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Waldbrandgefahr wegen grosser Trockenheit
Im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist Vorsicht geboten. Nebst den üblichen Vorschriften und Vorsichtsmassnahmen soll zusätzlich ein Sicherheitsabstand zum Wald von mindestens 100 Metern eingehalten werden. Auf das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) soll verzichtet werden.
Verhalten beim Feuern, im Umgang mit Raucherwaren und Silvester-Feuerwerk
- Feuer im Freien nur in bestehenden Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum entfachen
- Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen
- Feuerstelle vollständig mit Wasser gelöscht verlassen
- Raucherwaren und Feuerzeuge nicht wegwerfen
- Beim Abfeuern von Feuerwerk genügend Sicherheitsabstand zu Wäldern, Kornfelder, Gebäuden und Menschen einhalten
- geeignete Löschmittel wie Wassereimer, Gartenschläuche usw. bereit halten
Zugehörige Objekte
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Kantonale Medienmitteilung zur Waldbrandgefahr | Download | 0 | Kantonale Medienmitteilung zur Waldbrandgefahr |