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Skateboards, Trottinette, Rollschuhe & Co. – Tipps der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu

30. August 2017
Als fahrzeugähnliche Geräte (fäG) werden mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel bezeichnet, die ausschliesslich durch eigene Körperkraft angetrieben werden. Dazu gehören Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette und Kinderräder (für Kinder im vorschulpflichtigen Alter).
Allein beim Inline-Skating und Rollschuhfahren verletzen sich jährlich gegen 7‘220 Personen. Am häufigsten sind Ellbogen, Unterarme und Hände betroffen. Rund 40 Prozent tragen beim Inline-Skating einen Helm und nur 15 Prozent eine komplette Schutzausrüstung. Die fäG sind grundsätzlich auf Trottoirs, Fuss- und Radwegen, Längsstreifen für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie in Fussgänger-, Begegnungs- und Tempo-30-Zonen und auf verkehrsarmen Nebenstrassen ohne Trottoir, Fuss- und Radweg entlang der Strasse erlaubt.

Tipps:
  • Lernen Sie richtig Inline skaten, Trottinett und Rollbrett fahren.
  • Tragen Sie die Schutzausrüstung bestehend aus Helm, Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschutz.
  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, fahren Sie vorausschauend und seien Sie bremsbereit.
  • Beachten Sie die unterschiedlichen Vorschriften bei der Benützung von fäG zum Spielenbeziehungsweise als Verkehrsmittel sowie die speziellen Regeln für Kinder im vorschulpflichtigen Alter.

Bei schlechter Sicht müssen Nutzerinnen und Nutzer von fäG vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht am Körper oder am Gerät tragen. (bfu.)