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Parlament behandelt acht Vorstösse und erklärt drei weitere erheblich

2. Februar 2017
Zusammenfassung der Parlamentssitzung mit den Ergebnissen von Donnerstag, 2. Februar 2017: An seiner 2. Sitzung in der Legislatur 2017-2020. Hat das Stadtparlament Wil acht Interpellationen zum Fremdsprachigenanteil an den Wiler Schulen, zu Christlichen Festen und der Schulhauszuteilung. Zur Früherkennung von Radikalisierungen an den Wiler Schulen. Zum Mittagstisch-Catering an den Wiler Schulen. Zur WC- respektive Veloabstellanlage am Bahnhof Wil. Zur Transparent bei der Thurvita AG. Zur Weiterentwicklung für den Tourismus in Wil und zur Förderung der Vielfalt im Kulturleben behandelt. Zudem wurden drei Postulate (Urs Etter, FDP: Smart-City Wil; Kilian Meyer, SP: Für mehr bezahlbare Wohnungen; Hans-Peter Hutter, CVP: öV-Strategie Wil) erheblich erklärt.

36 von 40 Mitgliedern waren an der Sitzung anwesend. Entschuldigt waren Christa Grämiger (CVP), Reto Gehrig (CVP), Adrian Bachmann (FDP) und Susanne Gähwiler (SP).
 

Behandelte Geschäfte

Traktandum 2.1. Interpellation Nathanael Trüb (SVP) – Fremdsprachigenanteile an den Wiler Schulen: Nathanael Trüb hat am 7. Juli 2016 mit acht Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Fremdsprachigenanteile an den Wiler Schulen» eingereicht.

Beantwortung des Stadtrats:

  • Ausgleich Fremdsprachigenanteile an allen Schulen der Stadt Wil: Der Interpellant führt aus, dass an den Schulen der Stadt Wil auf der Kindergartenstufe mit dem Einsatz eines Schulbusses. Zwischen den Schulquartieren bereits ein Ausgleich der hohen Anteile an Fremdsprachigen stattfinde. Er erkundigt sich deshalb, ob in Zukunft geplant sei, die Durchmischung und Integration durch Schulbustransporte zu forcieren. An den Schulen der Stadt Wil werden weder in den Kindergärten noch in den nachfolgenden Schulstufen. Kinder mit Bussen wegen eines hohen Fremdsprachigenanteils der Schuleinheit im Wohnquartier in eine andere Schuleinheit transportiert. Der Anteil an fremdsprachigen Kindern an den Schulen der Stadt Wil ist mit mehr als 50% hoch. Weil es kaum möglich ist, die markanten Unterschiede zwischen den einzelnen Wohn- und Schulquartieren mit einer Schulbuslösung auszugleichen, ist die künftige Strategie Bestandteil der Beratungen im Projekt Schule 2020. Aktuell besuchen einige an der Reuttistrasse wohnhafte Kinder den Ganztageskindergarten im Kindergarten Zelghalde. Diese Lösung wurde aufgrund der Schülerzahlen in den beiden Quartieren getroffen, um ausgeglichene, vertretbare und gesetzeskonforme Klassengrössen zu erhalten. Bereits in früheren Jahren konnte mit dieser organisatorischen Massnahme ein Ausgleich unter den Quartieren erzielt werden.

  • Um- oder Wegzüge wegen den Schulzuteilungen: Die Gründe für den Zu- oder Wegzug in ein anderes Quartier der Stadt Wil liegen zumeist im Zusammenhang mit Veränderungen der Familien- und/oder Einkommensverhältnisse. Es kommt auch vor, dass Um- oder Wegzüge wegen der Schule erfolgen. Es werden bereits heute auf der Ebene der Kinder und Familien verschiedene Massnahmen angeboten, wie beispielsweise Spielgruppen, Deutsch für Fremdsprachige, familienergänzende Betreuungsangebote oder Fördermassnahmen in den Schulen. Im Rahmen des «projet futur» der Stadt Wil ist für das Lindenhofquartier vorgesehen, exemplarisch Massnahmen auszuarbeiten für die städtebauliche und sozialräumliche Weiterentwicklung. Eine Realisierung dieser Massnahmen wird sich auch auf die Schulsituation auswirken. Städtebauliche Anpassungen im Bereich Wohnen, öffentlicher Raum, Verkehr und Infrastruktur benötigen einen längerfristigen Zeithorizont.

  • Massnahmen im Schulbereich wegen der hohen Fremdsprachigenanteile: Damit bereits die Kinder im Kindergarten die deutsche Sprache möglichst rasch lernen, sich verständigen und dem Unterricht folgen können, wird in diesen Schuleinheiten intensiv Deutsch als Zweitsprache unterrichtet. Die Stadt Wil darf auch in diesem Bereich auf erfahrene und engagierte Lehrpersonen zählen. Welche sich stark für ihre Klassen und die einzelnen Schülerinnen und Schüler einsetzen, damit die Zielsetzungen erreicht werden. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang, dass für die Lehrpersonen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche das Engagement auch künftig ermöglichen und unterstützen (z.B. Klassenassistenzen, Programm Chanson). In der Berichterstattung zum Thema «Soziale Durchmischung im ganzen Stadtgebiet» vom 11. September 2013 zum Postulat von Luc Kauf wurden etliche Massnahmen und Lösungsansätze auch für den Schul- und Bildungsbereich aufgezeigt. Im Projekt Schule 2020 wird der Fremdsprachigenanteil an den Schulen der Stadt Wil thematisiert werden. Die im Vorfeld gemachten Überlegungen und Massnahmen, wie sie unter anderem in der Postulatsantwort «Soziale Durchmischung im ganzen Stadtgebiet» dargelegt sind, werden im Projekt vertieft analysiert, um anschliessend die Herausforderungen und Schwierigkeiten aufgrund der grossen Unterschiede in der sozialen Zusammensetzung der Schul- und Wohnquartiere aufzuzeigen. Danach sind Zielsetzungen für Massnahmen zu formulieren, welche kurz-, mittel- und langfristig erforderlich und umsetzbar sind.

 
Stellungnahme des Interpellanten: Der Stadtrat hole in seinen schön formulierten Ausführungen sehr weit aus. Wobei er der eigentlichen Thematik der Fremdsprachigenanteile ausweiche respektive sich betreffend der effektiven prozentualen Anteile wenig transparent zeige, kritisierte Interpellant Nathanael Trüb (SVP). Aus der stadträtlichen Antwort lese er heraus, dass der Stadtrat die Anliegen nicht wirklich aktiv oder proaktiv angehe und löse, sondern ausweiche und aufschiebe – konkrete, praktische Lösungen würden nicht präsentiert, auch wenn der Stadtrat sich zumindest der Problematik bewusst sei. Abschliessend zeigte sich der Interpellant Nathanael Trüb (SVP) mit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden. Stadträtin Jutta Röösli hielt fest, dass es zu dieser Thematik keine einfache, allgemeingültige und vor allem schnelle Patentlösung gebe – es brauche viele verschiedene Massnahmen, die ineinander greifen und mit einem entsprechend weitreichenden Zeithorizont umgesetzt werden müssen.


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Traktandum 2.2. Interpellation Nathanael Trüb (SVP) – Christliche Feste – Schulhauszuteilung: Nathanael Trüb hat am 1. September 2016 zusammen mit sieben Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Christliche Feste -‚Schulhauszuteilung» eingereicht.

Beantwortung des Stadtrats:

  • Christliche Feste an den Schulen der Stadt Wil: Einleitend wird aufgezeigt, in welchem Kontext sich die christlichen Feste an Schulen im Kanton St. Gallen bewegen: Im kantonalen Volksschulgesetz ist festgehalten, dass die Volksschule nach christlich-abendländischen Grundsätzen geführt wird, wobei religiöse Neutralität sicherzustellen ist und der Unterricht nicht systematisch auf eine Glaubensrichtung ausgerichtet werden darf. An den Schulen der Stadt Wil wird der Bildungsauftrag betreffend die Vermittlung von christlichen Grundsätzen in verschiedensten Formen erfüllt. Es werden auch Feiern mit christlichem Hintergrund durchgeführt. Wichtig erscheint sodann das gemeinsame Leben und Einüben von Grundwerten im Schulalltag. Gemäss stufengerechten pädagogischen, wertvermittelnden Zielsetzungen, um den Schülerinnen und Schülern zu vermittelt, welche Werte für das friedliche und soziale Zusammenleben in unserer christlich geprägten Gesellschaft wichtig sind. Im Lehrplan werden die verschiedenen Religionen mit dem Lehrplanziel «Unterschiedliche Glaubensformen erkennen und Toleranz üben» aufgegriffen. Im Unterricht werden demzufolge auch andere Religionen und religiöse Feste thematisiert.

