Kopfzeile

Inhalt

Zwei Berichte und Anträge zum Versand an das Stadtparlament freigegeben

27. April 2016
Der Stadtrat hat zwei Vorlagen fertig beraten und zum Versand an das Stadtparlament freigegeben. Die entsprechenden Unterlagen sind unter www.stadtwil.ch/ratsinformationssystem aufgeschaltet.
  • Bericht und Antrag des Stadtrats betreffend neue Stadtgeschichte(n) Wil: An der Stadtparlamentssitzung im November 2014 wurde das Geschäft «Geschichte der Stadt Wil im 19. und 20. Jahrhundert» durch das Parlament an den Stadtrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, das Projekt zu bereinigen und dabei insbesondere den finanziellen Aspekt genauer zu erläutern und das Sponsoringkonzept konkreter zu umschreiben. Sodann sei die Funktion der Projektleitung neu auszuschreiben und der mögliche Fall der Kreditüberschreitung zwischen Ortsbürgergemeinde und Stadt Wil neu zu vereinbaren. In der Zwischenzeit wurde das Projekt durch die Stadt Wil neu aufgegleist und dem Antrag entsprechend überarbeitet. Der Stadtrat hat das überarbeitete Projekt «Neue Stadtgeschichte(n)» mit Gesamtkosten von 360‘000 Franken und einem Kostenanteil der Stadt Wil von maximal 165‘000 Franken an seiner Sitzung vom 11. April 2016 genehmigt und den entsprechenden Bericht und Antrag zum Versand an die Mitglieder des Stadtparlaments freigegeben.
  • Schulordnung: Die vom Wiler Stimmvolk am 28. Februar 2016 genehmigte definitive Gemeindeordnung definiert die inhaltlichen Aufgaben des Schulrates mit fünf Mitgliedern und seine neue Rolle als Organ der strategischen Schulführung - Details und weitere Bestimmungen sind in der Schulordnung festzulegen: Zum einen die Führung und Organisation der städtischen Schulen und schulischen Einrichtungen, zum anderen der Schulbetrieb und letztlich die Rechte und Pflichten der am Schulbetrieb Beteiligten. Der Schulrat wird von bisherigen operativen Aufgaben gänzlich entlastet und nimmt seine Aufgabe im strategischen Bereich wahr, indem er den Stadtrat in wesentlichen Schulfragen berät, Vorlagen des Departements inhaltlich beurteilt und dem Stadtrat auch eigene Anträge unterbreiten kann sowie sich mit Blick auf die Entwicklungen in Gesellschaft und Bildung aktiv mit den pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Belangen der städtischen Schulen auseinandersetzt. Daneben behält der Schulrat wie bisher Finanzkompetenzen und erlässt in klar bezeichneten pädagogischen und betrieblichen Bereichen ausführende Reglemente oder Rahmenvorgaben. Das Departement Bildung wiederum ist aufgrund der neuen Aufgabenteilung für die operative Gesamtleitung und Aufsicht der Schulen verantwortlich. Als weitere Organe auf der operativen Ebene wirkt die Schulleitungskonferenz bei wesentlichen schulpolitischen Entscheiden mit, und die Schulleitungen behalten wie bisher ihre pädagogische, personelle und organisatorische Führung in der einzelnen Schuleinheit. Nebst den umfangreichen organisatorischen Aspekten für die Schulführung beinhaltet die Schulordnung zudem zentrale Bestimmungen zum Schulbetrieb. Dazu zählen nebst der Auflistung des schulischen Angebots und der schulischen Einrichtungen auch die kosten- oder beitragspflichtigen Dienstleistungen und Fördermassnahmen sowie die Definierung von Schuleinheiten unter Führung je einer Schulleitung.