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Stadtparlament genehmigt Reglement über den Partizipations-Vorstoss

2. März 2017
Zusammenfassung der Parlamentssitzung mit den Ergebnissen von Donnerstag, 2. März 2017: An seiner 4. Sitzung in der Legislatur 2017-2020 hat das Stadtparlament Wil das Reglement über den Partizipations-Vorstoss genehmigt. Zudem wurden zwei dringlich erklärte Interpellationen betreffend «Neues FC Wil-Desaster: Aufklärung tut Not» und betreffend «Reglement über die Benützung von Schul- und Sportanlagen durch Dritte» beraten sowie eine Interpellation «Fragen zur Stellenbesetzung des Info-Centers Wil» behandelt.
Entschuldigt waren Christoph Gehrig (CVP; ganze Sitzung) und Jannik Schweizer (Jungfreisinnige; ganze Sitzung).
 


Behandelte Geschäfte

Traktandum 4.1. Dringlich erklärte Interpellation Andreas Senti (SVP) – Neues FC Wil Desaster: Aufklärung tut Not: Die SVP Fraktion (Erstunterzeichnender Andreas Senti) hat am 9. Februar 2017 mit 14 Mitunterzeichneten eine dringliche Interpellation mit der Überschrift «Neues FC Wil Desaster: Aufklärung tut Not!» eingereicht, in der sie zu fünf Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet. Die vom Erstunterzeichner beantragte Dringlichkeit der Interpellation wurde durch das Präsidium am 15. Februar 2017 gutgeheissen.

Beantwortung des Stadtrats: In seiner Antwort geht der Stadtrat auf die fünf gestellten Fragen ein. Dabei listet er die Kontakte und Treffen zwischen den Investoren der FC Wil 1900 AG und der Stadt Wil auf. Zudem verweist er darauf, dass kein konkretes Kaufangebot für das Fussballstadion vorlag und grundsätzlich auf öffentlichem Grund kein privates Eigentum begründet werden kann, weshalb eine Abgabe des Grundstückes ausgeschlossen wurde. Sämtliche neuen Bauten wären somit in das Eigentum der Stadt übergegangen und mit der FC Wil 1900 AG hätte, analog zur heutigen Situation, ein angepasstes Nutzungsrecht vereinbart werden müssen. Des Weiteren zeigt der Stadtrat auf, welche Unterlagen für den Stadionausbau eingereicht worden sind, wobei hierbei zwischen zwei Projekten zu unterscheiden ist – einerseits der Bau einer provisorischen Gegentribüne und andererseits ein umfassenderes Erweiterungsprojekt für das bestehende Stadion, das einen teilweisen Rückbau des seit 2013 in Betrieb stehenden Fussballstadions zur Folge gehabt hätte. Betreffend dieses zweite Projekt hat die FC Wil 1900 AG ein polizeiliches Sicherheitskonzept eingereicht, das von der Kantonspolizei geprüft und akzeptiert wurde. Die anderen Konzepte und Unterlagen zu den der FC Wil 1900 AG seitens des Stadtrats kommunizierten Schlüsselaspekten – Verkehrskonzept, betriebliches Sicherheitskonzept, Betriebskonzept FC Wil 1900 AG / Breitensport, Finanzen, Provisorien während der Bauphase, Einhaltung der Zonenkonformität und der baurechtlichen Vorschriften – wurden seitens der FC Wil 1900 AG bis heute nicht eingereicht. Sodann geht der Stadtrat in seiner Interpellationsantwort auf die Frage nach einer möglichen Unterstützung der FC Wil 1900 AG zur Gewährleistung des Spielbetriebs und Erhaltung der Arbeitsplätze ein: Gestützt auf die städtischen Finanzbefugnisse (Anhang Gemeindeordnung) können hierzu lediglich zwei Möglichkeiten ausserhalb des ordentlichen Budgetprozesses in Aussicht gestellt werden: Ein Darlehen oder Beitrag in der Höhe von Fr. 100'000.- als Sofortmassnahme (Kompetenz Stadtrat) sowie ein Darlehen oder Beitrag über Fr. 100'000.- als Sanierungsmassnahme (Kompetenz Stadtparlament). Zur Frage nach dem Zeitpunkt einer Grundsatzabstimmung hält der Stadtrat Folgendes fest: Da wie erwähnt seitens der FC Wil 1900 AG verschiedene Schlüsselaspekte, namentlich das Verkehrskonzept und das betriebliche Sicherheitskonzept, noch nicht geklärt sind, konnte bisher weder die Quartierbevölkerung abgeholt werden, noch der Stadtrat einen definitiven Entscheid über die nächsten Schritte fällen (vgl. auch Ziff. 7 der Interpellationsantwort Hürsch).

