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Revision der Nutzungsplanung der Stadt Wil: Referendumsfrist bezüglich Zonenplan und Baureglement unbenutzt abgelaufen

20. April 2016
An seiner Sitzung vom Donnerstag, 3. März 2016, hat das Wiler Stadtparlament die Revision des Zonenplans und ein neues Baureglement der Stadt Wil beraten und genehmigt. Die entsprechenden Beschlüsse des Stadtparlaments wurden dem fakultativen Referendum unterstellt. Die entsprechende Referendumsvorlage wurde durch die Stadtkanzlei in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht. Während der 30-tägigen Referendumsfrist vom 11. März 2016 bis 11. April 2016 wurde kein Referendumsbegehren eingereicht und keine Urnenabstimmung verlangt; die Bürgerschaft der Stadt Wil hat damit der Genehmigung des Zonenplans und der Baureglements zugestimmt. (sk.)

Rekurse gegen Einspracheentscheide zu Zonenplan und Baureglement: Rekursfrist läuft

Vor der parlamentarischen Beratung des Zonenplans und des Baureglements der Stadt Wil war ein entsprechendes öffentliches Auflageverfahren durchgeführt worden. Innert der Auflagefrist waren dabei verschiedene Einsprachen eingegangen, welche vom Stadtrat behandelt wurden.

In den Einsprache entscheiden wurden die Einsprechenden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Frist für Rekurse gegen diese stadträtlichen Entscheide erst mit dem Ablauf des Referendums gegen den Parlamentsbeschluss zu laufen beginnt: Gemäss Baugesetz und Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons St.Gallen können die Einsprechenden aus diesem vorangegangenen Auflageverfahren jetzt innert vierzehn Tagen beim kantonalen Baudepartement Rekurs erheben; die Einsprechenden sind wiederum mit einem separaten Brief über den Beginn der Rekursfrist orientiert worden. (sk.)