen. Parlamentspräsidentin Christa Grämiger gratulierte Christian Tröhler zu seiner Wahl, die vom Parlament mit Applaus bedacht wurde.


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Traktandum 32.2. Sportpark Bergholz – Betriebsbeitrag an WISPAG: Im Februar 2014 hat der neu gebaute Sportpark Bergholz seine Tore geöffnet. Die Betriebsrechnung 2014 der Wiler Sportanlagen AG WISPAG schloss nach Abzug der Gemeindebeiträge mit einem Verlust von rund 591'205 Franken ab, im Wesentlichen begründet aus Abweichungen zum Businessplan sowie aus Nach- und ungeplanten Erstausrüstungen sowie Witterungsbedingungen. Die WISPAG verzeichnet damit einen Kapitalverlust von über 50 Prozent, sodass der Verwaltungsrat Sanierungsmassnahmen im Gesamtbetrag von 600'000 Franken beschlossen hat, insbesondere durch Optimierungen im Personalbereich, den Abbau von Überstunden durch Zeitkompensation und die Reduktion externer Kosten im Bereich Buchhaltung und Werbung. Von den Einsparungen resultieren etwa 400'000 Franken aus dem Jahr 2014, die bereits teilweise in die Rechnung 2014 eingeflossen sind, sowie zusätzliche Massnahmen für das Jahr 2015. Dank dieser Massnahmen und der sehr guten Sommersaison 2015 zeichnet sich für das Jahr 2015 ein leichter Überschuss in der Rechnung ab; ursprünglich hatte die WISPAG für 2015 einen Verlust von 346'000 Franken budgetiert. Damit der Betrieb langfristig und kundenorientiert aufrechterhalten werden kann und die WISPAG über genügend Liquidität verfügt, sind seitens der Stadt Wil im Rechnungsjahr 2015 zwei Massnahmen angezeigt – die Übernahme von Erstausstattungen und ein Defizitbeitrag infolge der schlechten Witterung im Sommer 2014. Der Stadtrat unterbreitet dem Stadtparlament daher folgenden Antrag: «Es sei ein Kredit in der Höhe von Fr. 300'000.- zu Lasten der städtischen Rechnung 2015 zu sprechen. Davon seien für Erstausstattungen Fr. 200'000.- der Investitionsrechnung (Konto 34140.50400.102) und Fr. 100'000.- als ergänzender Betriebsbeitrag 2014 (Konto 34103.36140) auszurichten.»

Eine siebenköpfige, nicht ständige vorberatende Kommission unter dem Vorsitz von Mario Schmitt (SVP) hat das Geschäft an drei Sitzungen beraten; eintreten war dabei unbestritten. Die Kommission befasste sich vor allem mit der Finanzlage der WISPAG und den Anträgen des Stadtrats; ein weiterer Themenschwerpunkt war die Zusammenarbeit zwischen der WISPAG und dem Departement Bau, Umwelt und Verkehr BUV. Der Antrag des Stadtrats wird von der Kommission einstimmig unterstützt. Ebenfalls einstimmig stellt die Kommission zudem einen eigenen Antrag: «Das Departement BUV und die WISPAG werden eingeladen, bezüglich der Lebenswegkosten von Anlagen des Sportparks Bergholz nach optimierten Lösungen zu suchen. Insbesondere sollen Anlagen und Anlagenteile geprüft werden, für welche ein Wartungsvertrag geplant ist. Für die Lösungsfindung sollen erfahrene Anlagenbetreiber hinzugezogen werden. Vor dem Abschluss eines Wartungsvertrags ist die Bau- und Verkehrskommission BVK zu informieren.» Für einen nachhaltigen Betrieb von (technischen) Anlagen sei ein sorgfältiger und korrekter Umgang unerlässlich – ob für den Unterhalt einer Anlage ein oftmals sehr kostenintensiver Wartungsvertrag notwendig ist, ist jedoch im Einzelnen unter Einholung einer Zweitmeinung abzuklären, hält die Kommission in der Begründung zu ihrem Antrag fest.

Eintreten war unbestritten und wurde von Parlamentspräsidentin Christa Grämiger zum Beschluss erhoben. Einleitend fasste Kommissionspräsident Mario Schmitt (SVP) die Beratung in der Kommission zusammen und verwies darauf, dass in den Diskussionen nicht nur der Betriebsbeitrag an sich, sondern insbesondere auch ein angespanntes Verhältnis und Kommunikationsproblem zwischen der WISPAG und dem Departement Bau, Umwelt und Verkehr BUV thematisiert worden sei. Dieser «Graben» wie auch die personellen Widerstände und das «offensichtliche Führungsproblem im BUV» seien zu beheben, damit der Betrieb im Bergholz respektive die Arbeit der WISPAG reibungslos funktionieren können. Seitens des BUV wurden zuhanden der vorberatenden Kommission entsprechende Massnahmen aufgezeigt, die von der Kommission als «mehrheitlich zweckdienlich» beurteilt werden. Stadtpräsidentin Susanne Hartmann zeigte auf, dass mit dem Gesamtbeitrag von 300‘000 Franken das Unternehmen WISPAG wieder auf gesunde Beine gestellt werden können, sodass der Betrieb wieder selbständig funktionieren kann. Positiv sei der grosse Kundinnen- und Kundenzuwachs, der im vergangenen Jahr realisiert werden konnte. Stadtrat Marcus Zunzer, Vorsteher des Departements BUV, hielt fest, dass die Arbeit des Leiters Hochbau in der ersten Phase des Projektes allseits gelobt worden sei – in der zweiten Hälfte habe sich dann die (von Anfang an bestehende) Überbelastung durch dieses Bergholz- und weitere Grossprojekte gezeigt, was sich negativ auf die Kommunikation und Zusammenarbeit ausgewirkt habe. Er bedaure, dass hier nicht bereits beim Projektstart gewisse Massnahmen zur Entlastung getroffen worden seien – die nun kritisierte Entwicklung und Situation hätte so wohl verhindert werden können.

