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Revision der Nutzungsplanung der Stadt Wil: Referendumsfrist bezüglich Zonenplan und Baureglement unbenutzt abgelaufen
Rekurse gegen Einspracheentscheide zu Zonenplan und Baureglement: Rekursfrist läuft Vor der parlamentarischen Beratung des Zonenplans und des Baureglements der Stadt Wil war ein entsprechendes öffentliches Auflageverfahren durchgeführt worden. Innert der Auflagefrist waren dabei verschiedene Einsprachen eingegangen, welche vom Stadtrat behandelt wurden. In den Einsprache entscheiden wurden die Einsprechenden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Frist für Rekurse gegen diese stadträtlichen Entscheide erst mit dem Ablauf des Referendums gegen den Parlamentsbeschluss zu laufen beginnt: Gemäss Baugesetz und Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons St.Gallen können die Einsprechenden aus diesem vorangegangenen Auflageverfahren jetzt innert vierzehn Tagen beim kantonalen Baudepartement Rekurs erheben; die Einsprechenden sind wiederum mit einem separaten Brief über den Beginn der Rekursfrist orientiert worden. (sk.) |