Kopfzeile

Inhalt

Personalreglement der Stadt Wil – Vernehmlassung

13. Juli 2016
Am 3. Juli 2011 stimmten die Stimmberechtigten von Wil und Bronschhofen dem Vereinigungs-beschluss und damit der Vereinigung der beiden Gemeinden auf den 1. Januar 2013 zu. Der Vereinigungsbeschluss regelt die Grundzüge der Vereinigung und beinhaltet auch, dass Reglemente und Vereinbarungen der politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen. In den bisherigen Gemeindegebieten bis zum Vollzugsbeginn neuer Reglemente und Vereinbarungen, längstens aber drei Jahre seit Entstehung der neuen politischen Gemeinde Wil, angewendet werden.

Personalreglement im Zuge der Gemeindevereinigung erlassen
Der Konstituierungsrat hatte am 19. Oktober 2012 für die vereinigte Stadt Wil ein Personalreglement erlassen. Um ab Beginn der Gemeindevereinigung für das Personal der beiden ehemaligen Gemeinden Wil und Bronschhofen die Gleichbehandlung sicherzustellen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Inhaltlich hat sich der Konstituierungsrat an die damalige Fassung der ehemaligen Stadt Wil angelehnt. Der Erlass des Personalreglements erfolgte aufgrund der Rechtsetzungskompetenz des Konstituierungsrats gemäss dem Gemeindevereinigungsgesetz. Das Personalreglement gehört somit nicht zu denjenigen Reglementen, die innerhalb der dreijährigen Frist zwingend anzupassen sind. Demzufolge wurde beim Kanton auch keine Fristerstreckung beantragt.

Drei Ziele des Personalreglements
Dennoch soll das Personalreglement aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen revidiert und im Laufe der neuen Amtsdauer in Kraft gesetzt werden. Mit dem Personalreglement werden folgende Ziele verfolgt: Zum einen soll die personalrechtliche Grundlage geschaffen werden, dass die öffentlichen Aufgaben durch die Mitarbeitenden der Stadt Wil gesetzmässig, effizient und wirtschaftlich erfüllt werden. Zum anderen sollen für die Mitarbeitenden zeitgemässe, faire und chancengleiche Arbeitsbedingungen gewährleistet werden. Dies ist sowohl ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit als auch Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit des städtischen Personals. Und letztlich soll damit auch sichergestellt werden, dass die Stadt in der Lage ist, fähige und motivierte Mitarbeitende zu gewinnen und auch zu erhalten. Mit Blick auf die gesellschaftlichen Veränderungen aufgrund der demographischen Entwicklung aber auch der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Spielt auch die Stadt Wil als bedeutende Arbeitgeberin in der Region Wil eine wichtige Rolle und hat ihre personalpolitische Strategie entsprechend auszurichten.

Interne und öffentliche Vernehmlassung
Die Mitarbeitenden wurden anfangs Mai über das neue Personalreglement informiert und eingeladen, allfällige Rückmeldungen beim Personaldienst einzureichen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden gesichtet und flossen nach Möglichkeiten in das Reglement ein. Der Stadtrat hat nun den Entwurf zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben: Die Stadt Wil möchte Parteien und Institutionen sowie der Bevölkerung der Stadt Wil die Gelegenheit geben, ihre Anregungen und Rückmeldungen einzubringen, weshalb alle interessierten Personen zur Vernehmlassung eingeladen sind. Unter www.stadtwil.ch/vernehmlassungen die jeweils aktuell in Bearbeitung befindlichen Dokumententwürfe öffentlich aufgeschaltet, wobei jeweils auch die Vernehmlassungsfristen und die Kontaktadresse für eine schriftliche Stellungnahme angegeben sind.

Gerne nehmen der Stadtrat respektive die Stadtkanzlei Rückmeldungen zum Personalreglement der Stadt Wil entgegen und sichten diese, um sie dann, wo es möglich ist, in das Reglement einfliessen zu lassen. (sk.)

Folgende Unterlagen werden dieser Tage unter www.stadtwil.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet:

  • Personalreglement der Stadt Wil: Vernehmlassungsfrist bis am 31. August 2016; schriftliche Rückmeldungen bitte an die Stadtkanzlei, Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil (aufgeschaltet werden das Einladungsschreiben zur Vernehmlassung und der Vernehmlassungsentwurf des Reglements).