Die SP-Fraktion sprach sich für den Antrag des Stadtrats betreffend städtischen Beitrag und für den Antrag der vorberatenden Kommission aus. Sodann kritisierte sie die Missstände in der Zusammenarbeit zwischen der WISPAG und dem BUV – die klaren Worte von Marcus Zunzer und die nun geplanten Massnahmen seien in diesem Zusammenhang zu begrüssen. Angesichts der hohen Personalfluktuation in der WISPAG wurde seitens der SP weiter kritisiert, dass Anstellungs- und Vertragsbedingungen für ehemalige Mitarbeitende des Bergholz‘ und der Badi Weierwise im neuen Sportpark teilweise geändert respektive verschlechtert worden seien – dies entgegen einer klaren Zusicherung, die in der damaligen parlamentarischen Beratung der Bau- respektive der Betriebsvorlage für den Sportpark Bergholz gemacht worden seien. Auch die CVP-Fraktion unterstützte die Anträge des Stadtrats und der vorberatenden Kommission – verschiedene widrige Rahmenbedingungen hätten einen guten Start der WISPAG erschwert. Nun gelte es, die WISPAG mit einem Beitrag auf gesunde finanzielle Beine zu stellen, sodass sie künftig selbständig und erfolgreich operieren könne. Von den erwähnten Differenzen zwischen der WISPAG und dem BUV habe die CVP kritisch zur Kenntnis genommen – es sei oberstes Gebot, die notwendigen Schritte einzuleiten, diese Zustände zu verbessern. Unterstützung für beide Anträge gab es auch seitens der SVP-Fraktion: Dem Beitrag zuzustimmen heisse, dem «Jungunternehmen WISPAG» eine Chance zu geben. Dabei gelte es aber auch, die erkannten Schwierigkeiten im Miteinander zwischen WISPAG und BUV aufzuarbeiten und zu lösen. Dies unterstützte auch die FDP-Fraktion. Dabei handle es sich aber nicht um eine Aufgabe, die eine der involvierten und nun kritisierten Personen alleine lösen müsse – es handle sich vielmehr um eine leider bislang nicht genügend ernst- und wahrgenommene Führungsaufgabe, insbesondere für den Stadtrat respektive für den Vorsteher des zuständigen Departements BUV. Die beiden gestellten Anträge werden von der FDP-Fraktion unterstützt. Unterstützung für die Anträge gab es auch seitens der Fraktion GRÜNE prowil, die ebenfalls die schlechte Zusammenarbeit respektive die Missstände im Verhältnis zwischen der WISPAG und dem BUV wie auch die fehlende Führung durch den Departementsvorstehenden BUV und den Departementssekretär BUV mit deutlichen Worten kritisierte. Vor diesem Hintergrund seien die nun geäusserten «Schuldzuweisungen» an die Person des Leiters Hochbau in keinster Weise angebracht. Die Fraktion GRÜNE prowil erwarte nun umgehend griffige und klare Massnahmen, auch auf der Führungsebene, um diese Situation substanziell zu verbessern.

Im Anschluss an die Diskussion wurden dem Parlament folgende Anträge unterbreitet:

Antrag des Stadtrats (Abstimmung 1): «Es sei ein Kredit in der Höhe von Fr. 300'000.- zu Lasten der städtischen Rechnung 2015 zu sprechen. Davon seien für Erstausstattungen Fr. 200'000.- der Investitionsrechnung (Konto 34140.50400.102) und Fr. 100'000.- als ergänzender Betriebsbeitrag 2014 (Konto 34103.36140) auszurichten.» Dieser Antrag des Stadtrats wurde einstimmig angenommen.

Antrag der vorberatenden Kommission: «Das Departement BUV und die WISPAG werden eingeladen, bezüglich der Lebenswegkosten von Anlagen des Sportparks Bergholz nach optimierten Lösungen zu suchen. Insbesondere sollen Anlagen und Anlagenteile geprüft werden, für welche ein Wartungsvertrag geplant ist. Für die Lösungsfindung sollen erfahrene Anlagenbetreiber hinzugezogen werden. Vor dem Abschluss eines Wartungsvertrags ist die Bau- und Verkehrskommission BVK zu informieren.» Präzisierungsantrag Norbert Hodel (parteilos): «.... Für die Lösungsfindung sollen erfahrene Sport-Anlagenbetreiber hinzugezogen werden. ...» (Abstimmung 2): In der Gegenüberstellung dieser beiden Anträge obsiegte der Antrag der vorberatenden Kommission mit 31 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen über den Antrag von Norbert Hodel (parteilos). (Abstimmung 3): Der obsiegende Antrag der vorberatenden Kommission wurde einstimmig angenommen.


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Traktandum 32.3. Motion Erika Häusermann (glp) – Schwerpunktklassen für MINT-Fächer an Wiler Schulen / Erheblicherklärung: In ihrer Motion vom 7. Januar 2016 weist die Motionärin zusammen mit 17 Mitunterzeichneten darauf hin, dass die Qualität des naturwissenschaftlichen Unterrichts in den letzten beiden Jahrzehnten schweizweit sowohl an den Oberstufen als auch an den Mittelschulen gesunken sei. Der Stadtrat wird eingeladen, im Rahmen des Projektes Schule 2020 an der Wiler Oberstufe Schwerpunktklassen in den MWT-Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu planen und als Pilotprojekt einzuführen. Damit sollen mathematisch-interessierte Kinder gefördert werden und die Chance erhalten, Schwerpunkte entsprechend ihren Fähigkeiten zu setzen, auch wenn sie sprachlich weniger begabt seien. Dies zu tun heisse, die Zeichen der Zeit zu erkennen, wie dies in der Stadt Wil beispielsweise in den Bereichen Musik und Sport mit entsprechenden Schwerpunktklassen bereits geschehen sei. Dies trage auch zur seitens des Kantons geplanten «Bildungsoffensive Ostschweiz» bei, so die Motionärin Erika Häusermann.