Stellungnahme des Interpellanten: Einleitend fasste Interpellant Andreas Senti (SVP) noch einmal die Entwicklungen rund um den FC Wil und die türkischen Investoren zusammen. Dabei hielt er fest, dass mit Blick auf das Stadionprojekt aus seiner Sicht «eine grosse Chance für die Stadt Wil vergeben worden sei», auch aus finanzieller Sicht – die Pläne der Investoren hätten sich wirtschaftlich positiv auf die Stadt und das hiesige Gewerbe ausgewirkt. Sodann zeigte er die Überlegungen auf, die hinter den Fragen seines Vorstosses standen. Zudem sprach er den Verantwortlichen des FC Wil um Roger Bigger sein Vertrauen aus, sie hätten in der Vergangenheit wie auch in der aktuell schwierigen Situation ihr Engagement wie auch ihr Herzblut für den Club immer wieder unter Beweis gestellt – die vom Stadtrat geäusserten Rücktrittsforderungen könne er daher nicht nachvollziehen. Stadtrat Daniel Stutz, Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr, fasste die Aussagen aus der stadträtlichen Interpellationsantwort kurz zusammen und ergänzte sie um aktuelle Informationen betreffend des Beschlusses des Stadtrats, aus finanzrechtlichen Gründen auf das Gesuch der FC Wil 1900 AG nicht einzutreten, und dass eine finanzielle Unterstützung an die FC Wil 1900 AG als privat-rechtliche Aktiengesellschaft mit Steuergeldern ausgeschlossen wird.

Abschliessend zeigte sich der Interpellant Andreas Senti (SVP) mit der Antwort des Stadtrats mässig zufrieden und stellte Antrag auf Diskussion (Abstimmung 1). Dieser Antrag wurde mit 19 Ja- zu 11 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen und übertraf damit das notwendige Quorum von 14 Stimmen.

In der Diskussion hielt die FDP-Fraktion fest, dass der FC Wil mit den sehr hohen Salären den Rahmen der Verhältnismässigkeit gesprengt habe – und nun solle die öffentliche Hand einspringen, um Defizite zu tragen? Dies gehe wohl nicht an. Zudem sei es einfach, nun der Stadt die Schuld für «geplatzte Träume» zuzuschieben. Dabei sei es doch eher an den Clubverantwortlichen respektive am Verwaltungsrat, sich zu fragen, wie es zu diesen Entwicklungen und zu diesem «neuerlichen FC Wil-Desaster» gekommen sei. Klar sei: Die Stadt habe richtig gehandelt – eine Grundsatzabstimmung könne nur bei Vorliegen aller notwendigen Informationen und Unterlagen durchgeführt werden. Und auch der Entscheid, keine Steuergelder in den Profi-Betrieb fliessen zu lassen, werde von der FDP begrüsst. Diese Einschätzung stützte auch die Fraktion GRÜNE prowil – der Stadtrat habe sich im ganzen Prozess richtig und korrekt verhalten und sei dem Investor auch in gebotenem und genügendem Masse entgegen gekommen. Im Vorfeld der Bergholz-Abstimmung habe der Verwaltungsrat der FC Wil 1900 AG sich zur Positionierung des Clubs in der Challenge League und als Ausbildungs-Club bekannt – doch plötzlich sei dies kein Thema mehr gewesen, man habe sich in einer anderen Liga gesehen und diesen Traum mit den türkischen Investoren angestrebt. Es sei nun Zeit, dass die Club-Verantwortlichen diesen Traum begraben und sich der FC Wil auf seine passende Rolle besinne. Die SVP-Fraktion könne nicht nachvollziehen, wieso der FC Wil der Stadt ein Gesuch um eine Unterstützung in Höhe von 200‘000 Franken eingereicht habe – den Club-Verantwortlichen müsse doch klar gewesen sein, dass der Stadtrat über eine Finanzbefugnis bis lediglich 100‘000 Franken verfüge, dies sei ihnen sicherlich auch vom Stadtrat so mitgeteilt worden. Vor diesem Hintergrund sei für die SVP klar: Es können keine Steuergelder in den Profi-Betrieb fliessen. Die SP-Fraktion lobte die Bemühungen des FC Wil im Nachwuchsbereich – hier sei in der Vergangenheit sehr gute Arbeit geleistet worden. Bei der Übernahme durch die türkischen Investoren habe man sich allerdings die Frage gestellt, worin die Motivation für diesen Schritt liege und welche Ziele sich hinter diesem Engagement verbergen. Nun seien die ambitionierten Ziele in weite Ferne gerückt – und leider falle den Verantwortlichen des FC Wil nun nichts anderes ein, als die Schuld bei anderen zu suchen. Es gelte jetzt, miteinander die richtigen Schritte zu unternehmen, den FC Wil wieder auf gesunde Füsse zu stellen, sodass wir «künftig im Bergholz wieder jubeln können, wenn auch mit kleineren Brötchen». Sodann hielt die SP-Fraktion fest, dass der Stadtrat ihrer Ansicht nach im ganzen Verfahren korrekt gehandelt habe, auch mit Blick auf die Grundsatzabstimmung und die dafür geforderten Grundlagen und Konzepte. Die CVP-Fraktion sprach sich gegen städtische finanzielle Beiträge an den Profi-Betrieb der FC Wil 1900 AG – dies könne nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein. Zu Beiträgen im Nachwuchsbereich hingegen sei die CVP bereit, wenn diese zielführend und gerichtet für den Nachwuchs eingesetzt werden. Man hoffe, dass der Club jetzt «nur zurück auf Feld 1 und nicht gar zurück auf Feld 0» müsse. Jetzt gelte es, sich nicht gegenseitig Vorwürfe zu machen, Rücktrittsforderungen zu stellen oder Schuld zuzuweisen, sondern konstruktiv weiterzuarbeiten – in welcher Liga, das müsse sich weisen und liege in der Verantwortung der Entscheidungsträger beim FC Wil, mit einem breiten Rücken und entsprechendem Augenmass. Es gehe nicht um eine «Vergangenheitsbewältigung», es gehe um einen Aufruf für die Zukunft – in der aktuellen Situation wie auch bei allfällig ähnlich gelagerten kommenden Projekten sei es für alle Seiten geboten, jederzeit sachlich, offen und klar zu kommunizieren und eine lösungsorientierte und konstruktive Gesprächskultur zu entwickeln.


