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Informationen betreffend Fastnachtsdekorationen

11. Januar 2017
In der Stadt Wil sind Restaurants frei, die Dekorationszeiten während der Fastnacht 2017 selber zu bestimmen – es gibt keine Regelung betreffend Dauer für Fastnachtsdekorationen mehr. Nach wie vor bedarf es aber für eine Dekoration eine feuerpolizeiliche Bewilligung mit entsprechender Abnahme.
Ein stadträtlicher Beschluss von 1996 regelte bisher die Dauer für Fastnachtsdekorationen in Wiler Restaurants: Auf Gesuch hin konnten solche Dekorationen jeweils vom vierten Freitag vor dem Fastnachtsdienstag bis Aschermittwoch bewilligt werden. Dieser Beschluss wurde im Ortsteil Wil bis heute so vollzogen; die ehemalige Gemeinde Bronschhofen kannte keine solche Regelung.

Die Gemeindevereinigung Wil-Bronschhofen per 1. Januar 2013 machte es erforderlich, den Vollzug bezüglich Fastnachtsdekorationen einheitlich zu regeln. Gemäss Ansicht des Stadtrats bestehen aus heutiger Sicht kein Grund respektive kein öffentliches Interesse mehr, die Dauer der Fastnachtsdekorationen während der Beizenfastnacht zeitlich einzuschränken. Der Stadtratsbeschluss von 1996 wurde daher ersatzlos aufgehoben. Damit sind die Lokale im gesamten Stadtgebiet während der Fastnacht 2017 frei, die Dekorationszeiten selber zu bestimmen.

Gestützt auf das Feuerschutzgesetz benötigt es für das Dekorieren allerdings immer noch eine feuerpolizeiliche Bewilligung, daher ist weiterhin ein Gesuch (Dekorationsanmeldung) einzureichen. Zudem muss die Dekoration vor der Eröffnung abgenommen werden. Zu beachten ist dabei, dass die Brandschutzvorschriften für das Dekorieren von Räumen im vergangenen Jahr angepasst wurden.

Gesuche für das Dekorieren von Räumen sind spätestens 20 Tage vor der Dekorationseröffnung bei der Dienststelle Bewilligungen des Departements Bau, Umwelt und Verkehr (Hauptstrasse 20, Postfach 56, 9552 Bronschhofen; Telefon 071 914 47 19; E-Mail bewilligungen@stadtwil.ch) einzureichen, die Abnahme ist mindestens 48 Stunden vor der Eröffnung anzumelden. Gesuche können bei der Dienststelle Bewilligungen eingefordert werden. Die Kontrollen werden weiterhin zusammen mit der Stadtpolizei durchgeführt; dabei ist darauf zu achten, dass die Dekoration fertig gestellt und für die Abnahme bereit sowie das Servicepersonal anwesend ist. Für die Kontrolle wird eine Gebühr von 100 Franken erhoben; allfällig notwendige Nachkontrollen werden separat verrechnet. (sk.)

Fastnachtsdauer in Wil

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1. März 2017 Aschermittwoch