Zentrales Anliegen der Motion ist es, mathematisch-naturwissenschaftlich interessierte Kinder in der Oberstufe in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften verstärkt zu fördern. Dies soll im Rahmen des Projektes Schule 2020 angegangen werden. Schulratspräsidentin Jutta Röösli, Vorsteherin des Departements Bildung und Sport, unterstrich die Bedeutung einer solchen Förderung im MINT-Bereich – es gelte, Kinder und Jugendliche auch in der Volksschule in diesem Bereich neugierig zu halten und entsprechend gelagerte Interessen zu fördern. Es sind jedoch heute zu viele Fragen in Bezug auf die Oberstufe in der Stadt Wil offen, um schon abschliessend die Führung von Schwerpunktklassen für MWT-Fächer festlegen zu können. Dazu müssen unter anderem die künftige Oberstufenstruktur, die Vor- und Nachteile von Schwerpunktklassen für MWT-Fächer auf die Führung der anderen Oberstufenklassen oder auch alternative Möglichkeiten zur Stärkung von MWT-Fächern geklärt werden. Die Motion soll deshalb nach Rücksprache mit der Motionärin in ein Postulat umgewandelt werden – die Motionärin hielt in ihrem Votum fest, dass die Umwandlung in ein Postulat in ihren Augen zielführend und sinnvoll sei, und bedankte sich beim Stadtrat für den Antrag auf Erheblicherklärung ihres Vorstosses.

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, das Postulat – mit folgender Abänderung – als erheblich zu erklären: «Der Stadtrat sei einzuladen‚ im Rahmen des Projektes „Schule 2020" die Führung von Schwerpunktklassen für MWT-Fächer oder alternative Möglichkeiten zur verstärkten Förderung in den MWT-Fächern in der Oberstufe zu prüfen und dem Stadtparlament darüber Bericht zu erstatten.» Roland Bosshart (CVP) sprach sich gegen eine zusätzliche Separierung der Klassen respektive Schülerinnen und Schüler mit weiteren Schwerpunktklassen aus und stellte einen Antrag, den Text des Postulats wie folgt anzupassen: «Der Stadtrat sei einzuladen‚ im Rahmen des Projektes „Schule 2020" Möglichkeiten zur verstärkten Förderung in den MWT-Fächern in der Oberstufe zu prüfen und dem Stadtparlament darüber Bericht zu erstatten.» Motionärin Erika Häusermann (glp) sprach sich gegen diese Anpassung aus, weshalb der Antrag nicht zur Abstimmung gebracht wurde. Die Fraktion GRÜNE prowil zeigte «im Grundsatz Verständnis und Sympathie╗ für den Vorstoss, sprach sich aber gegen die Motion respektive das Postulat aus: Die MINT-Frage müsse selbstverständlich im Projekt «Schule 2020» bearbeitet werden, es sei aber nicht das einzige Feld möglicher Schwerpunkte und Profile, die im Rahmen dieses Projektes allesamt ebenfalls beurteilt werden müssen. Es gehe nicht an, dass jede dieser möglichen Optionen nun mittels eines separaten Vorstosses thematisiert werden müsse – dies sei integraler Bestandteil des besagten Projektes. Die FDP-Fraktion sprach sich mehrheitlich für den Antrag des Stadtrats aus, und auch die SVP-Fraktion unterstützte unter dem Motto «MINT gewinnt – ganz bestimmt» die vom Stadtrat beantragte Umwandlung in ein Postulat und die Erheblicherklärung grossmehrheitlich.

Am Ende der Diskussion wurde über die vom Stadtrat beantragte Fassung des Postulats Textes abgestimmt: «Der Stadtrat sei einzuladen‚ im Rahmen des Projektes „Schule 2020" die Führung von Schwerpunktklassen für MWT-Fächer oder alternative Möglichkeiten zur verstärkten Förderung in den MWT-Fächern in der Oberstufe zu prüfen und dem Stadtparlament darüber Bericht zu erstatten.»<a name="OLE_LINK2">(Abstimmung 4)</a>: Dieser Antrag des Stadtrats wurde mit 29 Nein- zu 12 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, damit ist das Geschäft erledigt.


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Traktandum 32.4. Interpellation Roland Bosshart (CVP) – Homeoffice, auch für Angestellte der Stadt Wil: In seinem Vorstoss stellt der Interpellant zusammen mit 29 Mitunterzeichneten neun Fragen betreffend der Möglichkeit für städtische Angestellte, Arbeit im «Homeoffice» zu erledigen. Die Arbeitsgewohnheiten hätten sich in den letzten Jahren geändert – als gute Arbeitgeberin solle die Stadt Wil diese Entwicklungen mittragen und entsprechende Arbeitsmodelle fördern, so der Interpellant.

In seiner Antwort hält der Stadtrat fest, dass die Arbeit im Homeoffice für Mitarbeitende der Stadt Wil derzeit nicht möglich ist; es bestehen keine entsprechenden Regelungen. Der Stadtrat verschliesst sich der Einführung von Homeoffice nicht. Es sollen aber auch nicht leichtfertig entsprechende Regelungen aufgestellt werden. Vorab sind die verschiedenen Bedürfnisse der Mitarbeitenden, der Kundinnen und Kunden sowie der Stadt als Arbeitgeberin abzuklären. Die Einführung von Homeoffice bedarf zudem dem Erlass eines Reglements, in welchem Rechte und Pflichten zum Schutz der Interessen der Mitarbeitenden und der Stadt Wil festgelegt werden sollen. Im neuen Personalreglement, das derzeit in Erarbeitung ist, soll dem Stadtrat die Kompetenz eingeräumt werden, Regelungen für die Arbeit im Homeoffice zu erlassen.