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Traktandum 4.2. Dringlich erklärte Interpellation Sebastian Koller (GRÜNE, Junge Grüne & KulturfreundInnen) – Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen durch Dritte: Am 9. Februar 2017 reichte Sebastian Koller (Junge Grüne Wil-Fürstenland) zusammen mit 20 Mitunterzeichneten eine dringliche Interpellation mit der Überschrift «Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen durch Dritte» ein, in der er zu acht Fragen Antworten des Stadtrats erwartet. Die vom Erstunterzeichner beantragte Dringlichkeit der Interpellation wurde durch das Präsidium am 15. Februar 2017 gutgeheissen.

Beantwortung des Stadtrats: In seiner Antwort geht der Stadtrat auf die acht gestellten Fragen ein. Dabei zeigt er auf, wie auf dem Weg zum neuen Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen durch Dritte der Einbezug der Öffentlichkeit in einem partizipativen Prozess sichergestellt worden ist, welche Anliegen die IG Kultur und die IG Wiler Sportvereine dabei konkret einbrachten und welche Ergebnisse die öffentliche Vernehmlassung erbrachte respektive welche wesentlichen Anpassungen der einzelnen Kapitel des Reglements der Stadtrat aufgrund dieser Vernehmlassungsantworten vorgenommen hat. Sodann geht der Stadtrat auf die Gebührenforderungen, den Erlass des Benutzungsreglements und Ausnahmeregelungen ein. Ganz grundsätzlich ist es dem Stadtrat ein grosses Anliegen, dass die schulische und sportliche Infrastruktur durch die unterschiedlichen Vereine, Gruppierungen und Privatpersonen möglichst optimal genutzt werden kann. Sportliche und kulturelle Tätigkeiten können dadurch stets unterstützt und gefördert werden. Dies wird auch mit der Prioritätenordnung, dem Gebührenerlass sowie der Gebührenreduktion, welche im Reglement klar und einheitlich geregelt sind, unterstrichen. Dennoch ist es ihm bewusst, dass bei einer solch breiten Palette an Bedürfnissen nicht alle im selben Masse befriedigt werden können. Neben diesen Bedürfnissen müssen die Nutzungsbedingungen auch mit den jeweiligen Schulen und dem Hausdienst, welcher für eine reibungslose Nutzung der Anlagen verantwortlich ist, abgestimmt werden. Der Stadtrat ist mit dem Interpellanten aber einig, dass die im Medienbericht geschilderten Zustände alles andere als optimal sind und entsprechend reagiert werden muss. Nichtsdestotrotz ist festzuhalten, dass dabei auch die Kommunikation zwischen den Vereinen eine Rolle spielt. Eine klare Kommunikation von Seiten der Stadt aber auch von Seiten der Vereine ist unabdingbar, um solche Missverständnisse zu verhindern. In der Zwischenzeit fanden deshalb diesbezüglich auch Gespräche zwischen Vertretenden der IG Wiler Sportvereine sowie dem Departement BUV statt. Schliesszeiten der Anlagen wurden festgelegt und entsprechend kommuniziert. Weiter konnten Verbesserungsvorschläge eingebracht und diskutiert werden. Die Schliesszeiten wurden in der Folge auch den Mitgliedern der IG Kultur und der IG Wiler Sportvereine mitgeteilt. Mit einer laufenden Optimierung des Vollzugs und einer transparenten, durchgehenden Kommunikation in Bezug auf Ausnahmebewilligungen sollen weitere Missverständnisse vermieden werden. Weitere Gespräche mit Vertretenden der IG Kultur sind für den März 2017 bereits terminiert. Der Stadtrat ist daher überzeugt, dass im Rahmen der Gespräche mit den unterschiedlichen Anspruchsgruppen eine Lösung für eine optimale Nutzung gefunden wird – das Reglement über die Nutzung der Schul- und Sportanlagen stellt dabei keine Einschränkung dar, dieses Ziel zu erreichen.

Stellungnahme des Interpellanten: Einleitend bedankte sich der Interpellant Sebastian Koller (GRÜNE, Junge Grüne & KulturfreundInnen) für die rasche Beantwortung seines Vorstosses, er sei zeitlich zufrieden – inhaltlich sei er hingegen gar nicht zufrieden. Aus der Antwort des Stadtrats werde ersichtlich, dass dieser die durchaus problematische Situation ganz anders einschätze als die Fraktion GRÜNE prowil – es sei nicht einmal klar, ob er die Situation als Problem erkenne; der Stadtrat schreibe in seiner Antwort bloss von einem «Missverständnis» zwischen den Vereinen und der Vollzugsstelle. Es handle sich nach Ansicht der Fraktion sicherlich nicht um ein blosses Missverständnis – vielmehr gebe es im Reglement mehrere inhaltliche und rechtliche Fehler, die zwingend ausgemerzt werden müssen. Diese Fehler können nur behoben werden, wenn ein neues Reglement erlassen werde – notabene durch das Parlament. Die Fraktion GRÜNE prowil habe daher entscheiden, eine Motion einzureichen, nach der das Reglement neu durch das Parlament auszuarbeiten und zu erlassen sei. Stadtrat Daniel Stutz, Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr, hielt einleitend fest, dass ihm daran gelegen sei, die Nutzung von Schul- und Sportanlagen durch die Vereine zu ermöglichen, und unterstrich die Überzeugung des Stadtrats, dass das fragliche Reglement zweckdienlich und angemessen sei. Betreffend die rechtlichen Fragen führte er aus, dass das Parlament dem Stadtrat mit Genehmigung der Schulordnung einen Auftrag zur Erarbeitung und zum Erlass eines solchen Nutzungsreglements erteilt habe – und diesem Auftrag sei der Stadtrat nachgekommen. Sodann hielt er fest, dass das Reglement wie auch die damit verknüpften Abläufe und Prozesse noch in der Einführungsphase seien – es bestehe sicherlich noch Spielraum für Optimierungen und Verbesserungen. Diesen Spielraum zu nutzen sei man gewillt – man stehe daher auch im Kontakt mit den Sport- und Kulturvereinen.

