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Wahl- und Abstimmungssonntag am 12. Februar 2017

8. Februar 2017
Am kommenden Sonntag, 12. Februar 2017, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet in der Stadt Wil die nächste Volksabstimmung statt. Dabei wird über drei eidgenössische Vorlagen abgestimmt; kantonale oder kommunale Vorlagen kommen nicht zur Abstimmung.
  1. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
  2. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr
  3. Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz USR III)

Stimmabgabe: Für die Stimmabgabe stehen den Stimmberechtigten der Stadt Wil folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Persönliche Stimmabgabe an der Urne: Am Abstimmungssonntag ist die Urne im Rathaus Wil von 10.00 bis 11.30 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie: Im Nachgang zur Gemeindevereinigung Wil-Bronschhofen 2013 hatte der Stadtrat Wil unter anderem festgelegt, dass an Abstimmungssonntagen in einer ersten Phase vier Urnenstandorte betrieben werden sollen – im Rathaus, im Alleeschulhaus, im ehemaligen Gemeindehaus in Bronschhofen sowie im Schulhaus Rossrüti. Schon damals wurde erwogen, dass die in den vergangenen Jahren stetig abnehmende Zahl von persönlichen Stimmabgaben eine Reduktion der Urnenstandorte rechtfertigen würde, dies auch im Vergleich mit anderen St.Galler Städten, welche ebenfalls nur einen (St.Gallen; Uzwil; Rorschach) oder zwei (Gossau; Rapperswil-Jona) Urnenstandorte betreiben. In einem Nachtrag II zum Reglement über die Urnenabstimmungen und Wahlen hat der Stadtrat im August 2016 die Anzahl Urnenstandorte reduziert: Ab der Legislatur 2017-2020, sprich mit dem nun ersten Abstimmungssonntag vom 12. Februar 2017, wird nur noch ein Urnenstandort im Rathaus angeboten – die Urnenstandorte im Alleeschulhaus Wil, im Verwaltungsstandort Hauptstrasse 20 in Bronschhofen (ehemaliges Gemeindehaus Bronschhofen) und im Schulhaus Rossrüti entfallen. (sk.)

  • Vorzeitige persönliche Stimmabgabe: Die vorzeitige Stimmabgabe ist beim Stimmregisterführer im Einwohneramt im Rathaus Wil an der Marktgasse 58 (Büro 02) am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Do 8.00-11.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr sowie Fr 8.00-11.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr) möglich.


  • Briefliche Stimmabgabe: Das neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln ist mit dem unterschriebenen Stimmausweis in das offizielle Fensterkuvert zu verpacken. Dieses Kuvert kann sodann unfrankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten des Rathauses Wil eingeworfen werden. Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten im ehemaligen Gemeindehaus Bronschhofen am Abstimmungssonntag nicht mehr geleert wird! Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis 11.30 Uhr beim Stimmbüro im Rathaus der Stadt Wil eintreffen.