Wie bereits in der Interpellation erwähnt, kann Homeoffice einen positiven Effekt auf die Produktivität der Mitarbeitenden haben, wenn sie während einem Tag von zu Hause aus konzentriert arbeiten können. Unbestritten hilft Homeoffice auch, die täglichen Pendlerströme mit ihren negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verkleinern. Das Angebot von Homeoffice dürfte sich auch auf die Attraktivität der Stadt Wil als Arbeitgeberin positiv auswirken. Werden durch Homeoffice auch die Arbeitszeiten flexibler gestaltet, so kann von den Mitarbeitenden auch die Zeit mit der Familie und die Freizeit besser geplant werden, insbesondere auch, weil die Reisezeit zum Arbeitsplatz entfällt, hält der Stadtrat als Vorteile von Homeoffice-Lösungen fest. Nachteile sieht der Stadtrat in der Problematik der Abgrenzung der Mitarbeitenden von ihrer Arbeit, im Bereich des Datenschutzes, sei es durch den technischen Zugriff von Heim-PCs auf die Daten der Stadt oder sei es durch den physischen Transport von Dokumenten mit Inhalten, die dem Datenschutz unterliegen und gestohlen oder verloren gehen könnten. Je nach Umfang von Homeoffice leiden sodann die wichtigen sozialen Kontakte am Arbeitsplatz. Letztendlich stehen auch die Vorgesetzten vor neuen Herausforderungen, die je nach Sichtweise positiv oder negativ bewertet werden können, wenn sie ein Team zu führen haben, das nicht mehr mit der gleich hohen gemeinsamen Präsenz im Büro anwesend ist und die Dienstleistungen erbringt. Abschliessend hält der Stadtrat fest, dass vertiefte Analysen und Vergleiche mit ähnlichen Verwaltungen notwendig sind, bevor diesbezüglich ein Entscheid gefällt und allenfalls ein Weg für die Stadt Wil festgelegt werden kann.

Der Interpellant führte noch einmal die Beweggründe zu seinem Vorstoss aus und kritisierte, dass er der Antwort des Stadtrats zwar keinen grundsätzlichen Widerstand, wohl aber eine «fehlende Begeisterung» entnehme. Sodann hielt er fest, dass das Pendeln zur Arbeit wo immer möglich reduziert werden solle, sowohl aus ökologischen Gründen wie auch unter ökonomischen Gesichtspunkten: Mit der Einführung von Homeoffice können in Kombination mit Teilzeitarbeitsplätzen und -stellen auch Büroräumlichkeiten eingespart werden. Gute Arbeit und Kundenfreundlichkeit seien nicht an einen Arbeitsplatz innerhalb eines Verwaltungsstandortes gebunden – hierfür gebe es gute, etablierte technische Lösungen, die entsprechende Möglichkeiten bieten. Abschliessend zeigte er sich mit der Antwort des Stadtrats teilweise zufrieden. Stadtpräsidentin Susanne Hartmann zeigte auf, dass die «fehlende Begeisterung» seitens des Stadtrats sachlich begründet sei – im Arbeitsalltag grosser Teile der Verwaltung sei Homeoffice im Arbeitsalltag nicht so einfach umzusetzen, da oftmals ein direkter Kundenkontakt oder auch die direkte Vernetzung im Team oder mit anderen Dienststellen wichtig seien.


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Traktandum 32.5. Interpellation Norbert Hodel (parteilos) – Tertianum AG: Am 7. Januar 2016 reichte der Interpellant zusammen mit 8 Mitunterzeichnenden eine Interpellation mit dem Titel «Absage an Perlavita Rosenau Kirchberg» ein, in der er dem Stadtrat 11 Fragen zur Beantwortung unterbreitet hat.

Für die Erstellung und Betreibung eines neuen Pflegeheims bestehen seitens des Bundes und des Kantons St.Gallen Rahmenbedingungen, führt der Stadtrat in seiner Antwort auf den Vorstoss aus. Diese sehen vor, dass stationäre Betagten Einrichtungen nur dann Pflegeleistungen zu Lasten der sozialen Krankenversicherung verrechnen und die Restfinanzierung der Pflegekosten bei den Gemeinden geltend machen können, wenn sie über eine kantonale Zulassung verfügen. Diese erfolgt auf Antrag an das Amt für Soziales durch Aufnahme in die kantonale Pflegeheimliste durch die St. Galler Regierung. Voraussetzung für die Aufnahme der Plätze einer Einrichtung in die kantonale Pflegeheimliste ist insbesondere, dass ein Bedarfsnachweis vorliegt. Die Bedarfsplanung der Stadt Wil für den stationären Bereich für den Zeitraum 2015 bis 2025 zeigt, dass die aktuelle Ausstattung mit stationären Angeboten ausreichend ist und der Bedarf an stationären Betten gemäss städtischen Erfahrungswerten bis ins Jahr 2025 nur geringfügig zunehmen wird. Angesichts dieser Bedarfsplanung, welche gegenüber heute einen Mehrbedarf an vier Pflegebetten für das Jahr 2025 ausweist, und des steigenden Bedürfnisses der älteren Bevölkerung nach zwischen ambulanter und stationärer Pflege durchlässigen Angeboten hat der Stadtrat der Tertianum AG mitgeteilt, dass in der Stadt Wil kein Bedarf für ein weiteres klassisches Pflegeheim besteht.

Die Thurvita AG plant in Bronschhofen kein klassisches Pflegeheim, es soll vielmehr dem heutigen und zukünftig steigenden Bedürfnis der älteren Generation entsprechen, bis zum Tod in der eigenen Wohnung bleiben zu können, auch bei Eintritt einer schweren Pflegebedürftigkeit. Damit werden in Bronschhofen durch Thurvita AG «Pflegeplätze» geschaffen, insgesamt wird die Zahl der stationären Betten mit der Umsetzung der Strategie Thurvita AG jedoch nicht zunehmen, was mit der Bedarfsplanung der Stadt Wil in Einklang steht. Diese Ausrichtung des Angebots der Thurvita AG ist aus Sicht des Stadtrats auch im Sinne des Standortmarketings attraktiv.

Betreffend Einmischung in die freie Marktwirtschaft hält der Stadtrat in seiner Interpellationsantwort fest, dass die Sicherstellung des Angebots an stationärer Betreuung und Pflege von Betagten eine öffentliche Aufgabe und Sache der politischen Gemeinden sei. Der Bereich der stationären Pflege weist eine starke Regulierung auf und der «Markteintritt» eines neuen Angebots ist nicht ohne weiteres möglich. Dies dient auch dem Schutz der Gemeinden und der Steuerzahlenden, da sicherstellt werde, dass gemeindeeigene Angebote aufgrund eines Überangebots nicht defizitär werden. Bei der Thurvita AG handelt es sich um eine gemeinnützige AG, deren Aktionäre allesamt Gemeinden sind. Bezüglich Arbeitsplätze und Investitionsvolumen einer Tertianum-Niederlassung in Wil liegen dem Stadtrat keine Zahlen vor. Betreffend Steuereinnahmen zeigt der Stadtrat auf, dass Wil durch den abschlägigen Entscheid keine Steuereinnahmen entgehen: Gemäss Zivilgesetzbuch begründet der Eintritt in ein Pflegeheim grundsätzlich keinen Wohnsitz in einer Gemeinde. Da die Steuerpflicht an den Wohnsitz anknüpft, sind Personen, die von auswärts nach Wil in eine Pflegeeinrichtung ziehen, auch nicht in Wil steuerpflichtig. Eine Einschätzung allfälliger zusätzlicher Steuereinnahmen von Mitarbeitenden, die neu in Wil Wohnsitz nehmen könnten, ist nicht möglich, ebenso das Steueraufkommen der Perlavita Kirchberg als Unternehmen.