  • Richtlinien des Schulrates betreffend Gestaltung christlicher Feste: Schulleitung und Lehrpersonen sind gemeinsam dafür besorgt, dass die Kinder die Lernziele gemäss Bildungsauftrag nach Volksschulgesetz erreichen. Vorgaben des Schulrates für die Gestaltung von christlichen Festen sind nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.

  • Teilnahme der Kinder an den Schulaktivitäten betreffend christlichen Festen: Sehr selten tritt der Fall ein, dass es Eltern aus religiösen Gründen ablehnen, ihr Kind an einem Schulanlass teilnehmen zu lassen. Für die Dispensation vom obligatorischen Schulunterricht gibt es die Möglichkeit, zwei Halbtage aus dem Freistellungskontingent zu beziehen. Zudem können Schülerinnen und Schüler für ihre religiösen Festtage auf Gesuch hin für einen Tag beurlaubt werden. Wenn Kinder in der Schule aus einem religiösen Anlass einer nicht christlichen Glaubensrichtung fehlen. Wird dies oft im Unterricht thematisiert und die Bedeutung dieses Festes für das Kind und die Familie erörtert.

  • Schulhaus- und Klassenzuteilung: An den Schulen der Stadt Wil werden im Grundsatz ausgewogene Klassen angestrebt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Grösse der Klasse und dem Anteil an Buben und Mädchen, berücksichtigt aber auch Aspekte wie Länge und Sicherheit des Schulwegs. Eine soziale Durchmischung ist aufgrund der Quartierstrukturen auf der Kindergarten- und Primarstufe zurzeit nicht vorgesehen. Die Klassenzuteilung wird den Eltern schriftlich bestätigt; gegen die Einteilung kann ein schriftliches und begründetes Umteilungsgesuch eingereicht werden. Solche Gesuche werden ganzheitlich geprüft. Auch wenn in erster Linie die Einteilungskriterien einzuhalten sind, gibt es einen Ermessensspielraum, welcher genutzt werden kann.

  • Entwicklung der Umteilungsgesuche und Rekurse: Die Zahl der Umteilungsgesuche hat sich seit der Gemeindevereinigung prozentual zur Anzahl Schülerinnen und Schüler nicht verändert. Insgesamt werden pro Jahr rund 40 Umteilungsgesuche eingereicht. Jeweils die Hälfte davon kann bewilligt werden.

 
Stellungnahme des Interpellanten: Er stelle sich ganz grundsätzlich die Frage. Ob wir weiterhin eine christliche Nation sein und zu unseren Werten und Wurzeln stehen wollen oder ob wir dies lediglich in die Schulordnung schreiben. Ohne es effektiv zu leben, hielt der Interpellant Nathanael Trüb (SVP) kritisch fest. Bezüglich dieser grundsätzlichen Frage wie auch zu den in seinem Vorstoss konkret gestellten Fragen gebe der Stadtrat keine klare Antwort. Sondern verweise in seien ausweichenden Ausführungen unter anderem ganz allgemein auf den Bildungsauftrag oder auf Ermessensspielraum. Ohne aber etwa verbindliche Vorgaben für die schulische Umsetzung zu definieren oder klare Kriterien zu nennen. Abschliessend zeigte sich der Interpellant Nathanael Trüb (SVP) mit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden.


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Traktandum 2.3. Interpellation Nathanael Trüb (SVP) – Früherkennung von Radikalisierung an den Wiler Schulen: Nathanael Trüb hat am 1. September 2016 mit sechs Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Früherkennung von Radikalisierung an den Wiler Schulen» eingereicht.

Beantwortung des Stadtrats: Die Früherkennung von Radikalisierung, oftmals einhergehend mit dem Thema «Gewaltanwendung zur Erreichung eines bestimmten Ziels» ist von grosser Bedeutung – auch den Schulen der Stadt Wil. Bereits seit vielen Jahren bestehen an sämtlichen Schulen der Primar- und Oberstufe der Stadt Wil. Konzepte mit Unterrichtslektionen, Workshops, Schülerkonferenzen und Sonderwochen sowie Elternabenden zur Gewaltprävention. Mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern gewaltfreie Lösungen bei Spannungsfeldern und Konflikten stufengerecht zu vermitteln. Die zur Gewaltprävention eingesetzten Konzepte werden regelmässig überprüft, angepasst und auf die aktuellen Herausforderungen abgestimmt. Stadt- und Schulrat sowie alle für die Schulen und somit für die Schülerinnen und Schüler Verantwortlichen sind überzeugt, dass mit einer fundierten Gewaltprävention eine wichtige Basis auch gegen religiöse Radikalisierung gelegt werden kann. Ein entsprechender Erfolg ist zu verzeichnen: An den Schulen der Stadt Wil musste seit vielen Jahren kein Schulausschluss verfügt werden. Die Früherkennung setzt zudem einen sorgfältigen Beziehungsaufbau mit den Jugendlichen und Eltern voraus - auch dies wird an den Schulen der Stadt Wil durch Schulleitungen, Lehrpersonen und Schulsozialarbeit bewusst gestaltet. Damit wird es möglich, Auffälligkeiten hinsichtlich einer Radikalisierung erkennen zu können. Weitere Aspekte sind die gezielte Schulung im Umgang mit modernen Medien, PC-Spielen und deren Gefahren, eine städtische Vertretung in die Arbeitsgruppe Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus des Schweizerischen Städteverbands sowie die Tätigkeit der Schulsozialarbeit und Jugendarbeit: Hier werden Jugendliche in ihrem Selbstvertrauen und ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt, dies wirkt präventiv, greift spezifische Themen nach Bedarf auf und steht Jugendlichen auch beratend zur Verfügung.

Die Früherkennung von Radikalisierung wurde mit den Schulleitungen im Sinne einer Sensibilisierung und Schulung thematisiert - dabei wurde auf Merkmale wie wesentliche Verhaltensänderungen, markant andere Kleidungsstile, Entfremdung von Familie und Umfeld, spezifische Tätigkeiten auf sozialen Netzwerken oder Symbole eingegangen. Zudem stehen verschiedene erprobte Checklisten zur Verfügung, welche im Gewaltbereich eingesetzt werden. Diese sind auch für die Früherkennung von Verhaltensänderung, wie z. B. Radikalisierung, geeignet. Aktuell das Thema einer islamistischen Radikalisierung von Schülerinnen und Schülern thematisiert nicht virulent und dringlich eingestuft. Werden in einer konkreten Situation erste Anzeichen von Radikalisierung festgestellt, erfolgt umgehend eine Kontaktaufnahme mit Fachpersonen des Kantons (Jugenddienst der Kantonspolizei) und entsprechende Massnahmen werden eingeleitet. Die regionalen Fachstellen sind untereinander mit den Schulen und der Jugendarbeit des Departements Soziales, Jugend und Alter (SJA) vernetzt. Zwei bis drei Mal jährlich treffen sich zudem die Schulleitungen der Oberstufe, die Jugendarbeit sowie die Vertretung des Departements Versorgung und Sicherheit, dem Jugenddienst der Kantonspolizei und der Jugendanwaltschaft zum Austausch, zur Besprechung von konkreten Beobachtungen und für Abstimmungen. Treffen dieser Vernetzungsgruppe können im Bedarfsfall auch kurzfristig einberufen werden.

An den Elternabenden der Oberstufe werden die Themen Gewalt/Radikalisierung und Umgang mit modernen Medien thematisiert. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler werden auf diese Herausforderungen und Gefahren aufmerksam gemacht. Im Bereich der Früherkennung von Radikalisierung besteht deshalb kein spezielles Informationskonzept für Eltern. Die gesamtstädtische Elternorganisation (EIWiS) oder gegebenenfalls die Elternforen der Schuleinheiten organisieren in Zusammenarbeit mit den Schulen Informationsanlässe zu spezifischen Themen. Im Einzelfall werden Eltern und Jugendliche bei Problemen gezielt durch die Schulsozialarbeit begleitet unter Einbezug der entsprechenden Fachstellen.

In den Krisenhandbüchern der Schule sind die entsprechenden Dossiers und Checklisten auffindbar. Eine besondere Bearbeitung im Projekt Schule 2020 erscheint nicht angezeigt.
Die Kommunikation im Krisenfall ist in den jeweiligen Krisenhandbüchern sowie über das Informations- und Kommunikationskonzept der Stadt Wil klar geregelt.

Stellungnahme des Interpellanten: Er stelle sich die Frage, ob denn tatsächlich zuerst etwas passieren müsse, ehe auch in der Stadt Wil bezüglich dieser Thematik «Nägel mit Köpfen» gemacht würden, kritisierte der Interpellant Nathanael Trüb (SVP). Der Stadtrat liste in seiner Antwort zwar verschiedene Massnahmen auf, die aber seiner Ansicht nach die Zielsetzung – nämlich radikalisierte Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu erkennen und zu begleiten – nicht erfüllen können. Auch Checklisten und Massnahmen aus dem Bereich der Gewaltprävention oder die Tätigkeit der Schulsozialarbeit, auf die der Stadtrat verweise, würden hier zu kurz greifen. Es gelte, frühzeitig und proaktiv tätig zu werden. Abschliessend zeigte sich der Interpellant Nathanael Trüb (SVP) mit der Antwort des Stadtrats mässig zufrieden.


