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Kulturförderung: Stadt Wil vergibt jährlich ein Atelierstipendium
Stiftung für die Kunst
1956 starb auch Angelika Bick, nachdem sie testamentarisch Land und Haus in Sant’Abbondio für eine zu gründende Eduard Bick-Stiftung vermacht hatte. Seit 1959 steht Bicks ehemaliges Atelierhaus Künstlern in Sant’Abbondio nun für Arbeitsaufenthalte zur Verfügung. 1994 kam ein Wohnatelier in Sant’Abbondio dazu, 2001 ein Atelierhaus in Intragna, die ebenfalls durch die Eduard Bick-Stiftung verwaltet werden.
Die Stiftung Eduard Bick ermöglicht in- und ausländischen Künstlerinnen und Künstlern aus den Sparten visuelle Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Film und Architektur seit 1959 mit Stipendien kurz- und langfristige Aufenthalte im Tessin: Stipendiaten können in den Bick-Ateliers ihre künstlerische Arbeit vertiefen und weiterentwickeln. Dabei sind die Stipendien nicht an die Vorgabe geknüpft, nach Ende des Aufenthalts ein fertiges Produkt präsentieren zu müssen.
Vierwöchige Atelieraufenthalte
Um die Kulturförderung gezielt auszubauen, bietet die Stadt Wil den Wiler Kulturschaffenden die Möglichkeit, im Rahmen eines solchen Bick-Atelierstipendiums ihr künstlerisches Schaffen zu vertiefen. Die Stadt Wil vergibt dazu jährlich zwischen Januar und Juni einen Aufenthalt von vier Wochen als Stipendium in einem der drei Bick-Häuser. Zum kostenlosen Aufenthalt kommen 1‘000 Franken Taschengeld hinzu. Zum 70-igsten Todestag des Künstlers und Kulturförderers Eduard Bick wird das Kulturförderprojekt 2017 erstmals lanciert.
Bis am 10. September bewerben
Die Häuser sind auch für Familien geeignet. Es herrscht Residenzpflicht. Bewerbungsberechtigt sind Kulturschaffende (aller Sparten) mit Bezug zur Stadt Wil. Die Bewerbung kann bis zum 10. September 2016 formlos per E-Mail an wil@bick-ateliers.ch erfolgen mit der Angabe von Gründen, die für einen Aufenthalt sprechen (kurzes Motivationsschreiben) und einem Link auf die Dokumentation des eigenen Werkes und der Biographie (bitte keine Dokumente mailen).
Zusätzlich zum Atelierstipendium kann ein Mentoring beantragt werden. Damit ist gemeint, dass ein Mentor eingeladen werden kann, der sein fachliches Wissen oder seine Erfahrungen weitergibt, bei einer Projektentwicklung unterstützten wirkt oder die künstlerische Tätigkeit kritisch beurteilt und mit dem Stipendiaten bespricht. Gewünschte Mentoren, Experten oder Projektpartner sind mit entsprechender Begründung anzugeben.
Anzugeben sind zudem die gewünschten Zeitpunkte des Aufenthaltes und das gewünschte Haus (siehe www.bick-ateliers.ch). Unter dieser Adresse sind auch die Belegungen respektive die noch freien Termine ersichtlich. Aufenthalte können nach dem Stipendium auf eigene Kosten verlängert werden, dabei gilt der Tarif «ab 29. Nacht». Diesbezügliche Wünsche sind bei der Bewerbung anzugeben. Die Kulturkommission der Stadt Wil bildet die Jury, ihre Entscheide sind nicht anfechtbar. Das Stipendium wird anlässlich der Verleihung der Förder-, Anerkennungs- und Kulturpreise der Stadt Wil am 23. November 2016 übergeben. (siehe auch online unter www.stadtwil.ch/atelierstipendium) (sk.)