Abschliessend zeigte sich der Interpellant Sebastian Koller (GRÜNE, Junge Grüne & KulturfreundInnen) mit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden.


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Traktandum 4.3. Reglement über den Partizipations-Vorstoss: Die Stimmberechtigen von Wil haben anlässlich der Abstimmung vom 28. Februar 2016 der definitiven Gemeindeordnung zugestimmt. In der Zwischenzeit wurde die Gemeindeordnung durch das Amt für Gemeinden genehmigt; sie trat am 1. Januar 2017 in Kraft.

Neu eingefügt wurde unter anderem eine Bestimmung über die Partizipation. Sie wurde in Anlehnung an die Bestimmung in der Stadt St.Gallen formuliert, allerdings offener. Sie lautet wie folgt: «Die Stadt unterstützt die Mitsprache der Bevölkerung, namentlich von Personen ohne Stimmrecht, an der Planung und der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Durch Reglement kann Personen ohne Stimmrecht die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Vorstoss beim Stadtparlament einzureichen.» Für die Umsetzung dieser Bestimmung ist folglich ein Reglement notwendig, welches das Nähere regelt. Zu regeln ist namentlich, wem diese Befugnis zustehen soll, welches der mögliche Inhalt eines solchen Vorstosses sein kann und wie dieser vom Stadtparlament behandelt wird. Ein solches Reglement wurde in der Zwischenzeit erarbeitet und in der stadträtlichen Integrationskommission sowie in der stadträtlichen Jugendkommission beraten. Die Anregungen aus den beiden Kommissionen, es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, sind in den Entwurf eingeflossen. Zudem wurde der Reglementsentwurf dem Präsidium des Stadtparlaments zur Kenntnis gebracht.

Nach Art. 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung kann durch Reglement ein Jugendrat oder ein Jugendparlament geschaffen oder unterstützt werden. Dieser Aspekt ist nicht Gegenstand des vorliegenden Reglements. Die Möglichkeit, einen Vorstoss beim Stadtparlament einzureichen und die Einsetzung oder Unterstützung eines Jugendrats oder eines Jugendparlaments haben wohl durch den Überbegriff «Partizipation» eine gemeinsame Klammer, inhaltlich indes andere Stossrichtungen.


Anträge des Stadtrats: Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament folgende Anträge:
  1. Das Reglement über den Partizipations-Vorstoss sei zu genehmigen.
  2. Es sei festzustellen, dass der zustimmende Beschluss zu Ziffer. 1 dem fakultativen Referendum untersteht.

Vorberatende Kommission: Eine siebenköpfige, nicht ständige Kommission unter dem Vorsitz von Dora Luginbühl (SP) hat das Geschäft an einer Sitzung vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. Diskutiert wurden insbesondere der Einreichungsprozess eines Partizipation-Vorstosses, der Kreis der Berechtigten und eine Möglichkeit der Ausdehnung dieser Berechtigten auch auf stimmberechtigte Personen. Die Kommission unterstützt den Antrag des Stadtrats, das Reglement über den Partizipations-Vorstoss sei zu genehmigen, mit 4 Ja- zu 3 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen. Seitens der vorberatenden Kommission wird ein Antrag auf eine redaktionelle Änderung (kursiv) gestellt: Art. 5 Eintreten / Zuweisung, Abs. 1: «Das Präsidium entscheidet über Eintreten. Tritt es darauf ein, weist es den Vorstoss zur Behandlung einer ständigen oder besonderen Kommission zu, sofern es den Vorstoss nicht selber behandelt. [Rest unverändert]». Die Kommission begründet diesen Antrag damit, dass der Prozess mit dieser redaktionellen Änderung klarer dargestellt wird.

Eintreten war unbestritten und wurde von Parlamentspräsidentin Ursula Egli zum Beschluss erhoben.