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Traktandum 2.4. Interpellation Luc Kauf (GRÜNE prowil) – Mittagstischcatering an den Schulen der Stadt Wil durch die SV Schweiz AG: Luc Kauf hat am 14. September 2016 zusammen mit fünf Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Mittagstischcatering an den Schulen der Stadt Wil durch die SV Schweiz AG» eingereicht.

Beantwortung des Stadtrats: In seiner Antwort geht der Stadtrat auf die gestellten Fragen ein.

  • Ausschreibungsverfahren, Grund der Ausschreibung: Die Ausschreibung wurde nach der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen als offenes Verfahren durchgeführt und am 30. Mai 2016 über die Internetplattform simap.ch sowie im Amtsblatt des Kantons St. Gallen publiziert. Für die Einreichung der Offerte galt eine Frist bis 17. Juni 2016, die Vergabe durch Stadtrat Wil erfolgte am 6. Juli 2016, der Catering-Service begann am 15. August 2016.
  • Kriterien:Das Angebot wurde an den Kriterien Preis (50%), Qualität, sowohl in Bezug auf die Lebensmittel wie auch in Bezug auf eine gesunde und kindgerechte Ausgestaltung des Menüplans (40%) sowie Erfahrung und Referenzobjekte (10%) gemessen. Die Festlegung der Kriterien erfolgte auf den Grundlagen der Erkenntnisse aus den bisherigen Betriebsjahren und unter Beizug von Erfahrungswerten anderer öffentlicher Schulen sowie den Grundlagen und Empfehlungen für die Ernährung von Kindern und Jugendlichen «schnitz und drunder» (Verpflegung mit Qualität für Kinder und Jugendliche). Betreffend regionale Wertschöpfung sind im öffentlichen Beschaffungswesen die Vorgaben klar. Eine Bevorzugung von Anbietenden vor Ort oder in der Region ist ausgeschlossen - es ist unzulässig, Ortsansässigkeit oder die Geschäftstätigkeit im geografischen Raum der Vergabestelle als Eignungskriterien zu definieren.Kosten und Mehraufwand: Bezüglich Preis war das Angebot der SV (Schweiz) AG für die vorgegebene Vertragsdauer von drei Jahren (mit automatischer Verlängerung, falls keine Kündigung auf das Vertragsende erfolgt; Kündigungsfrist sechs Monate) um 112'608 Franken günstiger als das nächstfolgende. Die Gerätschaften (Steamer, Kühlschrank etc.) werden von der SV Schweiz AG zur Verfügung gestellt und sind im offerierten Preis bereits mit eingerechnet. Die Zubereitung des Essens vor Ort (Aufwärmen) wurde bei der Beurteilung nicht mit einbezogen, wobei in den Kriterien festgehalten war, dass die neue Kaltanlieferung gegenüber der bisherigen Lösung mit Warmanlieferung keinen erheblichen Mehraufwand verursachen darf. In den ersten Betriebswochen musste indes für das Aufwärmen der Speisen sowie den Abwasch der Speisebehältnisse und das Bestellwesen ein Mehraufwand festgestellt werden. Mittlerweile ist die Einarbeitungsphase der Leitungs- und Betreuungspersonen in das neue System abgeschlossen. Deshalb nimmt das Departement Bildung und Sport in Zusammenarbeit mit den Leitungspersonen der Mittagstische eine Abklärung zum festgestellten Mehraufwand vor. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird das Gespräch mit der SV Schweiz AG gesucht, um entsprechende Massnahmen oder Vereinbarungen zu treffen.
  • Räumlichkeiten und Infrastruktur: Der Mittagstisch für die Oberstufe Lindenhof konnte bisher in der Aula/Foyer Kollektivtrakt Lindenhof organisiert werden. Mit dem Wechsel des Caterers stand einerseits die Aula Lindenhof für den Mittagstisch nicht mehr zur Verfügung, und andererseits konnte auch die Infrastruktur der Mensa nicht mehr genutzt werden. Mit einem freien Raum im Zeughaus konnte kurzfristig ein Raum zur Verfügung gestellt werden. Der Wechsel zum neuen Caterer sowie die neuen Räumlichkeiten führten zu einem gewissen Unverständnis bei den Betroffenen. In den ersten Tagen wurden das Essen sowie der Raum von einem Teil der Jugendlichen bemängelt. Zudem wurde auch angemerkt, als Folge der neuen Räumlichkeit mit dem kurzen Fussweg sei die freie Mittagszeit bis zum Beginn der Lernateliers um drei bis vier Minuten kürzer. Klärende Gespräche mit den Jugendlichen und deren Eltern konnten in den ersten Schulwochen durch die Schulleitung erfolgen. Ebenfalls wurden gegenüber den Lehrpersonen die Vorgehensweise und die Zusammenhänge eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens erörtert. Mittlerweile hat sich die Situation entspannt und der Mittagstisch hat sich eingespielt. Das Essen entspricht einerseits den Ansprüchen an eine gesunde Ernährung für Jugendliche und andererseits wird es auch als schmackhaft eingestuft.
  • Alternatives Projekt mit Schwerpunkten «Regionalität, Prävention und sinnvolle Beschäftigung vor Ort»: Für Caterings mit dem Auftragsvolumen, wie es für Wil notwendig ist, sind professionelle Anbietende vorhanden. Inwieweit es realistisch ist, ein alternatives Projekt mit den Schwerpunkten «Regionalität, Prävention und sinnvolle Beschäftigung vor Ort» zu schaffen, muss momentan offen bleiben. Zu den Kernaufgaben einer öffentlichen Verwaltung gehört die Initialisierung eines regionalen Catering-Projektes nicht, zudem blieb bei den bisherigen
  • Ausschreibungen blieb wie auch bei der diesjährigen Ausschreibung das Interesse von Dritten sehr gering.


