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Waldbrandgefahr wegen grosser Trockenheit

30. Dezember 2016
Vorsicht beim Umgang mit Feuer, Feuerwerkskörpern und Raucherwaren geboten: Trotz des niederschlagsarmen und sonnigen Wetters wird kein kantonales Feuer- oder Feuerwerksverbot erlassen. Das Kantonsforstamt mahnt aber zur Vorsicht beim Umgang mit Feuer, Feuerwerkskörpern und Raucherwaren. Die Waldbrandgefahr ist erheblich und kann lokal an besonnten Stellen und unter Windeinfluss sogar gross bis sehr gross sein.
Das niederschlagsarme und sonnige Wetter hat die Waldbrandgefahr ansteigen lassen. Der Föhn und die Bise der vergangenen Tage trockneten den Boden, Grasreste und am Boden liegendes Holz zusätzlich aus. Auch in den kommenden Tagen und vor allem über Sylvester ist kein Niederschlag angesagt. Feueraktivitäten im Freien, Unachtsamkeiten oder Übermut bergen bei den momentan trockenen Bedingungen ein grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände.

Im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist Vorsicht geboten. Nebst den üblichen Vorschriften und Vorsichtsmassnahmen soll zusätzlich ein Sicherheitsabstand zum Wald von mindestens 100 Metern eingehalten werden. Auf das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) soll verzichtet werden.

Verhalten beim Feuern, im Umgang mit Raucherwaren und Silvester-Feuerwerk
  • Feuer im Freien nur in bestehenden Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum entfachen
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuerstelle vollständig mit Wasser gelöscht verlassen
  • Raucherwaren und Feuerzeuge nicht wegwerfen
  • Beim Abfeuern von Feuerwerk genügend Sicherheitsabstand zu Wäldern, Kornfelder, Gebäuden und Menschen einhalten
  • geeignete Löschmittel wie Wassereimer, Gartenschläuche usw. bereit halten

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Kantonale Medienmitteilung zur Waldbrandgefahr Download 0 Kantonale Medienmitteilung zur Waldbrandgefahr