Einleitend zur allgemeinen Diskussion fasste der Kommissionspräsidentin Dora Luginbühl (SP) die Beratung der Kommission kurz zusammen und zeigte dabei die wesentlichen Punkte der Vorlage bezüglich eines Reglements respektive Instruments auf, das auch eine integrative Wirkung habe, indem ein grosser, heute nicht stimmberechtigter Anteil der Bevölkerung hiermit eingebunden werde. Dabei verwies sie auch auf andere Städte und Gemeinden, die bereits ein ähnliches Instrument für Partizipations-Angebote verfügen. Sodann stellte sie in Aussicht, dass die vorberatende Kommission ergänzend zum bereits erwähnten redaktionellen Antrag noch einen formellen Antrag stellen werde: In der aktuellen Fassung des Reglements sei die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2017 festgehalten – eine solche rückwirkende Inkraftsetzung mache indes keinen Sinn. Man beantrage deshalb, dem Stadtrat die Kompetenz zu übertragen, über das Inkrafttreten zu entscheiden: «Art. 10 sei wie folgt anzupassen: Der Stadtrat bestimmt das Inkrafttreten. (Anstelle: Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.).» Stadtpräsidentin Susanne Hartmann, Vorsteherin des Departements Finanzen, Kultur und Verwaltung, hielt fest, dass der Stadtrat «diese Möglichkeit für ein geringes, lokales Mitspracherecht als integratives Instrument recht als integratives Instrument und auch als Zeichen der Wertschätzung als wichtig und wertvoll erachte». Damit werde auch «ein wertschätzendes Zeichen gesetzt» gegenüber Einwohnerinnen und Einwohner, die bislang nicht mitreden können, aber sehr wohl auch ein Teil der Stadt Wil seien und einen Beitrag an die Stadtgemeinschaft leisten. Die SVP-Fraktion hielt fest, dass die Gemeindeordnung nur die Möglichkeit und nicht eine Pflicht postuliere, ein solches Reglement zu verfassen – dennoch sehe man von einem entsprechenden verfahrensrechtlichen Antrag ab und freue sich auf eine sachliche, konstruktive Diskussion zu dem nun vorliegenden Reglement. Sodann kündigte die SVP-Fraktion an, dass man zwei Anträge auf Anpassungen im Reglement stellen werde. Die SP-Fraktion begrüsste das Reglement und sage einstimmig «ja» dazu – es reduziere «das Demokratie-Defizit» in der Stadt Wil, indem es weiteren Kreisen der Bevölkerung eine Mitsprache ermögliche und sie aktiv einbinde. Dies gelte sowohl für Ausländerinnen und Ausländer, die hier in unserer Stadt leben und beispielsweise durch ihre Steuern einen an die Stadtgemeinschaft Beitrag leisten, wie auch für die Wiler Jugendlichen. Das Reglement setze um, was in der Gemeindeordnung mit dem Partizipationsartikel formuliert worden sei, hielt die CVP-Fraktion fest. Es erfülle drei wichtige Aufgaben – den Ausdruck der Wertschätzung gegenüber einem nicht unwesentlichen Teil der Wiler Bevölkerung, das Ernstnehmen von Jugendlichen und ihrer Anliegen sowie das Wecken von Interesse für die Belange der Stadt und für die Politik bei Jugendlichen und ausländischen Einwohnenden. Das Reglement in der nun vorliegenden Form erfülle diese drei Aufgaben und werde daher von der CVP unterstützt. Die FDP-Fraktion unterstütze das Reglement mehrheitlich – es beziehe zwei heute nicht mitspracheberechtigten Teile der Bevölkerung, nämlich Ausländerinnen und Ausländer wie auch Jugendliche, in die Verantwortung mit ein und beteilige sie an Entscheiden und an der Stadtgemeinschaft. Dies sei zu begrüssen. Man werde aber den Antrag stellen, die Anzahl der benötigten Unterschriften für einen Vorstoss von den im Reglementsentwurf festgehaltenen 10 auf 40 zu erhöhen, dies auch in Anlehnung an andere Städte und Gemeinden. Damit werde eine sowohl angemessene wie auch massvolle Hürde für das Einreichen eines solchen Vorstosses gemäss Partizipationsreglement geschaffen. Die Fraktion GRÜNE prowil hielt fest, dass sie das Reglement begrüsse und unterstütze – es verleihe einem wesentlichen Teil der Wiler Bevölkerung zwar kein Mitbestimmungs-, aber «ein gewisses Mitspracherecht». Dies seien ein richtiges und wichtiges wertschätzendes Zeichen und eine freundliche Geste diesen Bevölkerungsteilen gegenüber. Zudem sei es auch im Interesse der Stadt Wil, ja der ganzen Schweiz, möglichst viele Leute miteinzubeziehen und auch für eine aktive Beteiligung am Staat und an der Politik zu motivieren. Die Befürchtungen, dass dieses Reglement zu einer Ungerechtigkeit oder Ungleichbehandlung von Schweizer Jugendlichen gegenüber ausländischen Jugendlichen führe, seien unsinnig.

In der Detailberatung stellte die SVP-Fraktion zum Artikel 2 des Reglements den Antrag, die Anzahl der benötigten Unterschriften von 10 auf 100 Unterschriften zu erhöhen – die insbesondere mit Blick auf das demokratische Instrument der Initiative, für die ein Quorum von 750 Unterschriften notwendig sei. Die FDP-Fraktion stellte wie in der allgemeinen Diskussion angekündigt ihrerseits den Antrag, die Anzahl der benötigten Unterschriften von 10 auf 40 Unterschriften zu erhöhen.