Stellungnahme des Interpellanten: Der Interpellant Luc Kauf (GRÜNE prowil) bedankte sich beim Stadtrat für die ausführliche Beantwortung des Stadtrats. Die Ausführungen würden die Motivation und Beweggründe des Stadtrats zu diesem Vergabeentscheid darlegen, gleichzeitig aber auch aufzeigen, was bei diesem Vergabeentscheid alles schief gelaufen sei. Hier zeige sich, dass der Stadtrat aus der Hauswarts-Thematik und den dort gemachten Fehlern scheinbar nichts gelernt habe. Der Verweis des Stadtrats auf den Preis und die Professionalität des Anbieters als zentrale Vergabekriterien sei zwar nachvollziehbar, aber greife zu kurz. Zudem kritisierte Luc Kauf die Kurzfristigkeit des ganzen Ausschreibeprozesses auf der simap-Plattform – gerade potenzielle kleinere, regionale Anbieter seien sich den Umgang mit dieser Plattform nicht gewohnt und hätten angesichts des Zeitplans keine realistische Chance und auch gar nicht die Ressourcen gehabt, eine eigene Offerte zu erstellen und einzureichen. Auch die Kriterien und deren Gewichtung erachte er nicht als sinnvoll, sondern als einseitig respektive verzerrt, so der Interpellant. Der Stadtrat habe mit dieser Vergabe «ein klassisches Eigengoal geschossen» und nicht zuletzt auch an Glaubwürdigkeit verloren. So werde in der stadträtlichen Antwort festgehalten, man habe das Gespräch mit der Migros als Offertsteller und Catering-Anbieter im Stadtsaal gesucht – nur merkwürdig, dass die Migros gemäss aktuellen Medienberichten «nichts von einem solchen Gespräch weiss», so Kauf. Glaubwürdigkeit könne der Stadtrat nur wieder gewinnen, wenn er so rasch als möglich aus diesem Vertrag aussteige. Dabei sei mit mehr Sorgfalt eine neue, vernünftige Lösung zu erarbeiten und dabei auch die pädagogische Komponente in Bezug auf das Essen und die Lebensmittel zu berücksichtigen, was mit dem aktuellen Modell leider überhaupt nicht mehr der Fall sei. Stadträtin Jutta Röösli zeigte auf, wie der Vergabeentscheid zu Stande gekommen ist und dass man umgehend nach der Vergabe diesen Entscheid der Migros wie auch allen anderen Offertstellern mitgeteilt und dabei auch ein Gesprächsangebot gemacht habe – seitens der Migros sei dabei signalisiert worden, dass sie «kein Interesse an einem solchen Gespräch habe». Abschliessend zeigte sich der Interpellant Luc Kauf (GRÜNE prowil) mit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden und stellte Antrag auf Diskussion (Abstimmung 1): Mit 16 Ja- zu 18 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde das notwendige Quorum von 14 Stimmen erreicht und der Antrag auf Diskussion damit angenommen. In der Diskussion hielt die SP-Fraktion fest, dass es «eindeutig eine Verschlechterung bei der Verpflegung» gegeben habe, zudem sei auch die Flexibilität oder die Möglichkeit zum Eingehen auf die Wünsche und Anliegen der Kinder deutlich zurückgegangen. Sodann entstehe viel Speise- und Plastikabfall – letzterer sei nicht sehr ökologisch, auch wenn dieser Abfall gesammelt und der Recyclierung zugeführt werde. Zudem sei der Aufwand der Betreuerinnen insbesondere für die Nachbereitung, sprich für den Abwasch, sehr viel grösser als bei der vorherigen Lösung durch die Migros. Auch die SVP-Fraktion könne den Schnellschuss des Stadtrats wie auch seine Überlegungen und Begründungen zu diesem Vergabeentscheid nicht nachvollziehen – einmal mehr habe der Stadtrat damit am Volk vorbeipolitisiert. Die SVP erwarte, dass ein Stadtrat eine kritische Haltung einnehmen und zu einem Fehler stehen könne. Die CVP-Fraktion kritisierte den Ausschreibeprozess als «zu kurzfristig und damit auch als zu wenig sorgfältig», zudem sei auch der lange Anlieferweg aus dem Raum Basel nach Wil nicht sinnvoll und aus ökologischen Gründen nicht nachvollziehbar. Was die angeblichen oder tatsächlichen Gespräche zwischen dem Departement Bildung und Sport BS und der Migros angehe, stehe Aussage gegen Aussage – man wisse nicht, wem man hier Glauben schenken solle. Dies kritisierte auch die Fraktion GRÜNE prowil: Diesbezüglich wie auch zu anderen Aspekten dieses Vergabeprozesses und des ganzen Projektes sei das derzeit leider so populäre Stichwort «alternative Fakten» leider nicht fehl am Platze. Wenn ein Mitglied des Stadtrats Vertrauen schaffen wolle in der Zusammenarbeit mit dem Parlament, sei dies wohl das falsche Vorgehen – er bitte sehr darum, bei einem nächsten Geschäft des Departements BS mehr Sorgfalt an den Tag zu legen, die Kritik anzunehmen und aus den nun aufgezeigten Fehlern zu lernen. Mit der Vergabe an die SV-Gruppe sei auch eine pädagogische Chance verpasst worden – es gehe auch darum, dass den Schülerinnen und Schüler Wissen und Werte rund um die Verpflegung und unsere Lebensmittel vermittelt werden. Stadträtin Jutta Röösli hielt fest, dass sie den in der Diskussion verschiedentlich geäusserte Wunsch nach regionalen Produkten aufnehmen und in das Mittagstisch-Projekt einfliessen lassen werde.


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Traktandum 2.5. Interpellation Luc Kauf (GRÜNE prowil) – WC-Anlage Bahnhof Wil: Am 7. Juli 2016 hat Luc Kauf mit 24 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Pissoir am Bahnhof» eingereicht, in der er zu fünf Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.

Beantwortung des Stadtrats: Die doppelstöckige Velohalle am Bahnhof wird von Zweiradfahrenden rege genutzt und ist gut ausgelastet. Leider kam und kommt es vor, dass in den Geschossen uriniert wird. Dieses Problem hat zugenommen, insbesondere im Untergeschoss, seit die SBB anfangs 2016 für das Pissoir am Bahnhof Wil WC-Gebühren eingeführt hat. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, dass die unangenehme Situation sobald als möglich verbessert wird. Dabei wurden seitens der Stadt Wil auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Bereichen bereits Massnahmen umgesetzt oder eingeleitet.

Gemäss dem Polizeireglement der Stadt Wil ist die Verrichtung der Notdurft auf öffentlichem Grund untersagt - damit ist auch das öffentliche Urinieren in der Velohalle verboten. Eine Bussenerhebung auf der Stelle ist aber nicht möglich, sondern es erfolgt eine Verzeigung durch die Stadtpolizei. Die Kontrollen durch den Ordnungsdienst bei der Velohalle wurden erhöht, Urinierende werden angehalten und die nötigen Massnahmen eingeleitet - hiervon verspricht sich der Stadtrat erstens eine Verbesserung der Situation und zweitens auch eine Verhaltensänderung. Als weitere Massnahme wurde der in der Verantwortung der Stadt Wil liegende Reinigungsunterhalt der doppelstöckigen Velohalle durch die Stadt intensiviert – 2016 wurden neben dem Versprühen eines Duftmittels alle drei Wochen und neben den normal vorgesehenen zwei Nassreinigungen zwei zusätzliche Nassreinigungen durchgeführt.

Zudem ist die Stadt Wil mit den SBB betreffend der WC-Anlage im Gespräch: Der Stadtrat möchte sich mit den SBB dahingehend verständigen, dass diese zumindest bei den Pissoirs auf die Erhebung einer Gebühr inskünftig verzichten, womit sich die Situation weiter verbessern sollte. Das Bereitstellen einer Kundentoilette von Ladenlokale rund um den Bahnhof kann nicht durchgesetzt werden: Mangels einer konkreten gesetzlichen Grundlage können die Geschäfte, welche am Bahnhof Getränke über die Gasse verkaufen, somit nicht in die Pflicht genommen werden. So entspricht beispielsweise die Toilettensituation beim Avec-Shop, in der eine Personal-, aber keine Kundentoilette verfügbar ist, den rechtlichen Anforderungen.

Stellungnahme des Interpellanten: Der Interpellant Luc Kauf (GRÜNE prowil) kritisierte, dass zwar viele Konzepte zur Förderung des Velo-Bereichs in der Stadt Wil vorliegen – effektiv praktisch umgesetzt habe der Stadtrat aber kaum etwas, auch wenn er sich der Thematik und Problematik gemäss seiner Interpellationsantwort wohl bewusst sein. «Das stinkt zum Himmel, wie die Velofahrenden hier „im Seich“ stehen gelassen werden.» Es hätte viele kleine, aber sicherlich wirkungsvolle Massnahmen wie etwa das unkompliziertes Aufstellen von Toi-Toi-WCs oder das Anbringen eines pädagogisch wertvollen Spruchs gegeben – leider sei diesbezüglich nichts unternommen worden, so Luc Kauf. Stadtrat Daniel Stutz hielt fest, dass der Stadtrat das Gespräch mit der SBB gesucht habe und just heute Morgen ein Augenschein der Stadt Wil und der SBB am Bahnhof durchgeführt worden sei, um Zuständigkeiten zu klären und allenfalls auf vertragliche Vereinbarungen hinzuwirken. Das eigentliche Ziel sei aber nach wie vor klar – nämlich die Gebührenpflicht für die Pissoir-Anlage wieder aufzuheben. Abschliessend zeigte sich der Interpellant Luc Kauf (GRÜNE prowil) mit der Antwort des Stadtrats und insbesondere mit den ergänzenden Ausführungen von Stadtrat Daniel Stutz zufrieden.


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Traktandum 2.6. Interpellation Erika Häusermann (glp) – Transparenz bei Thurvita AG: Erika Häusermann hat am 1. September 2016 mit elf Mitunterzeichneten mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz Auskunft über die Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Thurvita AG in den Jahren 2013 bis 2015 verlangt.

Beantwortung des Stadtrats: Der Stadtrat ist der Ansicht, dass die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung offenzulegen sind. Aufgrund der komplexen und unklaren Rechtslage sind die Vergütungen gesamthaft bekanntzugeben. Zu beachten ist, dass die Bekanntgabe der Daten in die Zuständigkeit der Thurvita fällt, welche die Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung in den künftigen Geschäftsberichten veröffentlichen wird. In Absprache mit Thurvita gibt der Stadtrat die Vergütungen 2013 bis 2015 wie folgt bekannt: Die neun Mitglieder des Verwaltungsrates bezogen 2013 Vergütungen in der Höhe von 44'500 Franken, 2014 in der Höhe von 54'250 Franken und 2015 in der Höhe von 43'050 Franken. Die fünf Mitglieder der Geschäftsleitung (ohne erweiterte GL-Mitglieder) bezogen 2013 Vergütungen in der Höhe von 834'550 Franken, 2014 in der Höhe von 840'530 Franken und 2015 in der Höhe von 859'480 Franken (gerundet; inkl. Spesen und variable Lohnbestandteile).

