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Unbenutzt abgelaufene Referendumsfristen

10. Mai 2017
Die Referendumsfristen bezüglich des Reglements über den Partizipations-Vorstoss wie auch bezüglich des Reglements über Nutzungsabgaben für die Verlegung von Leitungen und Kabel in Gemeindestrassen sind unbenutzt abgelaufen. Die beiden Reglemente können damit in Kraft gesetzt werden.
Reglement über den Partizipations-Vorstoss: An seiner Sitzung vom Donnerstag, 2. März 2017, hat das Wiler Stadtparlament das Reglement über den Partizipations-Vorstoss beraten und genehmigt. Dieser Beschluss des Stadtparlaments wurde dem fakultativen Referendum unterstellt. Die entsprechende Referendumsvorlage wurde durch die Stadtkanzlei in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht.

Während der 30-tägigen Referendumsfrist bis zum 10. April 2017 wurde kein Referendumsbegehren eingereicht und keine Urnenabstimmung verlangt; die Bürgerschaft der Stadt Wil hat damit der Genehmigung des Reglements über den Partizipations-Vorstoss zugestimmt. Der Stadtrat hat das Inkrafttreten des Reglements auf den 1. Juni 2017 festgelegt. (sk.)

Reglement über Nutzungsabgaben für die Verlegung von Leitungen und Kabel in Gemeindestrassen: An seiner Sitzung vom Donnerstag, 9. Februar 2017, hat das Wiler Stadtparlament das Reglement über Nutzungsabgaben für die Verlegung von Leitungen und Kabel in Gemeindestrassen beraten und genehmigt. Dieser Beschluss des Stadtparlaments wurde dem fakultativen Referendum unterstellt. Die entsprechende Referendumsvorlage wurde durch die Stadtkanzlei in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht.

Während der 30-tägigen Referendumsfrist bis zum 20. März 2017 wurde kein Referendumsbegehren eingereicht und keine Urnenabstimmung verlangt; die Bürgerschaft der Stadt Wil hat damit der Genehmigung des Reglements über Nutzungsabgaben für die Verlegung von Leitungen und Kabel in Gemeindestrassen zugestimmt. Der Stadtrat hat das Inkrafttreten des Reglements auf den 1. Januar 2018 festgelegt.

Gemäss dem neuen Reglement bestimmt der Stadtrat die Höhe Nutzungsabgaben im Rahmen der definierten Bandbreite. Im Bereich Elektrizität wird der Tarif auf Fr. 1.35 pro MWh festgelegt, im Bereich Gas auf Fr. 1.50 pro MWh. Die Abgabe für die beanspruchte Strassenlänge wird für die Bereiche Elektrizität und Gas auf jeweils einen Franken pro Meter festgelegt.

Das Reglement über den Partizipations-Vorstoss und das Reglement über Nutzungsabgaben für die Verlegung von Leitungen und Kabel in Gemeindestrassen sind online unter www.stadtwil.ch/rechtssammlung aufgeschaltet. (sk.)