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Beschlüsse des Stadtrats betreffend Gesuch der FC Wil 1900 AG um finanzielle Unterstützung

2. März 2017
Mit Datum vom 23. Februar 2017 ist ein Schreiben der FC Wil 1900 AG mit einem Gesuch um finanzielle Unterstützung bei der Stadt Wil eingegangen. Der Stadtrat hat dieses Gesuch an seiner gestrigen Sitzung behandelt und dabei folgende zwei Beschlüsse gefasst: 1. Der Stadtrat kann aus finanzrechtlichen Gründen auf das Gesuch der FC Wil 1900 AG nicht eintreten. 2. Eine finanzielle Unterstützung an die FC Wil 1900 AG durch Steuergelder wird ausgeschlossen.
Sachverhalt

A) Am 8. Februar 2017 berichteten verschiedene Medien, dass die Investorengruppe um Mehmet Nazif Günal die FC Wil 1900 AG verlassen habe. Es wurde bekannt, dass die türkischen Verwaltungsräte ihre Verwaltungsratsmandate per sofort niederlegen und ihr Darlehen kündigen. Die verbliebenen Verantwortlichen der FC Wil 1900 AG um Roger Bigger bildeten in der Folge ein Gremium, welches das Ziel verfolgt, das Überleben des Clubs in der Challenge-League zu sichern.

B) Am 14. Februar 2017 fand ein Treffen zwischen einer Delegation der FC Wil 1900 AG und einer Delegation des Stadtrats statt. Dabei wurden seitens der Club-Verantwortlichen die aktuellen Geschehnisse geschildert und ein möglicher Sanierungsplan skizziert. Zudem bat die FC Wil 1900 AG um finanzielle Unterstützung durch die Stadt Wil. Diesbezüglich wurde vereinbart, dass die FC Wil 1900 AG einen schriftlichen Antrag um finanzielle Unterstützung bis zum 21. Februar 2017 zuhanden des Stadtrats einreichen kann. Somit könne der Stadtrat an der Stadtratssitzung vom 22. Februar 2017 über eine mögliche finanzielle Unterstützung beraten. Bis zum vereinbarten Zeitpunkt wurde indes kein entsprechendes Gesuch eingereicht; eine Beratung durch den Stadtrat an der besagten Sitzung war somit nicht möglich.

C) Am späten Abend des 23. Februars 2017 reichte die FC Wil 1900 AG dem Stadtrat ein schriftliches Gesuch um finanzielle Unterstützung ein. Darin werden für den Betrieb der Nachwuchsmannschaften E-11, FE-12, FE-13 und FE-14 sowie U-15, U-16 und U-20 Beiträge von insgesamt 200'000 Franken erbeten, verteilt auf zwei Jahre. Mit Datum vom 24. Februar 2017 wurde der Eingang des Gesuches durch die Stadtkanzlei wie folgt bestätigt: «Gerne bestätigen wir hiermit den Erhalt Ihres Schreibens mit Datum vom 23. Februar 2017 mit dem Antrag um Unterstützung für den Nachwuchsbereich der FC Wil 1900 AG für die Jahre 2017 und 2018 und halten fest, dass dieses Schreiben nach der kommunizierten Frist vom 21. Februar 2017 eingegangen ist. Diese Frist für die Einreichung eines Gesuches um städtische Unterstützung bis zum 21. Februar 2017 war so festgelegt worden, dass der Stadtrat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 zeitnah eine Entscheidung hätte treffen können - dies war nun leider nicht möglich, da der Stadtrat zum Zeitpunkt seiner Sitzung keine detaillierten Kenntnisse über die aktuelle finanzielle Situation der FC Wil 1900 AG bzw. kein entsprechendes Gesuch vorliegen hatte. In Ihrem Schreiben liefern Sie nun konkrete Angaben. Dennoch ist vorab festzuhalten, dass der Stadtrat aus finanzrechtlichen Gründen nicht auf Ihre Anfrage betreffend Unterstützung der beiden Nachwuchsmannschaften mit total Fr. 200'000.-, verteilt auf zwei Jahre, eintreten kann. Allein die Zusicherung eines Beitrags, auch wenn dieser erst im Jahr 2018 ausbezahlt werden soll, ist eine finanzielle Verpflichtung der Stadt Wil, die sie im Jahr 2017 eingehen würde. Folglich müsste bereits dieses Jahr ein Kredit in der Gesamthöhe von Fr. 200V00.- beschlossen werden. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Stadtparlament. Der Stadtrat wird sich mit den Möglichkeiten für eine allfällige finanzielle Unterstützung im Rahmen der städtischen Finanzbefugnisse (Finanzkompetenzen des Stadtrats und des Stadtparlaments; im Anhang zur Gemeindeordnung festgelegt) auseinander setzen.»