Stellungnahme der Interpellantin: Die Interpellantin Erika Häusermann (glp) bedankte sich beim Stadtrat für die Beantwortung ihres Vorstosses. Private Aktiengesellschaften seien zur Transparenz angehalten und würden dieser gesetzlichen Verpflichtung mit der Offenlegung von Vergütungen und Löhnen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen nachkommen. Die Aktienmehrheit der Thurvita AG liege in der Hand der Stadt Wil, die übrigen Aktien würden von den umliegenden Gemeinden gehalten, die Thurvita AG sei also in öffentlicher Hand – und trotzdem würden hier die Massstäbe, wie sie für private AGs gelten, von den Gemeinden nicht in gleicher Weise angelegt. Dies sei störend. Sie erwarte von der Thurvita AG, dass hier künftig eine grössere Transparenz an den Tag gelegt werde, und vom Stadtrat, dass er hierauf hinwirke. Stadtrat Dario Sulzer hielt fest, dass die Forderung nach Offenlegung der Vergütungen und Bezüge ein berechtigtes Anliegen sei – daher sei man in der Interpellationsantwort dieser Forderung mit der Publikation der Gesamtsummen auch nachgekommen. Zudem habe die Thurvita in Aussicht gestellt, dass sie im nächsten Geschäftsbericht nebst diesen summarischen Zahlen auch die detaillierten Vergütungen und Bezüge des Verwaltungsratspräsident und des CEOs publizieren werde. Damit sei der Forderung nach Transparenz sicherlich Genüge getan. Abschliessend zeigte sich die Interpellantin Erika Häusermann (glp) mit der Antwort des Stadtrats zufrieden.


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Traktandum 2.7. Interpellation Mirta Sauer (SP) – Weiterentwicklung für den Tourismus in Wil: Am 1. September 2016 reichte Mirta Sauer, SP, zusammen mit 28 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Tourismusförderung: JA oder NEIN?» ein.

Beantwortung des Stadtrats: In seiner Beantwortung hält der Stadtrat fest, dass er sehr wohl touristische Entwicklungsperspektiven für Wil sieht respektive die Stadt Wil durchaus touristisches Potenzial hat und dies auch in Zukunft haben wird - auch wenn Wil keine schwergewichtige und vor allem internationale Tourismusdestination wie etwa Luzern oder St. Moritz sein kann und sein will, sondern eher für überregionale und nationale Tagesbesuchende und Übernachtungsgäste mit einer kurzen oder allenfalls mittleren Aufenthaltsdauer interessant und ausgelegt ist. Allerdings wurde dieses unbestritten vorhandene touristische Potenzial in den vergangenen Jahren aus Sicht des Stadtrats zu wenig ausgelotet und genutzt, auch wenn in der Vergangenheit einzelne touristische Projekte angestossen und umgesetzt worden sind. Beide Aspekte waren denn auch ein Grund für den Stadtrat, ein Projekt für eine Konzeptarbeit «Touristische Destinationsentwicklung der Stadt Wil sowie Struktur- und Organisationsentwicklung im Bereich Tourismus im Doppel zwischen der Stadt Wil und dem Verein Wil Tourismus» zu initiieren. Hierfür wurden verschiedene mögliche Hochschulen und Fachhochschulen kontaktiert, wobei der Entscheid für eine Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus und Freizeit ITF an der Hochschule für Technik und Wissenschaft HTW Chur fiel. Eine konkrete Offerte mit einem detaillierten Vorgehensplan wurde im Juli respektive August 2015 eingeholt, diskutiert und überarbeitet. Mitte September 2015 fand zwischen der Stadt Wil und dem Verein Wil Tourismus eine Besprechung dieser Offerte und dieses Vorgehensplans statt. Dabei zeigte sich, dass grundlegender Meinungsverschiedenheiten über die Ausrichtung und insbesondere auch über die von der Stadt geforderte explizit ergebnisoffene Anlage der Studie bestanden. Zudem gingen auch die Vorstellungen über die Aufteilung der Kosten zwischen der Stadt Wil und dem Verein Wil Tourismus auseinander. Folglich entschied die Stadt Wil, die Konzeptarbeit alleine zu finanzieren, wobei die notwendigen, nunmehr nicht aufgeteilten Mittel via den ordentlichen Budgetprozess eingeholt werden mussten. Sobald das Budget 2016 nach der parlamentarischen Genehmigung im Dezember 2015 respektive nach Ablauf der Referendumsfrist im Januar 2016 rechtsgültig geworden war, wurden die konkreten Arbeiten im Zusammenhang mit der Konzeptarbeit angestossen, die neben verschiedenen Besprechungen zwischen Vertretern der Stadt Wil und der HTW Chur insbesondere auch Interviews mit touristischen Keyplayern in Wil sowie zwei konzentrierte inhaltliche Workshops mit einem breit abgestützten Teilnehmendenfeld von Tourismus bis Wirtschaft und Kultur umfassten. An diesen Workshops war auch der Verein Wil Tourismus mit einer Person vertreten und somit immer inhaltlich präsent und in einer aktiven Rolle eingebunden, ohne an den Kosten der Studie und der Workshops beteiligt zu sein.

Ein Ergebnis der Studie, das sich bereits früh in der Arbeit der HTW abgezeichnet hat, bezieht sich auf den Standort der Tourist Info: In Wil macht eine Verlagerung des Tourist-Infos in die Altstadt (Zusammenarbeit mit einem Key-Partner) sicher Sinn, so die HTW. Mit diesem Entscheid steht Wil notabene nicht alleine da - auch andere Städte wie beispielsweise St.Gallen haben ihre bislang bahnhofsnahen Tourismusbüros hin zu ihren touristischen Hotspots verlagert. In Wil soll diese Verlagerung von flankierenden Massnahmen begleitet werden. Unter anderem soll dabei die Signalisation hin zur Altstadt optimiert werden. Von der Erreichbarkeit her ist die Altstadt für ein touristische Informationsstelle sehr gut geeignet - sie ist vom Bahnhof her über die Fussgängerzone Obere Bahnhofstrasse und den Lift beim Viehmarktplatz zu Fuss sehr gut erreichbar. Zudem liegt mit der Bushaltestelle Adler eine in hoher Frequenz bediente öV-Haltestelle in unmittelbarer Nähe und für Autofahrende gibt es in der Altstadt und mit dem Parkhaus Viehmarktplatz geeignete Parkierungsmöglichkeiten.

Die neue Informationsstelle soll sich dabei nicht ausschliesslich an Touristinnen und Touristen, sprich an auswärtige Besucherinnen und Besucher der Stadt Wil richten, sondern an ein vielfältigeres Publikum aus verschiedenen Zielgruppen, nämlich auch an Wilerinnen und Wiler oder an Veranstalterinnen und Veranstalter richten, die in Wil etwas initiieren möchten. Im Sinne einer Koordinationsfunktion kann die Informationsstelle bei der Terminfindung behilflich sein und als Schnittstelle zu weiteren städtischen Dienst- oder Fachstellen dienen, wenn für einen Anlass beispielsweise ein Gastwirtschaftspatent, eine Baubewilligung oder eine Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Raums benötigt wird. Dies soll mithelfen, die Abläufe für Veranstalterinnen und Veranstalter zu vereinfachen und damit letztlich zu einem noch attraktiveren und vielfältigeren Veranstaltungsprogramm in der Stadt Wil beitragen. Sodann wirkt das Info-Center auch als Schnittstelle zur Zielgruppe der touristischen Partner in Wil oder auf übergeordneter Ebene, sprich auf Stufe Region (bspw. St.Gallen-Bodensee-Tourismus, dem die Stadt Wil seit Januar 2016 angehört) oder Kanton (bzw. Amt für Wirtschaft und Arbeit, dem der Tourismus als Bereich der Standortförderung angegliedert ist). Dabei sollen vor allem beidseitig positive Synergien gesucht und genutzt werden. Ein weiterer, nicht spezifisch auf eine einzelne Zielgruppe ausgerichtete Aufgabenbereich der Informationsstelle bezieht sich auf die Weiterentwicklung der Tourismusstadt Wil, indem sie alleine oder mit geeigneten Partnern neue touristische Produkte und Angebote entwirft, evaluiert und bei positivem Befund auch realisiert.

