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Trutenmaststall auf dem Hofberg: Baugesuch als gegenstandslos abgeschrieben

22. Juni 2016
Im April 2013 wurde der Stadt Wil ein Baugesuch für den Neubau eines Oekonomiegebäudes mit Auslaufhaltung auf den Grundstücken Obere Hofbergstrasse 32 (Parz. Nr. 60W und 903B) eingereicht; geplant war ein Trutenmaststall.

Trotz positiv lautender Gesamtverfügung des Kantons hatte die Baukommission der Stadt Wil dieses Baugesuch im April 2014 insbesondere wegen ungenügender Einfügung in das Landschaftsschutzgebiet sowie übermässiger Lärmimmissionen auf das Naherholungsgebiet abgewiesen. Gegen diesen Entscheid wurde vom Gesuchsteller Rekurs erhoben, welcher im August 2014 durch das Baudepartement des Kantons St.Gallen gutgeheissen worden war; das Gesuch wurde zur neuen Behandlung an die Baukommission der Stadt Wil zurückgewiesen. In der Folge wurde das Baubewilligungsverfahren aktiviert. Nach einem Augenschein im Dezember 2014 wurde zusammen mit den involvierten kantonalen Amtsstellen ein Augenschein durchgeführt und der Gesuchsteller vom kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG schriftlich aufgefordert, das Baugesuch für die Weiterbearbeitung um diverse Unterlagen zu ergänzen. Dies unterblieb indes. Die Abteilung für Bewilligungen der Stadt Wil geht daher davon aus, dass an der Aufrechterhaltung des Baugesuchs kein Interesse mehr besteht; die Baukommission der Stadt Wil hat das Baugesuch als gegenstandslos abgeschrieben. Soll das Bauvorhaben dennoch noch realisiert werden, müsste wiederum ein vollständig neues Baugesuch eingereicht werden, was auch wieder eine öffentliche Auflage nach sich ziehen würde. (sk.)