Der Interpellant führte noch einmal die Beweggründe zu seinem Vorstoss aus und kritisierte dabei insbesondere, dass der Stadtrat mit seinem abschlägigen Entscheid ein Unternehmen von einem an sich freien Markt ferngehalten habe – ob man dadurch einfach unliebsame Konkurrenz für die Thurvita AG verhindern wollte? Ob hier eine Unternehmensansiedelung mit entsprechendem Steuerertrag und einer namhaften Anzahl neuer Arbeitsplätze verhindert worden aus «protektionistischen Gründen»? Dies entspreche auch nicht den Grundsätzen eines aktiven Standortmarketings. Dabei gebe es diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten, den Gemeindeauftrag betreffend dem Bereitstellen eines ausreichenden Angebots an Pflege- und Betreuungsplätzen zu erfüllen – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit einem privaten Anbieter. Zudem würden Wiler Firmen sicherlich auch Aufträge entgehen durch den Umstand, dass das Neubauprojekt der Perlavita mit einem Investitionsvolumen von rund 30 Millionen Franken nun nicht in der Stadt Wil, sondern in einer anderen Gemeinde realisiert werde. Abschliessend zeigte der Interpellant sich mit der Antwort des Stadtrats teilweise zufrieden. Stadtrat Dario Sulzer, Vorsteher des Departement Soziales, Jugend und Alter, zeigte auf, dass die Stadt Wil dem Anliegen älterer Mitmenschen entsprechen wolle, auch im höheren Alter so lange als möglich so selbstständig wie möglich in den vertrauen vier Wänden wohnen zu bleiben – dies mit der Förderung und dem Bereitstellen von ambulanten Angeboten und Dienstleistungen, wie dies von der Thurvita realisiert werde. Vor dem Hintergrund dieser Strategie sei ein Ausbau stationärer Plätze in Wil nicht angezeigt, daher die Absage an die Tertianum AG.


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Traktandum 32.6. Friedhof- und Bestattungsreglement: Am 3. Juli 2011 stimmten die Stimmberechtigten von Wil und Bronschhofen dem Vereinigungsbeschluss und damit der Vereinigung der beiden Gemeinden auf den 1. Januar 2013 zu. Gemäss Vereinigungsbeschluss können Reglemente und Vereinbarungen der politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen in den bisherigen Gemeindegebieten bis zum Vollzugsbeginn neuer Reglemente und Vereinbarungen, längstens aber drei Jahre seit Entstehung der neuen politischen Gemeinde Wil, angewendet werden. Innert dieser Dreijahresfrist sind somit alle Reglemente der ehemaligen Gemeinden Wil und Bronschhofen zu vereinheitlichen und neu zu erlassen oder gegebenenfalls aufzuheben. Dazu gehören auch die Friedhof- und Bestattungsordnung der Stadt Wil vom 28. März 1977; der Gebührentarif für das Bestattungswesen der Stadt Wil vom 4. Dezember 2013; das Friedhof- und Bestattungsreglement der politischen Gemeinde Bronschhofen vom 30. Dezember 2002 und das Friedhof- und Bestattungsreglement «Friedhof Maria Dreibrunnen» der politischen Gemeinde Bronschhofen vom 19. November 2004.

Das neue Friedhof- und Bestattungsreglement der Stadt Wil ersetzt die drei bestehenden Friedhofreglemente. Da kein kantonales Musterreglement besteht, wurde als Grundlage auf die Reglemente verschiedener st.gallischer Gemeinden abgestützt sowie die revidierte kantonale Gesetzgebung über Friedhöfe und Bestattungen berücksichtigt. Im vorliegenden Reglementsentwurf für die Stadt Wil sind Bestimmungen mit reinem Ausführungscharakter in einem separaten Vollzugsreglement zusammengefasst. Dies betrifft im Wesentlichen Bestimmungen zur Vorbereitung und Durchführung der Bestattungen, die Gestaltung der Gräber, Grabmale und Grabbepflanzungen sowie die Grabpflege. Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes, welches seit dem 1. Januar 2010 angewendet wird, besteht für das Friedhof- und Bestattungsreglement keine Genehmigungspflicht mehr. Der Stadtrat hat das Friedhof- und Bestattungsreglement in zwei Lesungen behandelt, dazwischen fand ein Vernehmlassungsverfahren statt, bei dem insgesamt vier Stellungnahmen eingegangen sind.

Eine siebenköpfige, nicht ständige vorberatende Kommission («Reglements-Kommission») unter dem Vorsitz von Jigme Shitsetsang (FDP) hat das Geschäft an zwei Sitzungen beraten; eintreten war dabei unbestritten. Die Kommission befasste sich vor allem mit der Anpassung und Zusammenführung der bestehenden drei Reglemente zu einem Reglement, einem Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden, dem Bereich der Familiengräber und mit dem Thema der Bestattung von Nichtkatholiken und Auswärtigen auf dem Friedhof Maria Dreibrunn sowie mit den Anträgen des Stadtrats. Diese werden von der Kommission einstimmig unterstützt; die Kommission stellt zudem zwei eigenen Anträge: Im Art. 5 Abs. 2 sei die Formulierung «Auswärtige Personen» durch die Formulierung «Andere Personen» zu ersetzen, damit werde bewusst eine offenere Formulierung gewählt. Und der Art. 8 Abs. 2 sei wie folgt zu formulieren: «Für die Urnen- oder Aschenbeisetzung kann…» - die ausdrückliche Erwähnung der Aschenbeisetzung diene der Klarheit. Der Stadtrat unterstützt diese beiden Anträge.

