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Zusätzlicher Notausgang für die Aula Lindenhof

12. Oktober 2016
Die Aula des Kollektivtrakts Lindenhof ist ein vielfältiger Veranstaltungsraum, der auch rege genutzt wird. Die Überprüfung der Fluchtwegsituation und der zulässigen maximalen Personenbelegung der Aula durch das Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen im Februar 2016 hat indes Einschränkungen in der Fluchtwegsituation aufgedeckt, was Auswirkungen auf die maximale Personenanzahl hat: Die beiden Türen zur Aula lassen mit ihrer jeweiligen Breite von 0,9 Meter nur eine maximale Belegung von 100 Personen zu. Durch diese Einschränkung könnte die Aula den heutigen Nutzungsansprüchen von Schulen und Vereinen nicht mehr entsprechen. Eine Beschränkung der Personenbelegungszahl für die Aula Lindenhof, die 300 Personen unterschreitet, würde eine fortführende Nutzung durch Schulen und Vereine unzulänglich einschränken. Insbesondere Veranstaltungen des Berufsbildungszentrums BZWU, der Oberstufe Lindenhof sowie traditionelle Vereinsanlässe könnten nicht mehr im gewohnten Rahmen und unter Einbezug der Bühnen- und Gastronomieinfrastruktur im Lindenhof durchgeführt werden.

Zusätzlicher Fluchtweg erforderlich
Da die besagten beiden Türen Bestandteil der mobilen Trennwand zwischen Aula und Foyer sind, ist eine technische Erweiterung nicht möglich. Abhilfe schaffen könnte die partielle Öffnung eines Wandelementes. Mit dieser Massnahme könnte die maximale Personenbelegung auf 200 erhöht werden, dies jedoch nur unter Auflagen, die auch die Mensa respektive deren Betrieb betreffen würden und nicht praktikabel wären. Im August 2016 formulierte das Amt für Feuerschutz die Bedingungen, die eine autonome Nutzung der Aula bei einer Belegung von maximal 300 Personen zulassen. Diese erfordern einen zusätzlichen Fluchtweg von mindestens 1,2 Meter Breite direkt ins Freie. Damit kann bei grösseren Veranstaltungen die Belegungskapazität auf maximal 500 Personen erhöht werden, sofern mindestens zwei Module der Trennwand gegen das Foyer geöffnet bleiben. Diese Option erscheint als praktikabel, da bei Veranstaltungen in dieser Grössenordnung das Foyer ohnehin miteinbezogen wird.

Ausgabe bewilligt
Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat in Absprache mit dem Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen eine Machbarkeitsstudie für eine solche zusätzliche Notausgangstüre mit einem Mauerdurchbruch an der südwestlichen Fassade in Auftrag gegeben. Basierend auf den positiven Ergebnissen dieser Studie hat der Stadtrat für die Erstellung eines Notausgangs in der Aula des Kollektivtrakts Lindenhof eine Ausgabe von 28‘500 Franken (inkl. MWST) genehmigt. Die Realisierung des Notausgangs wurde während der Herbstferien 2016 in Angriff genommen. Die zeitnahe Realisierung gewährleistet, dass keine Reservationen für die Aula Lindenhof annulliert werden oder zusätzliche einschränkende Nutzungsauflagen für Veranstaltungen erlassen werden müssen. (sk.)