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Koordination politischer Stand- oder Werbeaktionen

18. Mai 2016
Am 25. September (1. Wahlgang) und am 27. November (allfälliger 2. Wahlgang) dieses Jahres stehen in der Stadt Wil die Erneuerungswahlen des Stadtparlaments, des Stadtpräsidiums, des Stadtrats sowie der Vorsteherin oder des Vorsteher Departement Bildung und des Schulrats an. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, das für politische Standaktionen oder Werbeaktionen auf öffentlichem Grund einer Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch benötigt wird, zu erteilen durch die städtische Dienststelle Gewerbe und Markt.

Um allen Parteien und politischen Akteuren die gleiche Chance auf einen Platz zu bieten, wurden diese von der Stadtkanzlei mit einem Schreiben eingeladen, Gesuche um Benützung des öffentlichen Grundes für die Monate Juli, August und September 2016 gesammelt bis spätestens 10. Juni 2016 der Dienststelle Gewerbe und Markt einzureichen. Anschliessend wird die Dienststelle Gewerbe und Markt die eingereichten Gesuche prüfen und bewilligen sowie koordinieren - sollten Gesuche für den gleichen Standort am gleichen Datum eingereicht werden, werden die Plätze nach Absprache mit den involvierten Parteien und politischen Akteuren zugewiesen. Dabei werden für parteipolitische Standaktionen in Fortführung der bisherigen Praxis keine Bewilligungs- und Benützungsgebühren erhoben.

Gesuche können auch nach dem 10. Juni 2016 noch eingereicht werden. Falls dabei Überschneidungen bei den Standorten mit einem bis zum 10. Juni 2016 eingereichten Gesuch entstehen, hat das früher eingereichte Gesuch Vorrang. (sk.)