Eintreten war unbestritten und wurde von Parlamentspräsidentin Christa Grämiger zum Beschluss erhoben. Einleitend fasste Kommissionspräsident Jigme Shitsetsang (FDP) die Beratung in der Kommission zusammen. Dabei erläuterte er insbesondere die Anträge der Kommission und zeigte die Überlegungen auf, die zu diesen beiden Anträgen geführt hatten. Stadtrat Marcus Zunzer, Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr, hielt fest, dass der Bereich «Bestattungen» ein sensibler, da emotionaler Bereich sei – auch vor diesem Hintergrund danke er der vorberatenden Kommission für die sorgfältige Arbeit. Sodann führte er aus, dass der Stadtrat die Anträge der vorberatenden Kommission unterstütze. Die SP-Fraktion unterstützt die Anträge der vorberatenden Kommission und des Stadtrats. Sodann bringt die Fraktion zwei Anträge betreffend Sternenkinder ein. Die CVP-Fraktion hiess das neue Bestattungs- und Friedhofreglement gut – es wahre die Würde der verstorbenen Menschen. Sie unterstütze die Anträge der vorberatenden Kommission und des Stadtrats und werde einen eigenen Antrag betreffend Familiengräber stellen: Diese traditionelle Bestattungsform entspreche einem Bedürfnis, wie auch die Nachfrage zeige. Zudem gelte das Argument fehlendes Platzes, wie es einst zur Aufhebung dieser Möglichkeit von Familiengräbern angeführt worden war, heute auch im Zuge der Gemeindevereinigung und der Zunahme von Urnenbestattungen wohl nicht mehr. Stadtrat Marcus Zunzer hielt fest, dass die Nachfrage nicht sehr gross sei, zudem würde diese Bestattungsform die vorgesehene Ordnung und Gestaltung der Wiler Friedhöfe durcheinander bringen – nicht zuletzt auch wegen unterschiedlicher Fristen der Grabesruhe. Die SP-Fraktion unterbreitete dem Parlament sodann zwei Anträge betreffend Sternen- oder Engelskinder – Säuglinge, die vor, während oder nach der Geburt sterben und eine bestimmtes Gewicht nicht überschreiten, werden als «Sternenkinder» bezeichnet. Erst wenn diese Gewichtsschwelle überschritten wird, wird nach geltender Gesetzeslage die Totgeburt als solche amtlich registriert. In der Stadt Wil wird derzeit der Umgang mit Sternenkindern pragmatisch gehandhabt, dennoch beantrage die SP-Fraktion eine Verankerung im Reglement, sodass diese Praxis wie auch die Kostenübernahme durch die Stadt Wil für die Bestattung auch langfristig verankert ist. Der Stadtrat schloss sich diesen Anträgen an. Dieser Antrag der SP wurde von der SVP-Fraktion unterstützt; einen eigenen Antrag zog die SVP nach dem SP-Antrag zurück. Die SVP-Fraktion bezog sich sodann auf die Bestattungsmöglichkeiten von Angehörigen anderer Glaubensrichtungen, wie sie im Artikel 9 erwähnt werden: Die SVP sei der Meinung, dass die Verstorbenen aller Glaubensgemeinschaften einen Platz auf den Friedhöfen der Stadt Wil haben müssen – die explizite Nennung muslimischer Glaubensgemeinschaften sei deshalb nicht notwendig und daher aus dem genannten Artikel zu streichen. Kommissionspräsident Jigme Shitsetsang und Stadtrat Marcus Zunzer verteidigten diesen Zusatz: Er diene der Transparenz und schränke die Bestattungsmöglichkeiten nicht ein.

Im Anschluss an die Diskussion wurde über die folgenden Anträge abgestimmt:

Antrag 1 der vorberatenden Kommission: Im Art. 5 Abs. 2 sei die Formulierung «Auswärtige Personen» durch die Formulierung «Andere Personen» zu ersetzen. Dieser Antrag der vorberatenden Kommission wurde von Parlamentspräsidentin Christa Grämiger zum Beschluss erhoben.

Antrag der CVP-Fraktion (Abstimmung 5): „Der Art. 6 (Bst A und B) sei wie folgt zu ergänzen: „Erdbestattung in Reihengräbern und Familiengräbern“ und „Urnenbeisetzungen in Reihengräbern und Familiengräbern...“Dieser Antrag der CVP-Fraktion wurde mit 23 Ja- zu 16 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Antrag der SP-Fraktion: „Art. 6, neuer Bst. c: Grabstätte für Sternenkinder“ Dieser Antrag der SP-Fraktion wurde von Parlamentspräsidentin Christa Grämiger zum Beschluss erhoben..

Antrag 2 der vorberatenden Kommission: Der Art. 8 Abs. 2 sei wie folgt zu formulieren: «Für die Urnen- oder Aschenbeisetzung kann…» Dieser Antrag der vorberatenden Kommission wurde von Parlamentspräsidentin Christa Grämiger zum Beschluss erhoben.

Antrag der SVP-Fraktion (Abstimmung 6): Artikel 9 Abs. 2 sei wie folgt zu ändern: „Der Stadtrat kann festlegen, dass für Verstorbene anderer Glaubensgemeinschaften spezielle Grabfelder bezeichnet werden.“ Dieser Antrag der vorberatenden Kommission wurde mit 26 Nein- zu 16 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

  • Antrag der CVP-Fraktion (Abstimmung 7): Art. 11. Die Ruhezeit bei Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen beträgt 20 Jahre, bei Familiengräbern insgesamt 40 Jahre." Dieser Antrag der CVP-Fraktion wurde mit 26 Ja- zu 13 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

  • Antrag der SP-Fraktion: Art. 15, neuer Abs. 3: Die Stadt Wil übernimmt die Kosten für die Bestattung von Sternenkindern, wenn mindestens ein Elternteil in Wil wohnt. Dieser Antrag der SP-Fraktion wurde von Parlamentspräsidentin Christa Grämiger zum Beschluss erhoben.