Die SVP-Fraktion stellte sodann einen weiteren Antrag, Artikel 2 des Reglements wie folgt zu ergänzen: 1a) Beim Begriff «wohnhaft» beigefügt: «... die in Wil...wohnhaft sind oder eine Niederlassungsbewilligung C haben.» sowie 1b) «... das 18. Altersjahr vollendet haben, in der Stadt Wil wohnhaft und im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sind.» Die SVP Fraktion hielt fest, dass der Wille zur Integration und eine längerfristige und nachvollziehbare Identifikation mit der Wohngemeinde und der örtlichen Kultur, durch eine vorhandene Niederlassungsbewilligung C «glaubhafter und nachvollziehbarer zum Ausdruck komme» und neben der Schweizer Staatsbürgerschaft eine wichtige Voraussetzung bei Jugendlichen sei für ein längerfristiges Engagement zugunsten des Allgemeinwohls und der lokalen Bevölkerung in der Stadt Wil. So könne man einseitige Vorstösse, die nur Rechte fordern, ohne Pflichten zu erfüllen, präventiv vermeiden und die Effizienz des Parlamentes fördern. Stadtpräsidentin Susanne Hartmann, Vorsteherin des Departements Finanzen, Kultur und Verwaltung, sprach sich gegen diesen Antrag aus – wie das Beispiel der Stadt Wil zeige, sei auch mit der vom Stadtrat vorgeschlagenen Formulierung keine Vorstossflut zu erwarten, die von der SVP beantragte Anpassung respektive Einschränkung sei daher wohl nicht notwendig. Diese Haltung gegen eine solche «willkürliche Einschränkung» wurde von der SP-Fraktion und der Fraktion GRÜNE prowil unterstützt. Erika Häusermann (glp) stellte ebenfalls einen Antrag zum Artikel 2. Dieser sei wie folgt anzupassen: «Die Berechtigung, einen Vorstoss beim Stadtparlament einzureichen, haben: Einwohnende, die in der Stadt Wil wohnhaft sind und das 13. Altersjahr vollendet haben (zu streichen: a) Jugendliche, die das 13., nicht jedoch das 18. Altersjahr vollendet haben und in der Stadt Wil wohnhaft sind; b) Einwohnende ohne Stimmrecht, die das 18. Altersjahr vollendet haben und in der Stadt Wil wohnhaft sind.)»

Abstimmungen:
  • Gegenüberstellung des FDP-Antrags und des SVP-Antrags betreffend benötigte Unterschriftenzahl für einen Vorstoss gemäss diesem Partizipationsreglement, Artikel 2 (Abstimmung 3). Dabei obsiegte der FDP-Antrag (40 Unterschriften) mit 25 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung über den SVP-Antrag (100 Unterschriften). Der obsiegende Antrag der FDP wurde dem Antrag des Stadtrats gegenübergestellt (Abstimmung 4). Dabei obsiegte der Antrag des Stadtrats (10 Unterschriften) mit 19 zu 18 Stimmen ohne Enthaltungen über den Antrag der FDP (40 Unterschriften).

  • Gegenüberstellung des stadträtlichen Antrags und des Antrags der SVP zu Artikel 2(Abstimmung 5): Der Artikel 2 sei wie folgt zu ergänzen: 1a) Beim Begriff «wohnhaft» beigefügt: «... die in Wil...wohnhaft sind oder eine Niederlassungsbewilligung C haben.» sowie 1b) «... das 18. Altersjahr vollendet haben, in der Stadt Wil wohnhaft und im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sind.» Dabei obsiegte der Antrag des Stadtrats mit 28 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung über den Antrag der SVP.

  • Gegenüberstellung des stadträtlichen Antrags und des Antrags Erika Häusermann (glp) zu Artikel 2 (Abstimmung 6): Die Berechtigung, einen Vorstoss beim Stadtparlament einzureichen, haben: Einwohnende, die in der Stadt Wil wohnhaft sind und das 13. Altersjahr vollendet haben (zu streichen: a) Jugendliche, die das 13., nicht jedoch das 18. Altersjahr vollendet haben und in der Stadt Wil wohnhaft sind; b) Einwohnende ohne Stimmrecht, die das 18. Altersjahr vollendet haben und in der Stadt Wil wohnhaft sind.) Dabei obsiegte der Antrag des Stadtrats mit 33 zu 5 Stimmen ohne Enthaltungen über den Antrag von Erika Häusermann.

  • Antrag 1 vorberatenden Kommission zu Artikel 5 Abs. 1: Redaktionelle Änderung (kursiv): Art. 5 Eintreten / Zuweisung, Abs. 1: «Das Präsidium entscheidet über Eintreten. Tritt es darauf ein, weist es den Vorstoss zur Behandlung einer ständigen oder besonderen Kommission zu, sofern es den Vorstoss nicht selber behandelt. [Rest unverändert]». Antrag der CVP zu Artikel 5 Abs. 2: Das Präsidium kann auf eine Zuweisung verzichten, wenn sich der Stadtrat bereits erklärt... [Rest unverändert] Diese Anträge der vorberatenden Kommission und der CVP auf redaktionelle Anpassungen waren unbestritten und wurden von Parlamentspräsidentin Ursula Egli ohne Abstimmung zum Beschluss erhoben.

  • Antrag 2 vorberatenden Kommission zu Artikel 10: Art. 10 sei wie folgt anzupassen: Der Stadtrat bestimmt das Inkrafttreten. (Anstelle: Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.) Dieser Antrag der vorberatenden Kommission war unbestritten und wurde von Parlamentspräsidentin Ursula Egli ohne Abstimmung zum Beschluss erhoben.

  • Antrag 1 des Stadtrats (: Das Reglement über den Partizipations-Vorstoss sei zu genehmigen. Dieser Antrag des Stadtrats wurde mit 24 Ja- zu 10 Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.

