Kopfzeile

Inhalt

Polizeireglement der Stadt Wil: Abstimmungsbeschwerde

3. August 2016
An seiner Sitzung vom 2. Juni 2016 hatte das Wiler Stadtparlament das neue Polizeireglement der Stadt Wil beraten und mit verschiedenen Anpassungen genehmigt; der damalige Entscheid fiel mit 37 Ja- zu 2 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen. Die anschliessende 30-tägige Referendumsfrist lief unbenutzt ab; der Stadtrat sah in der Folge vor, das neue Reglement per 15. Juli 2016 in Kraft zu setzen.

Von Sebastian Koller, Junge Grüne, und den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern einer zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegründeten einfachen Gesellschaft ist am 25. Juli 2016 beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen eine Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss des Stadtparlaments betreffend Polizeireglement (inhaltlich bezogen auf die Leinenpflicht für Hunde) eingereicht worden.

Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, sodass das Reglement nicht wie vorgesehen in Kraft treten kann. Derzeit liegt die dem Stadtrat erst die Eingangsbestätigung der Beschwerde vor, die Beschwerdebegründung ist noch ausstehend. Sobald diese ebenfalls vorliegt, wird Stadtrat die Beschwerde sowie seine Stellungnahme dazu an einer seiner nächsten Sitzungen behandeln.