  • Antrag 1 des Stadtrats (Abstimmung 8): Das Friedhof- und Bestattungsreglement sei zu genehmigen. Dieser Antrag des Stadtrats wurde mit 42 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen angenommen.

  • Antrag 2 des Stadtrats: Es sei festzustellen, dass der zustimmende Beschluss zu Ziffer 1 gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a der vorläufigen Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht. Präsidentin Christa Grämiger stellte dies fest.


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Traktandum 32.7. Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen / Aufhebung: Am 3. Juli 2011 stimmten die Stimmberechtigten von Wil und Bronschhofen dem Vereinigungsbeschluss und damit der Vereinigung der beiden Gemeinden auf den 1. Januar 2013 zu. Gemäss Vereinigungsbeschluss können Reglemente und Vereinbarungen der politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen in den bisherigen Gemeindegebieten bis zum Vollzugsbeginn neuer Reglemente und Vereinbarungen, längstens aber drei Jahre seit Entstehung der neuen politischen Gemeinde Wil, angewendet werden. Innert dieser Dreijahresfrist sind somit alle Reglemente der ehemaligen Gemeinden Wil und Bronschhofen zu vereinheitlichen und neu zu erlassen oder gegebenenfalls aufzuheben. Dazu gehört auch das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen der ehemaligen Gemeinde Bronschhofen aus dem Jahr 2004, welches insbesondere die Organisation bei der Durchführung der Feuerungskontrolle regelt. Ein rechtsetzender Erlass war erforderlich, weil die ehemalige Gemeinde Bronschhofen die Aufgaben der Fachstelle den Kaminfegenden und damit extern übertragen hat. In der ehemaligen Stadt Wil besteht kein vergleichbares Reglement, da die Fachstelle Feuerungskontrolle innerhalb der Verwaltung im Departement Bau, Umwelt und Verkehr (SUV) geführt wird. Seit der Gemeindevereinigung wird die Feuerungskontrolle in der ganzen vereinigten Stadt Wil einheitlich unter der Leitung der Fachstelle im Departement BUV durchgeführt. Mit den Kaminfegenden wurden neue Vereinbarungen abgeschlossen. Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen von 2004 kann deshalb ersatzlos aufgehoben werden; dies liegt in der Zuständigkeit des Stadtparlaments, wobei der Beschluss dem fakultativen Referendum untersteht.

Eine siebenköpfige, nicht ständige vorberatende Kommission («Reglements-Kommission») unter dem Vorsitz von Jigme Shitsetsang (FDP) hat das Geschäft an einer Sitzung beraten; eintreten war dabei unbestritten. Die Kommission befasste sich vor allem mit der Organisation und Durchführung der Feuerungskontrollen und den Anträgen des Stadtrats. Diese werden von der Kommission einstimmig bei einer Abwesenheit unterstützt; die Kommission stellt keine eigenen Anträge.

Eintreten war unbestritten und wurde von Parlamentspräsidentin Christa Grämiger zum Beschluss erhoben. Einleitend fasste Kommissionspräsident Jigme Shitsetsang (FDP) die Beratung in der Kommission kurz zusammen.

Der Stadtrat unterbreitet dem Stadtparlament folgende Anträge:

Antrag 1 des Stadtrats (Abstimmung 9): Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen vom 22. Juni 2004 sei aufzuheben. Dieser Antrag des Stadtrats wurde einstimmig angenommen.

Antrag 2 des Stadtrats: Es sei festzustellen, dass der zustimmende Beschluss zu Ziffer 1 gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a der vorläufigen Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht. Präsidentin Christa Grämiger stellte dies fest.


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Angesichts der fortgeschrittenen Zeit liess Parlamentspräsidentin Christa Grämiger um 20.40 Uhr über Fortsetzung oder Abbruch der Sitzung abstimmen (Abstimmung 10). Eine Mehrheit des Parlaments sprach sich für die Behandlung weiterer Traktanden aus.


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Traktandum 32.8. Interpellation Susanne Gähwiler (SP) – Familienfreundliche Tagesschulen: Die Interpellantin hat am 11. Februar 2016 zusammen mit 18 Mitunterzeichneten eine Interpellation betreffend familienfreundlicher Tagesschulen eingereicht, in der sie zu fünf Fragen eine Antwort des Stadtrates erwartet. In ihrem einleitenden Votum unterstrich die Interpellantin die Bedeutung solcher Tagesschulen für das Lernen und die Entwicklung der Kinder, aber auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch für die Behebung des Fachkräftemangels sowie für die Gleichstellung von Mann und Frau.

In seiner Antwort hält der Stadtrat fest, dass in der Stadt Wil flächendeckend Tagesstrukturen angeboten werden – ein ergänzendes Angebot für Schulkinder dar, welche ausserhalb der Unterrichtszeit auf eine Betreuung angewiesen sind; diese Betreuung kann oft sehr massgeschneidert abgerufen und beansprucht werden und gehört nicht zum obligatorischen Teil der Schule. Mit der Etablierung und der Angebotsanpassung der Tagesstrukturen auf das Schuljahr 2016/17 hat die Stadt Wil die Basis für eine umfassende familienergänzende Betreuung der Schülerinnen und Schüler gelegt. Weiter gehen so genannte «Tagesschulen»: In der klassischen Ausgestaltung ist dabei nicht nur die Schule, sondern auch die Betreuung verpflichtend und wird integriert in der Schule sichergestellt. Über die Einführung von Tagesschulen wird aktuell auch andernorts debattiert. In Wil wurde im Mai 2014 ein Pilotprojekt evaluiert. Dabei erhielten die Eltern die Möglichkeit, zu den Angeboten Stellung zu nehmen, wobei kein mittelfristiger Bedarf für eine Tagesschule festgestellt werden konnte. Es wird sich längerfristig zeigen müssen, ob und wann die Führung einer Tagesschule in der Stadt Wil sinnvoll sein könnte. Diese Argumentation liess die Interpellantin nicht gelten – im besagten Evaluationsbericht seien entsprechende Forderungen aufgeführt, das Bedürfnis sei demnach klar ausgewiesen. Betreffend der Schaffung von Tagesschulen hält der Stadtrat in seiner Antwort sodann fest, dass vorgängig eine Vielzahl organisatorischer, rechtlicher und finanzieller Fragen und Folgen zu klären sind, die der Stadtrat in seiner Interpellationsantwort aufführt. Allenfalls können entsprechende (Vor-)Abklärungen im Teilprojekt 2 (Schul- und Schulraumplanung) des Projektes «Schule 2020» vorgenommen werden, wenn sich ein Bedarf abzeichnet. Der Bund und die Kantone leisten Beiträge an den Auf- oder Ausbau familien- und schulergänzender Betreuungsstrukturen. Die Stadt Wil konnte beim Aufbau des Projektes Tagesstrukturen von namhaften Beiträgen aus der Anschubfinanzierung profitieren. Selbstverständlich werde der Stadtrat eine entsprechende Eingabe für Beiträge an eine Tagesschule beim Bund prüfen, sobald beabsichtigt ist, ein diesbezügliches Projekt zu realisieren.