  • Antrag 2 des Stadtrats: Es sei festzustellen, dass der zustimmende Beschluss zu Ziffer. 1 dem fakultativen Referendum untersteht. Parlamentspräsidentin Ursula Egli stellte dies fest.


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Traktandum 4.4. Interpellation Marc Flückiger (FDP) – Fragen zur Stellenbesetzung des Info-Centers Wil: Am 12. Januar 2017 reichte Marc Flückiger, FDP, zusammen mit 18 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Fragen zur Stellenbesetzung des Info-Centers Wil» ein, in der er dem Stadtrat acht Fragen zur Beantwortung unterbreitet.

Ruedi Schär trat für die Behandlung dieses Traktandums in den Ausstand.

Beantwortung des Stadtrats: In seiner Antwort geht der Stadtrat auf die acht gestellten Fragen ein. Dabei zeigt er das konkrete Vorgehen bei der Besetzung dieser mit insgesamt 100 Prozent dotierten Stelle auf. Insgesamt sind auf die Stellenausschreibung (3. November 2016; ausgeschriebenes Pensum 100 Prozent, aufteilbar in Teilpensen) rund 160 Bewerbungen eingegangen. Schon bei einer ersten Durchsicht der Dossiers zeigte sich, dass keine Kandidatin und kein Kandidat alle der in der Stellenausschreibung aufgeführten Anforderungen uneingeschränkt zu erfüllen vermochte, da die Spanne von «Kenntnisse der Stadt Wil» bis hin zu «Kompetenz in Administration und Verwaltung» sehr weit reichte. Bezüglich des Aspektes «Kenntnisse der Stadt Wil» und «touristisches Herzblut» stach eine Bewerbung aus allen Dossiers heraus – jene von Ruedi Schär. Es ist wohl nicht übertrieben zu sagen, dass er die Stadt Wil nicht nur wie seine Westentasche, sondern auch wie kein Zweiter kennt. Dies gab den Ausschlag, ihn mit einem Pensum von 50 Prozent als Sachbearbeiter für das Info-Center der Stadt Wil anzustellen. Dabei war der Umstand, dass Ruedi Schär während vielen Jahren Vorstandsmitglied von Wil Tourismus und zwei Jahre Präsident ad Interim dieses Vereins war, allen beteiligten Personen sehr wohl bewusst – letztlich haben aber die sachlichen Argumente und die ausgewiesene Qualifikation von Ruedi Schär überwogen. Es gehört zu den Aufgaben der Stadt, vakante Stellen mit der Bewerberin oder dem Bewerber zu besetzen, welcher unter Berücksichtigung aller vorliegenden Qualifikationen und Eindrücke die beste Gewähr bietet, die Aufgaben der entsprechenden Stelle zum Wohle der Stadt und ihrer rund 23'500 Einwohnenden bestmöglich erfüllen zu können. Als Ergänzung zu den Kompetenzen und Schwerpunkten, die mit dieser Besetzung des ersten Teilpensums abgedeckt werden konnten, wird für das zweite Teilpensum eine Person gesucht, deren Schwerpunkt vor allem auf dem organisatorischen und administrativen Bereich liegt. Sodann nennt der Stadtrat in seiner Antwort die am Entscheidungsprozess beteiligten Personen und hält fest, dass die Neuanstellung eines Mitarbeiters im Pensionsalter mit dem Personalreglement vereinbar ist. An der Parlamentssitzung vom 8. Dezember 2016 wurde die Stelle «Sachbearbeiter/in Info-Center» mit dem Budget 2017 unbefristet genehmigt. Daher wurde bei der Besetzung des fraglichen 50-Prozent-Pensums keine explizite Befristung des Anstellungsverhältnisses vorgenommen, dies auch in Übereinstimmung mit dem aktuell gültigen Personalreglement der Stadt Wil. In den Gesprächen hielt Ruedi Schär aber fest, dass er sich eine Anstellung für ein bis drei Jahre vorstellen könne. Diese implizite Befristung ist auch aus Sicht der Stadt Wil stimmig: So bleibt genügend Zeit, um das Know-how und Netzwerk von Ruedi Schär für den Aufbau des Info-Centers zu nutzen, und auch für einen Wissenstransfer auf die Inhaberin oder den Inhaber des zweiten Teilpensums. Und nicht zuletzt wird sich in dieser Frist auch die Situation betreffend der weiteren Zukunft des Hofs zu Wil klären: Die Stiftung Hof zu Wil möchte in den nächsten zwei bis drei Jahren das neue Nutzungskonzept unter dem Titel «Hofzeit» in der Praxis testen. Dafür wurde von der Stiftung Hof zu Wil ein befristetes 30-Prozent-Pensum eines «Leiters Zwischennutzung» ausgeschrieben. Im Anschluss an diese Zwischennutzung soll seitens der Stiftung über die definitive Ausgestaltung der Hofleitung entscheiden werden. Allenfalls ergeben sich Synergien, Schnittstellen oder Parallelen zum städtischen Info-Center respektive zu den touristischen Aufgaben der Stadt Wil, da der Hof zu Wil in der Wiler Altstadt unbestritten eines der touristischen Herzstücke der Stadt Wil ist – dieses Potenzial soll dannzumal ausgelotet werden, was bedeutet, dass auf diesen Zeitpunkt hin allenfalls auch die personellen Ressourcen und Pensen sowohl für das Info-Center als auch für die Hof-Leitung diskutiert und bei Zweckmässigkeit koordiniert werden können.

