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Fehlerhafte Rechnungen zu den Liegenschaftsabgaben

30. August 2016
Wer in der Stadt Wil eine Liegenschaft oder mehrere Liegenschaften - also ein Grundstück, ein Gebäude, eine Wohnung oder eine Garage etc. - besitzt, muss eine jährliche Liegenschaftenabgabe entrichten. Diese berechnet sich nach der Formel «Anzahl Liegenschaften x Ansatz 0.06% vom Wert der Liegenschaft x Eigentumsanteil an der Liegenschaft». Ergibt sich bei Einzelliegenschaften ein Abgabenbetrag von weniger als 10 Franken, so verzichtet die Stadt Wil auf eine entsprechende Rechnungsstellung, weil die Administrations- und Verwaltungsaufwände grösser wären als dieser Minimalbetrag. Die operative Ausführung der Rechnungsstellung wie auch der Versand der Rechnungen obliegen dem IT-Dienstleister der Stadt Wil, der Verwaltungsrechenzentrum AG St.Gallen VRSG.

Automatisch aufgerundet
Am 22. August 2016 wurde allen Liegenschaftenbesitzenden in der Stadt Wil durch die VRSG die jährliche Rechnung für die städtischen Liegenschaftenabgaben für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 zugestellt. Aufgrund einer falschen Systemeinstellung bei der VRSG wurden dabei leider alle Kleinpositionen, die gemäss Berechnungsformel eine Gebühr von weniger als 20 Franken ergeben haben, automatisch auf einen Minimalbetrag von 20 Franken aufgerundet und in Rechnung gestellt. In der Folge erhielten rund 2'100 Liegenschaftenbesitzerinnen und -besitzer in der Stadt Wil eine falsche, sprich zu hohe Rechnung ihrer Liegenschaftenabgaben. Peter Baumberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der VRSG, bedauert den Fehler: «Diese Rundungsfunktion wurde unsererseits fälschlicherweise eingerichtet. Das hätte angesichts unserer umfassenden technischen und organisatorischen Sicherungs-Massnahmen nicht passieren dürfen. Wir entschuldigen uns dafür in aller Form. Selbstverständlich übernehmen wir die Verantwortung und die Kosten, die der Stadt Wil aufgrund des Fehlers entstehen.»

Versand korrigierter Rechnungen
Nachdem das Steueramt der Stadt Wil diesen Fehler festgestellt hat, wurde die VRSG informiert, um entsprechende Massnahmen einzuleiten. Alle betroffenen Liegenschaftenbesitzerinnen und -besitzer erhalten in den nächsten Tagen eine korrigierte Rechnung. Betroffene, welche die alte Rechnung bereits beglichen haben, werden betreffend Rückvergütung des zu hohen Betrags vom Steueramt kontaktiert werden. Das Steueramt der Stadt Wil entschuldigt sich für die Umstände, die durch einen externen Systemfehler entstanden sind, und dankt allen Betroffenen für das Verständnis.

Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Steueramtes unter Telefon 071 913 52 24 oder via Mail an steueramt@stadtwil.ch gerne zur Verfügung.