Stellungnahme des Interpellanten: Marianne Mettler (SP) dankte dem Stadtrat in Vertretung der ursprünglichen Interpellantin Mirta Sauer (SP) für die Beantwortung des Vorstosses. Sodann kritisierte sie, dass der Stadtrat nur gerade drei der vielen Empfehlungen aus der Studie der HTW umgesetzt habe – die Verlegung der Stelle in die Altstadt, die Anstellung der Mitarbeitenden durch die Stadt und die Entschädigung zuhanden des Vereins Wil Tourismus für nur noch wenige Anlässe und Projekte. Vor diesem Hintergrund sei es nicht überraschend, dass der Verein den Entwurf einer neuen, stark gekürzten Leistungsvereinbarung an seiner ausserordentlichen Mitgliederversammlung abgelehnt habe – die Stadt sei schlicht nicht mehr als verlässlicher, vertrauensvoller Partner gesehen worden. Sicherlich habe auch der Verein Wil Tourismus Fehler gemacht – aber die Stadt Wil sitze am längeren Hebel, sodass es auch ihre Pflicht und Verantwortung sei, mit mehr Respekt offen und konstruktiv auf andere Akteure zuzugehen. Im ganzen Prozess zeigen sich einmal mehr die Defizite der Stadt Wil im konstruktiven Umgang miteinander und in der Kommunikation. Diesbezüglich sei es sehr bedauerlich, dass an dieser ausserordentlichen Mitgliederversammlung keine Vertretung der Stadt Wil teilgenommen habe. Stossend sei auch die Auswahl von Ruedi Schär aus über 150 Bewerbungen für die Besetzung der Stelle im Info-Center – sie könne sich des Verdachts einer gewissen Begünstigung nicht erwehren und begrüsse daher eine saubere Aufarbeitung des ganzen Prozesses durch die Geschäftsprüfungskommission GPK des Stadtparlaments. Stadtpräsidentin Susanne Hartmann liess den Vorwurf, die Stadt «hätte mit der neuen Leistungsvereinbarung nur noch minimale Aufwände abgegolten», nicht gelten – hier seien die gleichen Mittel auch in der neuen Leistungsvereinbarung eingesetzt worden, zudem habe man einen zusätzlichen Global-Beitrag von 10‘000 Franken vorgesehen, über den der Verein frei zu Gunsten des Tourismus‘ in Wil hätte verfügen können. Abgesehen von der Verlegung des Info-Centers vom Bahnhof in die Altstadt und von der Anstellung der Mitarbeitenden durch die Stadt statt durch den Verein habe sich mit der Leistungsvereinbarung nur wenig geändert – die Stadt sei daher der Meinung gewesen, mit diesem Vorgehen auf dem richtigen Weg zu sein. Die Kritik, dass der Prozess vor allem medial ausgetragen worden sei, liess sie nicht gelten – die Stadt sei nie aktiv an die Medien herangetreten, sondern habe lediglich Medienanfragen beantwortet.

Abschliessend zeigte sich Marianne Mettler (SP) in Vertretung der ursprünglichen Interpellantin Mirta Sauer (SP) mit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden und stellte Antrag auf Diskussion: Das notwendige Quorum von 14 Stimmen wurde nicht erreicht und der Antrag auf Diskussion damit abgelehnt. Das Geschäft ist somit geschlossen.


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Traktandum 2.8. Interpellation Erwin Böhi (SVP) – Förderung der Vielfalt im Kulturleben: In seiner Interpellation vom 10. November verlangt Erwin Böhi zusammen mit 17 Mitunterzeichneten Auskunft über die Vielfalt im Wiler Kulturleben, insbesondere für Kulturschaffende im dritten Lebensabschnitt.

Beantwortung des Stadtrats: Die Projektidee «Schöpferisch im dritten Lebensabschnitt» wurde der Kulturkommission im August 2016 präsentiert und sah vor, dass Seniorinnen und Senioren zu einer Präsentation von eigenen Zeichnungen, Malereien, Fotos, kunsthandwerklichen Gegenständen, evtl. auch von Instrumentalstücken und Lesungen eingeladen werden. Stadtrat und Kulturkommission sind der Meinung, dass Wil viele Angebote für Seniorinnen und Senioren bietet, wie beispielsweise das Verdi Openair, die Tonhalle, das Chällertheater etc. Auch die Kulthurnetztage bieten im September jeweils eine Plattform, um künstlerisches Schaffen jeden Alters zu präsentieren und zu fördern. Grundsätzlich werden aber neue Projektideen geschätzt und seitens der Fachstelle Kultur gerne nach Möglichkeit unterstützt. Anlässlich der Kulturkommissionssitzung im August 2016 wurde entschieden, dass der Projektinitiant zusammen mit der Kulturbeauftragten das Konzept vertiefe und Möglichkeiten der Unterstützung besprochen werden. Ziel sei es, Seniorinnen und Senioren zu akquirieren, die das Projekt selbständig koordinieren und organisieren. Anfangs September 2016 teilte der Projektinitiant der Stadt respektive der Kulturkommission per E-Mail mit, dass er aus persönlichen Gründen das Projekt nicht mehr weiter verfolge, daher wurden die geplanten Projektschritte obsolet.

Der Interpellant stellte in seinem Vorstoss sodann die Frage, ob der Stadtrat bereit sei, die Fachstelle Kultur zu beauftragen, um in einem geeigneten Rahmen, beispielsweise anlässlich der Kulturwoche 2018, und in Zusammenarbeit mit den interessierten Kreisen eine solche Ausstellung zu realisieren? Das Ziel der Kulturwoche 2018 ist es, eine Plattform für verschiedenste Projekte bieten zu können. Den Reichtum und die Vielfalt an Kultur sollen die Kulturschaffenden während dieser Woche einer grossen Bevölkerung vorstellen können. Die Fachstelle Kultur ist zusammen mit Verantwortlichen des Vereins ThurKultur massgeblich an der Planung und Realisierung der Kulturwoche 2018 beteiligt. Es ist deren Aufgabe, die Projektbeiträge nicht nur zu koordinieren, sondern individuelle Hilfestellungen zu bieten. Die Fachstelle Kultur tritt selber nicht als Veranstalterin auf, sondern würde die Realisierung einer solchen Ausstellung durch interessierte Kreise unterstützen und begleiten.

Stellungnahme des Interpellanten: Der Interpellant Erwin Böhi (SVP) hielt fest, dass die Kulthurnetztage sich als Plattform für diese Künstler-Gruppe weniger eigne, da diese eher auf spektakuläre Inszenierungen und Performances ausgerichtet sei. Auch die Kulturwoche 2018 eigne sich nur bedingt, da sich diese weniger an Einzel-Kunstschaffende, sondern eher an Gruppierungen und Vereine richte. Er rufe die Fachstelle Kultur der Stadt Wil daher auf, aktiv auf Kulturschaffende im dritten Lebensabschnitt zuzugehen, um sie zur Gründung einer spontanen Gruppierung und damit zur Teilnahme an der Kulturwoche 2018 zu animieren. Betreffend der Kultur in Stadt Wil hielt er allgemein fest, dass sich Wil weniger an grossstädtischen, spektakulären und abgehobenen Kunstprojekten orientieren und sich stattdessen eher etwas mehr in Bescheidenheit üben solle: «Wir sind ein kleines Städtchen, nicht Berlin oder New York – dessen sollten wir uns bewusst sein.» Stadtpräsidentin Susanne Hartmann hielt fest, dass die Stadt Wil eine sehr grosse Vielfalt an Kultur habe – dabei bestehe ein guter Mix von lokalem Kunstschaffen bis hin zu Kunst kantonaler oder gar nationaler Ausrichtung, wie sie etwa in der Kunsthalle präsentiert werde. Abschliessend zeigte sich der Interpellant Erwin Böhi (SVP) mit der Antwort des Stadtrats teilweise zufrieden.


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Traktandum 2.9. Postulat Urs Etter (FDP) – Smart-City Wil / Erheblicherklärung: Urs Etter (FDP) reichte mit 16 Mitunterzeichneten ein Postulat zum Thema «Smart-City Wil» ein. Bezüglich des Ressourcenverbrauchs seien Städte aktuell für 2/3 des Energieverbrauchs und für 70-80% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Der Bundesrat habe dies erkannt und sehe grosse Potentiale zur Verbesserung der Situation von Urbanen Räumen bzgl. Effizienz, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit. Der technische Fortschritt in den Bereichen Informatik, Vernetzung und Steuerungstechnik eröffne für Kommunen neue Möglichkeiten zur Optimierung ihrer Infrastruktur zugunsten Energieeffizienz, umweltfreundliche Mobilität und intelligentes Verkehrsmanagement. «Eine Smart-City bietet ihren Bewohnern maximale Lebensqualität bei minimalem Ressourcenverbrauch dank einer intelligenten Verknüpfung von Infrastruktursystemen auf unterschiedlichen hierarchischen Stufen (Gebäude, Quartier, Stadt).» Aufgrund dieser Ausgangslage wird der Stadtrat eingeladen, dem Stadtparlament darüber Bericht zu erstatten, wie die Stadt Wil dank einer umfassenden E-Gouvernement-Strategie, hoher Effizienz, offener Kommunikation und technologiegestützter Dienstleistungen zur Smart-City und so, als Lebens- und Wirtschaftsraum, noch attraktiver werden könne.

Antrag des Stadtrats: Das Postulat sei erheblich zu erklären.