Stellungnahme des Interpellanten: Einleitend hielt der Interpellant Marc Flückiger (FDP) fest, er spreche keineswegs gegen die Person von Ruedi Schär oder seine Qualifikationen – er kritisiere aber das Verfahren. Dabei habe es die Stadtpräsidentin verpasst, selbstkritisch zuzugeben, dass man es in diesem Verfahren auch anders, besser hätte machen können. Sodann griff der Interpellant verschiedene Punkte aus der stadträtlichen Antwort auf und mutmasste kritisch, dass in diesem Stellenbesetzungsverfahren intern vielleicht schon früh das Konzept «Ruedi Schär» klar gewesen sei, aber zu jenem Zeitpunkt einfach noch nicht kommuniziert werden sollte. Es wäre wohl sinnvoller gewesen, zuerst eine offen und transparent kommunizierte Übergangslösung für die Durchführung der wichtigsten Anlässe im Jahr 2017 zu installieren – wieso nicht Ruedi Schär? – und die so gewonnene Zeit zu nutzen, um ein fundiertes Konzept für die Zeit nach 2017 zu erarbeiten. Dies habe man leider versäumt – nun stehe man im touristischen Bereich «vor einem Scherbenhaufen». In ihren Ausführungen unterstrich Stadtpräsidentin Susanne Hartmann, dass sie nach wie vor überzeugt sei von der Anstellung von Ruedi Schär als Sachbearbeiter Info-Center – er sei schlicht die am besten geeignete Person. Sodann zeigte sie auf, was im Info-Center seit Betriebsaufnahme anfangs 2017 bereits geleistet wurde: Insgesamt gab es 860 Kontakte direkt am Schalter, am Telefon oder per Mail – dies entspricht rund 20 Kontakten pro Tag. Im Sinne des Kundenservices wurden sodann Besucherinnen und Besucher wie auch Einheimische bei der Organisation von Veranstaltungen (Versammlungen, Feiern, Events) unterstützt, ergänzend zu Anfragen für spezifische Stadtführungen auch mit Hilfe bei der Suche nach Veranstaltungslokalitäten, Gastronomie, Rahmenprogramm etc. Sodann wurde die Firma Rapp betreffend einer Veranstaltung (die grösste Münzenausstellung der Schweiz; Bezug zu Wil und seinen Münzen) unterstützt, zudem wurden ganz allgemein die Grundlagen für die Unterstützung von Veranstaltenden im Sinne einer «One Stop»-Anlaufstelle (Checkliste als Grundlage des Kundenservices und für die Koordination allfällig beteiligter Verwaltungsstellen) erarbeitet. Und nicht zuletzt wurden Vorarbeiten für die Vernetzung oder Projekte geleistet: Vorbereitungen für ein Treffen von Vereins-Vorstandsmitgliedern (Information und Koordination betreffend Vereinsverzeichnis und elektronischem Veranstaltungskalender); Grundlagenarbeit für die Erneuerung touristischer Informationsträger (Hotelführer, Restaurantführer, Veranstaltungskalender, Flyer Stadtführungen etc.); Vorbereitungen für die 1. Augustfeier; Erneuerung der Panoramatafel auf der Kirchenterasse, da die Tafel zerkratzt ist, sowie Planung für eine zusätzliche Panoramatafel am Aussichtspunkt Waldrose; Planung eines Themenwanderwegs von Wil nach Wuppenau; Vorbereitungen für neue touristische Angebote: Vermietung von insgesamt 10 Elektro-Trottinetts mit einer entsprechenden Landkarte für geeignete Touren rund um Wil sowie Vermietung von iPad-Geräten für selbständige Stadtbesichtigung mittels einer App.

Abschliessend zeigte sich der Interpellant Marc Flückiger (SVP) mit der Antwort des Stadtrats teilweise zufrieden.


Ausführliche Informationen zur Parlamentssitzung: Die gesamte Parlamentssitzung mit allen Voten kann online nachgehört werden (http://verbalix.stadtwil.ch). Weitere Informationen zur Sitzung, Berichte und Anträge des Stadtrats, Berichterstattungen der vorberatenden Kommissionen sowie die parlamentarischen Vorstösse im Wortlaut sind ebenfalls online aufgeschaltet (www.stadtwil.ch/de/polver/stadtparlament/sitzung).


Nicht mehr behandelte Geschäfte

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments konnten alle vier Traktanden behandelt werden.


Kommissionsbestellung

An der heutigen Sitzung des Wiler Stadtparlaments wurden keine Mitglieder nicht ständiger Siebner-Kommissionen bekannt gegeben.


Parlamentarische Vorstösse


An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden folgende parlamentarischen Vorstösse eingereicht
  • Interpellation Thomas Hinder (SVP): Verkehrsschikane an der Fürstenlandstrasse
  • Interpellation Eva Noger (GRÜNE prowil): Förderkonzept Wil
  • Motion Sebastian Koller (GRÜNE, Junge Grüne & KulturfreundInnen): Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen


Schluss der Sitzung

Präsidentin Ursula Egli schloss die heutige Sitzung um 19.40 Uhr.

Zugehörige Objekte

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Medienmitteilung zur Parlamentssitzung vom 3. März 2017 Download 0 Medienmitteilung zur Parlamentssitzung vom 3. März 2017
Abstimmungsergebnisse der Parlamentssitzung vom 3. März 2017 Download 1 Abstimmungsergebnisse der Parlamentssitzung vom 3. März 2017