Kopfzeile

Inhalt

Vergaben und Anpassungen im EDV-Bereich

1. März 2017
Der Stadtrat hat verschiedene Auftragsvergaben und Projekte im Informatik-Bereich genehmigt.
Ersatz von Arbeitsplatzhardware: Der Lifecycle der Arbeitsplatzhardware beträgt in der Stadtverwaltung Wil sechs Jahre; in diesem Rhythmus werden die PC-Arbeitsplätze routinemässig ausgetauscht. Gemäss Inventarliste sind im Jahr 2017 insgesamt 58 PCs, 13 Bildschirme und 10 Notebooks zu ersetzen, wobei nebst den internen Geräten auch die externen Kunden der Informatik-Dienste der Stadt Wil in diesen Beschaffungsprozess einbezogen wurden. Durch das gemeinsame Beschaffungspaket kann Dank des grösseren Volumens ein für alle Beteiligten vorteilhafterer Preis erzielt werden. Nach Prüfung der fünf eingegangenen Angebote hat der Stadtrat den Auftrag der notwendigen Geräte zu einem Preis von Fr. 65‘384.85 (inkl. 8 % MWST) an die Firma Scheuss & Partner AG, Zürich, vergeben.

Erneuerung des Storage- und Backupsystems: Seit November 2012 betreiben die Informatik-Dienste der Stadt Wil im städtischen Rechenzentrum einen zentralen Datenspeicher für alle Anwendungen und Daten der Stadtverwaltung, der Schulen sowie der externen Kunden. Dieses Storage-System hat das Ende seiner Lebenserwartung erreicht, zudem ist die Speicherkapazität am Limit angelangt. Parallel dazu muss aus Gründen der Datensicherheit auch das Backupsystem erneuert werden. Der Stadtrat hat den Auftrag zur Erneuerung des bestehenden Storage- und des Backupsystems zu einem Preis von Fr. 94‘896.70 (inkl. 8 % MWST) an die Firma Netcloud AG, Winterthur, vergeben.

Einführung eines Nachscannings für Steuerakten: Derzeit werden Steuerunterlagen im Steueramt der Stadt Wil wie auch in allen anderen Steuerämtern des Kantons St.Gallen in Papierform archiviert – dies bedeutet einen sehr grossen Platzbedarf, der stetig wächst. Vor diesem Hintergrund hat das kantonale Steueramt St.Gallen ein Pilotprojekt mit mehreren Gemeinden gestartet, indem die Steuerdossiers statt auf Papier archiviert neu eingescannt und elektronisch abgelegt werden. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes «Nachscanning». Dies bedeutet, dass jene Akten eingescannt werden, deren Veranlagungen bereits rechtskräftig sind. Konkret handelt es sich im laufenden Jahr um Verarbeitung der Akten aus dem Jahr 2014. Sukzessiv sollen anschliessend alle rechtskräftig veranlagten Akten ebenfalls in elektronischer Form abgelegt werden – dem aktuellen und zukünftigen Platznotstand im Steuerakten-Archiv kann mit der Einführung dieses Scanning ein definitives Ende gemacht werden. Für eine rationelle Verarbeitung ist die Beschaffung eines Hochleistungsscanners notwendig. Der Stadtrat hat das Projekt «Nachscanning Steuerakten» genehmigt und die einmaligen Kosten zur Anschaffung des Scanners und der benötigten Software von Fr. 15‘076.00 (inkl. 8 % MWST) bewilligt. Die jährlich wiederkehrenden Kosten von 864 Franken werden ab dem Jahr 2018 ins ordentliche Informatik-Budget aufgenommen. (sk.)