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Immissionsschutzreglement der Stadt Wil: Abstimmungsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen

28. April 2016
An seiner Sitzung vom 4. Juni 2015 hatte das Wiler Stadtparlament das neue Immissionsschutzreglement der Stadt Wil beraten und mit verschiedenen Anpassungen genehmigt; der damalige Entscheid fiel mit 42 Ja- zu 0 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. Die anschliessende Referendumsfrist vom 12. Juni bis 13. Juli 2015 lief unbenutzt ab; der Stadtrat sah in der Folge vor, das neue Reglement auf den 1. September 2015 in Kraft zu setzen. Da von Sebastian Koller, Junge Grüne, am 28. Juli 2015 beim Baudepartement des Kantons St.Gallen eine Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss des Stadtparlaments eingereicht worden war, konnte die Inkraftsetzung indes nicht erfolgen.

Der Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St.Gallen hat die Beschwerde zwischenzeitlich geprüft, nun liegt der Entscheid mit Datum vom 27. April 2016 vor: Die kantonale Stelle hat die Abstimmungsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Der Stadtrat hat von diesem Entscheid an seiner heutigen Sitzung Kenntnis genommen. Erfolgt innert der 14-tägigen Rechtsmittelfrist kein Weiterzug an das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, soll das neue Immissionsschutzreglement der Stadt Wil gemäss Beschluss des Stadtrats per 1. Juni 2016 in Kraft gesetzt werden.