Die Interpellantin kritisierte die Unverbindlichkeit der Aussagen in der stadträtlichen Antwort – hier zeige sich keine echte Absicht des Stadtrats, in diesem Bereich aktiv zu werden. Dies mit Engagement und Überzeugung zu tun heisse aber, sich als wirtschafts- und familienfreundliche wie auch zukunftsgerichtete Stadt mit einem modernen Familienbild zu präsentieren. Schulratspräsidentin Jutta Röösli, Vorsteherin des Departements Bildung und Sport, zeigte die Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zwischen Tagesstrukturen und Tagesschulen auf und erläuterte Vor- und Nachteile respektive pädagogische, organisatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Schaffung solcher zusätzlicher Angebote. Der Stadtrat spreche sich nicht gegen die Prüfung von Tagesschulen aus, sondern habe diese Offenheit und Bereitschaft auch in seiner Interpellationsantwort aufgezeigt. Allerdings gehe es darum, nun zuerst die bevorstehende Etablierung der Tagesstrukturen auf das Schuljahr 2016/2017 umzusetzen und das Projekt «Schule 2020» nicht zu überladen oder aufzublasen respektive ein entsprechendes Zusatzprojekt zu lancieren.

Abschliessend zeigte sich die Interpellantin mit der Antwort des Stadtrats teilweise zufrieden und stellte Antrag auf Diskussion, um die Meinungen der anderen Fraktionen abholen zu können (Abstimmung 11). Dieser Antrag erreichte mit 19 Stimmen das nötige Quorum von 15 Stimmen und wurde damit angenommen. Die FDP-Fraktion sprach sich aus wirtschaftlichen Überlegungen vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Tagesschulen aus, unterstrich aber auch die pädagogischen Wirkungen und den Beitrag im Bereich der Integration – das heutige Angebot der Tagesstrukturen sei hier «nicht der Weisheit letzter Schluss», die flächendeckende Einführung verbindlicher Tagesschulen könnten den von den Tagesstrukturen eingeschlagenen Weg weitergehen. Die FDP werde hierzu ein Postulat einreichen mit dem Auftrag an den Stadtrat, dem Parlament losgelöst vom Projekt «Schule 2020» in diesem Bereich Bericht zu erstatten und darin auch einen Vergleich vorzunehmen zwischen einer pilothaften und einer flächendeckenden Einführung solcher Tagesschulen in Wil. Die Fraktion GRÜNE prowil kritisierte, dass der Stadtrat in seiner Antwort «um den heissen Brei herumrede» statt sich klar für eine solche Tageschule auszusprechen. Die Fraktion spreche sich für eine ernsthafte Prüfung dieses Anliegens auf, in der auch die Bedürfnisabklärung sorgfältig und umfassen vorgenommen werde – mit der Vision, dass Tagesschulen einen wertvollen Standortfaktor für die Stadt Wil darstellen können. Von dieser Vision sei der Stadtrat aber gemäss seiner Antwort weit entfernt, zum Bedauern der GRÜNEN prowil.




Rücktritte aus dem Stadtparlament

Am Ende der Sitzung gab Parlamentspräsidentin Christa Grämiger die Rücktritte zweier Parlamentsmitglieder bekannt: Mario Schmitt (SVP) hat seinen Rücktritt per Ende dieser Sitzung vom 7. April 2016 eingereicht, Patrick Bernold (CVP) per 10. April 2016. Das Engagement der Zurücktretenden wurde durch die Parlamentspräsidentin mit herzlichen Worten und durch das Stadtparlament mit Applaus verdankt; die offizielle Verabschiedung erfolgt traditionellerweise im Rahmen der Novembersitzung des Parlaments.




Nicht mehr behandelte Geschäfte

Aus zeitlichen Gründen wurden zwei Traktanden nicht mehr beraten und auf eine spätere Sitzung verschoben:

Traktandum 32.9. Interpellation Marianne Mettler (SP) – Projekt Schule 2020

Traktandum 32.10. Interpellation Ruedi Schär (CVP) – Schliessung Post Altstadt


Ausführliche Informationen zur Parlamentssitzung: Die gesamte Parlamentssitzung mit allen Voten kann online nachgehört werden (http://verbalix.stadtwil.ch). Weitere Informationen zur Sitzung, Berichte und Anträge des Stadtrats, Berichterstattungen der vorberatenden Kommissionen sowie die parlamentarischen Vorstösse im Wortlaut sind ebenfalls online aufgeschaltet (www.stadtwil.ch/de/polver/stadtparlament/sitzung).





Parlamentarische Vorstösse

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurde ein parlamentarischer Vorstoss eingereicht:

Postulat Adrian Bachmann (FDP) – Tagesschulen in der Stadt Wil




Schluss der Sitzung

Präsidentin Christa Grämiger schloss die heutige Sitzung um 21.35 Uhr.

Zugehörige Objekte

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Abstimmungsergebnisse der Parlamentssitzung (PDF, 1.94 MB) Download 0 Abstimmungsergebnisse der Parlamentssitzung
Berichterstattung zur Parlamentssitzung (PDF, 156.75 kB) Download 1 Berichterstattung zur Parlamentssitzung