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Fussgängerstreifen Klosterweg, Toggenburgerstrasse – Stellungnahme des Stadtrats

25. Januar 2017
Der Stadtrat hat zuhanden des Tiefbauamts des Kantons St.Gallen eine Stellungnahme zu einem Vorprojekt für Anpassungen am Fussgängerstreifen auf Höhe Klosterweg in der Toggenburgerstrasse abgegeben.
Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen hat im Jahr 2013 alle Fussgängerstreifen auf den Kantonstrassen hinsichtlich Verkehrssicherheit überprüft, so auch in der Stadt Wil. Dabei wurde beim Fussgängerstreifen auf Höhe Klosterweg in der Toggenburgerstrasse Handlungsbedarf festgestellt und ein entsprechendes Vorprojekt ausgearbeitet. Gemäss diesem Vorprojekt soll für die Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Lichtsignalanlage für die Fussgängerquerung erstellt werden. Zudem ist vorgesehen, den Fussgängerstreifen um rund zwölf Meter Richtung Süden zu verschieben, vier öffentliche Längsparkplätze für Personenwagen aufzuheben, das westseitige Trottoir im Bereich der aufzuhebenden Längsparkplätze an den Strassenrand zu verlegen sowie die unzureichende Ausleuchtung des Fussgängerstreifens mit zwei neuen Kandelabern zu verbessern.

Das kantonale Tiefbauamt hat den Stadtrat eingeladen, eine Stellungnahme zu diesem Vorprojekt einzureichen. Dem Stadtrat ist es aufgrund der Bedeutung des Übergangs für den Langsamverkehr, insbesondere auch als Schulweg, seit langem ein Anliegen, dass dessen Sicherheit verbessert wird. In seiner Stellungnahme ersucht er das kantonale Tiefbauamt, bei der Ausarbeitung des Bauprojekts auch die Variante «Mittelinsel ohne Lichtsignalanlage» weiter zu bearbeiten. Dabei sollen Mittelinsel wie auch Fussgängerstreifen soweit als möglich in Richtung Norden verschoben werden sollen, damit dieser nicht zu weit von der der «Wunschlinie» der zu Fussgängerinnen und Fussgänger entfernt und darum von diesen weiterhin akzeptiert und genutzt wird. Sofern die Variante Lichtsignal weiter verfolgt werden sollte, wird das kantonale Tiefbauamt gebeten, bei der Programmierung ein besonderes Augenmerk auf die Umlaufzeiten für den Fussverkehr zu legen: Damit das Lichtsignal von den Fussgängerinnen und Fussgängern akzeptiert wird, ist auf eine bedarfsorientierte Steuerung des Fussgängerlichtsignals zu achten; lange Wartezeiten von 90 bis 120 Sekunden, wie sie an der Rudenzburgkreuzung programmiert sind, sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Zudem soll geprüft werden, ob wirklich alle vier Längsparkfelder aufgehoben werden müssen oder allenfalls zwei der bestehenden Parkplätze erhalten werden können, wenn die Sichtweiten auf die effektiv gefahrenen Geschwindigkeiten redimensioniert werden.