Begründung des Stadtrats: Smart-City bezeichnet ein verstärktes Engagement der Aktivitäten und Projekte einer fortschrittlichen Energiestadt unter Anwendung von intelligenten und vernetzten Lösungsansätzen. Die Smart-City Ziele liegen nahe bei den langfristigen Zielsetzungen des kommunalen Energiekonzeptes und beinhalten nebst der Abkehr von fossilen Energieträgern die effiziente Nutzung von vorhandenen Ressourcen, Energie und Wasser. Dies bedeutet insbesondere auch die Verbesserung der Energieeffizienz und die Absenkung der Emissionen durch intelligente und zukunftsfähige Formen der Mobilität. Es liegt nicht allein bei der Politik oder der städtischen Verwaltung zu bestimmen, wo und wie die Smart-City Applikationen zur Anwendung kommen. Vielmehr werden in weiterer Zukunft intelligente Anwendungen nebst Projekten der öffentlichen Hand von privater Seite kommerziell umgesetzt werden. Die Stadt Wil kann aber in einer ersten Phase geeignete und notwendige Infrastrukturvoraussetzungen schaffen. Entsprechende Ziele finden sich notabene im kommunalen Energiekonzept der Stadt Wil, wo auch die entsprechenden Massnahmen im Aktivitätenprogramm der Energiestadt geführt werden.

Eine wichtige Voraussetzung für die Erstellung einer Smart-City Infrastruktur ist die Klärung der Organisation und der Zuständigkeiten. Dabei sind die Energie- und Wasserversorger wichtige Akteure. Nicht zuletzt kann der Stadtrat im Rahmen seiner Legislaturzielsetzungen energiepolitische Ziele und Massnahmen definieren, die das Energiekonzept und die Smart-City Ziele unterstützen. Die Stadt Wil verfügt überdies mit dem Energiefonds über ein weiteres Mittel, um die Smart-City Entwicklung mit geeigneten Fördermassnahmen zu lenken.

Der Stadtrat ist der Überzeugung, dass die Energiestadt Wil gute Voraussetzungen für eine Entwicklung in Richtung Smart-City bietet. Der Stadtrat ist daher zusammengefasst der Auffassung, das Postulat sei erheblich zu erklären, da die Beantwortung der gestellten Fragen aufzeigen wird, in welchen Bereichen dank intelligenter Vernetzung energetisch nachhaltige Verbesserungen erzielt werden können.

Stellungnahme des Postulanten und Diskussion: Urs Etter (FDP) betonte in seinen einleitenden Ausführungen noch einmal die Bedeutung der modernen Kommunikationstechnologie und smarten Datennutzung – dies sei eine Entwicklung, die sehr schnell und sehr umfassend die verschiedensten Bereiche des Lebens und Alltages durchdringe und präge. Vor diesem Hintergrund freue er sich sehr, dass der Stadtrat dem Parlament beantrage, das Postulat erheblich zu erklären, und rief die Mitglieder des Parlaments auf, seinen Vorstoss zu unterstützen. Stadtrat Daniel Stutz bekräftigte, dass die intelligente Verknüpfung von Infrastruktursystemen, wie es die Smart-City-Zielsetzungen vorsehe, wichtig sei. Die Stadt Wil verfüge bereits heute über eine attraktive Kommunikationsinfrastruktur und sei zudem Energiestadt – auf dieser Basis könne zukunftsgerichtet aufgebaut werden. Aufzuzeigen, welche Mehrwerte für die Stadt Wil durch die intelligente Verknüpfung von Infrastruktursystemen oder auch ein umfassendes eGovernement geschaffen werden können, sei eine wichtige Aufgabe – daher beantrage der Stadtrat Erheblicherklärung des Postulats. Die Fraktion GRÜNE prowil sprach sich für die Unterstützung des Vorstosses aus und hielt fest, dass in der stadträtlichen Berichterstattung vor allem auch das «Wie» ausgeführt werden müsse – es sei zentral, konkret und praxisnah aufzuzeigen, wie die Smart-City-Ziele umgesetzt respektive diese angestrebten Mehrwerte erreicht werden sollen. Mögliche Massnahmen gebe es in den verschiedensten Bereichen des Lebens, auch im Bereich Verkehr etwa mit digitalen Busspuren oder digitalen Pförtnersystemen. Postulanten Urs Etter betonte, dass er für die stadträtliche Berichterstattung keine abstrakte, hundertseitige Doktorarbeit anstrebe, sondern ein praxisnahes Papier, das konkret auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Departemente und der Stadtverwaltung eingehe.

Antrag des Stadtrats (Abstimmung 2): Das Postulat «Smart City Wil» sei erheblich zu erklären. Dieser Antrag des Stadtrats wurde mit 27 Ja- zu 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft ist somit an den Stadtrat überwiesen.


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Traktandum 2.10. Postulat Kilian Meyer (SP) – Für mehr bezahlbare Wohnungen / Erheblicherklärung: Zusammen mit 19 Mitunterzeichneten hat Kilian Meyer (SP) am 1. September 2016 ein Postulat zum Thema «Für mehr bezahlbare Wohnungen» eingereicht. Wil sei eine lebenswerte Stadt in guter Pendeldistanz zu St.Gallen, Winterthur und Zürich. Trotz reger Bautätigkeit und tiefen Zinsen würden die Mietpreise in die Höhe schiessen. Die Stadt Wil müsse rasch Gegensteuer geben, wenn sie nicht bald zu den «Wohnungsnot-Städten» gehören wolle. Nicht nur grosse Städte sondern viele Gemeinden aller Grössen in allen Regionen der Schweiz würden sich mit ähnlichen Problemen konfrontiert sehen, seien aber aktiv geworden und würden die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten um preisgünstigen Wohnraum zu fördern, nutzen. Der Stadtrat wird im Vorstoss eingeladen, die Vor- und Nachteile dieser und weiterer andernorts bewährter Möglichkeiten der Förderung bezahlbaren Wohnraums zu prüfen und im Anschluss daran die für die Stadt Wil geeigneten Schritte zu bestimmen.

Anträge des Stadtrats: Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament folgende Anträge: 1. Das Postulat sei erheblich zu erklären. 2. Für die Ausarbeitung einer Studie sei ein Kredit in der Höhe von Fr. 35‘000.- zu sprechen.

Begründung des Stadtrats: Dem Stadtrat spricht sich für eine Erheblicherklärung des Postulats aus, weil es im bedeutungsvoll erscheint, verschiedene Aspekte wie generelle Möglichkeiten zur Förderungen bezahlbarer Wohnungen, die aktuelle Situation in Wil sowie den aktuellen und kommenden Bedarf, das aktuelle und kommende Potenzial sowie ein mögliches Vorgehen in einem Postulatsbericht darzulegen, um damit eine Grundsatzdiskussion zu ermöglichen. Dazu ist eine entsprechende Auslegeordnung mit Bezug zur Situation und zu den Möglichkeiten in der Stadt Wil zu erstellen.

Für die Ausarbeitung des Berichtes beabsichtigt der Stadtrat, das Büro Ernst Basler + Partner aus Zürich mit einer Analyse zu beauftragen. Mit einer Kurzstudie im Umfang von rund 20 Seiten sollen Politik und Verwaltung in Wil fachlich unterstützt werden. Die Kurzstudie arbeitet Entscheidungsgrundlagen auf und dient als Basis für die Antwort zum Postulat. Sie enthält im Wesentlichen die Entwicklungen im Umfeld, die Analyse der Entwicklungen von Angebot und Nachfrage, die Grundlagen der Wohnungsmarktpolitik sowie bisher angewandte Massnahmen der Stadt Wil und eine Beurteilung von kommunalen Massnahmen zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum aus Sicht der Stadt Wil (bspw. Förderung von privaten Bauträgern, Stiftungen oder Genossenschaften durch Abgabe von städtischem Bauland im Baurecht oder durch gewähren von Anreizen, Vermietung von Zimmern durch die Stadt Wil an Einzelpersonen zu einem günstigen Tarif, Ausbau des städtischen Angebots im betreuten Wohnen für Einzelpersonen, die keine Aufnahme im privaten Wohnungsmarkt finden, womit eine minimale sozialpädagogische Betreuung sichergestellt werden könnte) und letztlich ein Fazit. Das vorgesehene Projektteam verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Stadtentwicklung und der Förderung von bezahlbarem Wohnraum. So haben sie auch die Stadt Frauenfeld bei der Bearbeitung einer Wohninitiative und der Ausarbeitung eines Gegenvorschlages begleitet. Im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen haben sie den «Baukasten für Städte und Gemeinden» entwickelt, der die in der Schweiz angewandten Massnahmen zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum und deren Vor- und Nachteile beschreibt. Mit raumplanerischen Massnahmen zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum befassten sie sich bei Aufträgen für die Gemeinde Männedorf sowie im Rahmen der Studie «Preisgünstiger Wohnraum mittels raumplanerischer Instrumente» im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen.