Zudem wurde den Verantwortlichen der FC Wil 1900 AG mitgeteilt, dass eine Beratung des nun vorliegenden Gesuches an der nächsten ordentlichen Stadtratssitzung am 1. März 2017 möglich ist. Ein Beschluss auf zirkulärem Wege wurde aufgrund der komplexen Thematik als nicht angemessen beurteilt, und das Ansetzen einer vorgezogenen ausserordentlichen Stadtratssitzung war aus termintechnischen Gründen nicht möglich.


Erwägungen

  1. Einleitend ist zu erwähnen, dass sich der Stadtrat lediglich im Rahmen seiner Finanzbefugnisse mit dem Gesuch auseinander setzen kann: Über ein allfälliges Darlehen oder einen Beitrag in der Höhe von 100'000 Franken könnte der Stadtrat abschliessend entscheiden, über einen höheren Betrag müssten das Stadtparlament oder das Stimmvolk befinden (vgl. auch lit. C des Sachverhalts). Weiter ist festzuhalten, dass dem Stadtrat auch mit Vorliegen des Gesuches keine Detailinformationen über den aktuellen Stand der Sanierung bzw. über die detaillierten finanziellen Verhältnisse der FC Wil 1900 AG bekannt sind.

2. Der Stadtrat begrüsst das Engagement der Verantwortlichen der FC Wil 1900 AG für die Abwendungen eines Konkurses zur Gewährleistung des Spielbetriebs in der Challenge-League und zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Zudem ist es ihm ein Anliegen, dass die Nachwuchsmannschaften weiterhin erfolgreich trainiert werden können; dem Fussball als Breitensport kommt im Sinne einer Jugend-, Sport- und Gesundheitsförderung auch eine gewisse gesellschaftliche Bedeutung zu. Dabei ist festzuhalten, dass die Stadt Wil schon heute jährlich finanzielle Beiträge für die Unterstützung der Jugendmannschaften sowie für den FC Wil Breitensport leistet. Die FC Wil 1900 AG entrichtet der WISPAG als Betreiberin des Sportparks Bergholz für die Miete des Fussballstadions jährlich einen Beitrag in der Höhe von Fr. 27'500.-. Von der FC Wil 1900 AG werden nebst der Stadionbelegung weitere Leistungen der WISPAG in Anspruch genommen; beispielsweise der Platzunterhalt für Arena und Trainingsgelände sowie die Wartung der Anlagen und Räumlichkeiten. Indirekt werden diese Leistungen durch den von der Stadt an die WISPAG geleisteten jährlichen Betriebsbeitrag in der Höhe von Fr. 1,5 Mio. subventioniert. Eine finanzielle Unterstützung der FC Wil 1900 AG durch die Stadt Wil ist somit - sei es im Jugend- oder Erwachsenenbereich - bereits heute Tatsache.

3. Wie in Ziff. 1 der Erwägungen erwähnt, liegen dem Stadtrat keine detaillierten Kenntnisse über den aktuellen Stand der Sanierungsmassnahmen bzw. über die finanzielle Lage der FC Wil 1900 AG vor. Die zur Verfügung stehenden Informationen reichen für eine fundierte, gesicherte Beurteilung nicht aus. Der Stadtrat erachtet es als nicht opportun, Steuergelder in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft zu investieren, nicht zuletzt auch aufgrund der intransparenten finanziellen Situation. Zudem kann auch mit einer Sprechung von Geldern durch den Stadtrat ein Konkurs der FC Wil 1900 AG nicht ausgeschlossen werden, was die Rechtfertigung der Einsetzung von Steuergeldern zusätzlich erschwert.

4. Der Stadtrat ist bereit, im Rahmen seiner Finanzbefugnisse eine finanzielle Unterstützung für das Bestehenbleiben bzw. die Fortführung des Trainings- und Spielbetriebs der Juniorenmannschaften zu prüfen. Dabei kann aus seiner Sicht jedoch nicht die FC Wil 1900 AG als Gesuchstellerin agieren, sondern eine mögliche Nachfolgeorganisation für die Übernahme des Nachwuchsbetriebs.


Beschluss

  1. Der Stadtrat kann aus finanzrechtlichen Gründen auf das Gesuch der FC Wil 1900 AG nicht eintreten.
  2. Eine finanzielle Unterstützung an die FC Wil 1900 AG durch Steuergelder wird ausgeschlossen.

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