Stellungnahme des Postulanten und Diskussion: Mark Zahner (SP) dankte dem Stadtrat in Vertretung des ursprünglichen Interpellanten Kilian Meyer (SP) für die Beantwortung des Vorstosses sowie für seine Anträge, das Postulat erheblich zu erklären und für die Ausarbeitung einer entsprechenden Studie einen Kredit von 35‘000 Franken zu sprechen. Die Verfügbarkeit von geeignetem und vor allem auch günstigem Wohnraum – und zwar für alle sozialen Schichten und Gruppen, für alt und jung, für Singles, Paare und Familien mit Kindern – sei ein zentrales Anliegen für eine attraktive und lebendige Stadt. Dass hier ein Handlungsbedarf bestehe, sei unbestritten. Hier müsse auch die Stadt Wil aktiv werden und ihre Rolle wahrnehmen, indem sie in diesem Sinne auf die jeweiligen Partner einwirke, etwa bei Bauprojekten oder Arealentwicklungen. Mit einem Ja zu den Anträgen des Stadtrats könne diesem Anliegen Gewicht gegeben und eine gute Grundlage für eine positive Entwicklung des Wohnungsmarktes in der Stadt Wil geschaffen werden. Stadtrat Daniel Stutz unterstrich dieses Anliegen: Es sei eine Tatsache, dass beispielsweise immer wieder Familien aus Wil wegziehen, weil sie in der Stadt keinen geeigneten und vor allem keinen erschwinglichen, bezahlbaren Wohnraum finden – dies könne nicht sein, es bestehe also sicherlich ein Handlungsbedarf, das Anliegen des Postulanten sei berechtigt. Auf der Basis einer vertieften Analyse, wie sie die vom Stadtrat nun beantragte Studie liefern werde, können die entsprechenden kommunalen Massnahmen und Instrumente entwickelt und ausgearbeitet werden, um das Wohnungsangebot und die gesamte Wohnungsmarkt-Politik in der Stadt Wil im genannten Sinne positiv beeinflussen zu können. Die CVP-Fraktion unterstützte die Anträge des Stadtrats – der Handlungsbedarf sei ausgewiesen, da die Mietpreise in der Stadt Wil «teils unverschämt hoch sind», auch wenn es in den vergangenen Monaten eine gewisse Entspannung gegeben habe. Die beantragte Studie werde wohl keine Musterlösungen erbringen können, weil das Thema sehr komplex und umfangreich sei – sie schaffe aber eine Grundlage, auf der man aufbauen könne. Sodann mache er beliebt, dass die Studie auch Kostentreiber im Immobilienbereich aufzeige – oftmals seien es auch Gebühren und Auflagen der Verwaltung, welche die Preise für Wohnraum mit in die Höhe treiben. Die SVP-Fraktion sprach sich gegen die Erheblicherklärung des Postulats auf: Es sei nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand, günstigen Wohnraum anzubieten. Die SVP sei überzeugt, dass sich der Wohnungsmarkt in der Stadt Wil selber regle – es sei bereits heute auch für Familien möglich, in Wil angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Fraktion GRÜNE prowil sprach sich für Erheblicherklärung des Postulats aus – der Handlungsbedarf sei klar ausgewiesen. Sodann machte die Fraktion ebenfalls beliebt, in der Studie Kostentreiber aus allen Bereichen aufzuzeigen – von den Gebühren bis hin zur Mobilität oder Wohnansprüchen. Allgemein rege die Fraktion GRÜNE prowil an, dass der Stadtrat bei Arealentwicklungen und Bauvorhaben zukünftig die Wünsche und Anliegen der Wiler Bevölkerung mehr ins Zentrum stellen solle und nicht allgemein der Profit-Maximierung privater Investoren nachzufolgen.

Antrag 1 des Stadtrats (Abstimmung 3): Das Postulat «Für mehr bezahlbare Wohnungen» sei erheblich zu erklären. Dieser Antrag des Stadtrats wurde mit 23 Ja- zu 13 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft ist somit an den Stadtrat überwiesen.

Antrag 2 des Stadtrats (Abstimmung 4): Für die Ausarbeitung einer Studie sei ein Kredit in der Höhe von Fr. 35‘000.- zu sprechen. Dieser Antrag des Stadtrats wurde mit 24 Ja- zu 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.


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Traktandum 2.11. Postulat Hans-Peter Hutter (CVP) – öV-Strategie Wil / Erheblicherklärung: Zusammen mit 29 Mitunterzeichneten Hans-Peter Hutter (CVP) ein Postulat zum Thema «öV-Strategie Wil» eingereicht. An dem an der Stadtparlamentssitzung vom 1. September 2016 verabschiedeten Konzeptbericht Strategie Strasse seien verschiedene Szenarien aufgezeigt worden, wie das Zentrum von Wil vom stetig ansteigenden motorisierten Individualverkehr (MN) entlastet werden könne. Der Bericht halte dabei fest, dass der Verkehr in der Stadt Wil zum grössten Teil hausgemacht sei und nur ein kleiner Teil davon auf den Durchgangsverkehr entfalle. Der Stadtrat wird eingeladen, dem Stadtparlament darüber Bericht zu erstatten, wie eine zukunftsgerichtete öV-Strategie für die Stadt Wil aussehen müsse, um den hohen und stetig zunehmenden hausgemachten MIV zu reduzieren.

Antrag des Stadtrats: Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament folgenden Antrag: Das Postulat sei erheblich zu erklären.

Begründung des Stadtrats: Einordnung der Strategie Strasse und öV-Konzept: Die Strategie Strasse bietet Lösungsansätze, welche über den motorisierten Individualverkehr hinausgehen und zeigt wichtige Ansätze für eine Gesamtverkehrsstrategie auf. Das kantonale Amt für Öffentlichen Verkehr (AÖV) und die Stadt Wil haben gemeinsam beschlossen, 2017 die Linienführung der Stadt- und Regionalbuslinien auf dem Stadtgebiet von Wil grundlegend zu prüfen. Wie dem Bericht Strategie Strasse entnommen werden kann, ist die Haltestellendichte in Wil sehr hoch. Zudem sind die Umlaufzeiten der Stadtbuslinien knapp und die Kurse deshalb verspätungsanfällig. Aus diesen Gründen sollen auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2019 das öV-Netz und die Bedürfnisse überprüft werden. Auch werden bessere Verknüpfungen von regionalen und städtischen Buslinien, ungeachtet der jetzigen Betreiber, geprüft. Die Stadt Wil muss 50 Prozent der Kosten dieser Überprüfung mitfinanzieren. Mit dem Budget 2017 wurden im Konto Nr. 62201 .31 320 Fr. 25‘000.- für die Ausarbeitung eines ÖV-Konzeptes reserviert.

Unbestrittenermassen besteht aktuell eine grosse Unsicherheit was die Anbindung an das übergeordnete Netz der SBB anbelangt. Die Forderungen der Stadt Wil diesbezüglich sind bekannt. Es zeigt sich aber, dass deren Umsetzung auch langfristig nicht sichergestellt ist. Hier wird es in einem Konzept darum gehen, Varianten aufzuzeigen, wie das vorgelagerte Netz der Buslinien je nach Fahrplan-Ausgestaltung der SBB anzupassen ist. Es kann aber einmal mehr darauf hingewiesen werden, dass Stadt und Kanton sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Wil ein sauberer Systemknoten sein wird. Zudem hat die Regio Wil ebenfalls einen Auftrag für die Beurteilung einer langfristigen Strategie erteilt, und es gibt auch überregionale Absprachen. Alle diese Überlegungen müssen in eine öV-Strategie Wil einfliessen.

Stellungnahme des Postulanten und Diskussion: Erwin Schweizer (CVP) dankte dem Stadtrat in Vertretung des ursprünglichen Interpellanten Hans-Peter Hutter (CVP) für die Beantwortung des Vorstosses. Die Strategie Strasse und die Velo-Strategie seien in der Stadt Wil bereits erarbeitet und im politischen Prozess verabschiedet worden. Es sei daher nun zwingend, auch eine öV-Strategie zu erarbeiten, um so auch diesen Bereich der Mobilität zu berücksichtigen – und zwar nicht erst nach dem Bereich Strasse, sondern in einer sinnvollen Abstimmung. Dabei seien insbesondere drei Fragen zu klären: Welche Mobilitätsbedürfnisse schaffen den grössten Anteil des Binnenverkehrs in der Stadt Wil? Welche Anforderung aus Kundensicht müsste der öV erfüllen, damit er die Bedürfnisse der Bevölkerung aus der Stadt und Agglomeration am besten erfüllen könne? Und mit welchen Mitteln und Verkehrsträgern kann diesen Anforderungen am besten entsprochen werden? Stadtrat Daniel Stutz hielt fest, dass es wichtig sei, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, um so die Verkehrssituation in der Stadt Wil verbessern zu können. Dabei sei die öV-Strategie breiter zu fassen als eine blosse Bus-Strategie – es sollen auch alternative Verkehrsträger wie etwa eine Stadtbahn oder ein Regio-Tram berücksichtigt werden. Daher spreche sich der Stadtrat für eine

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