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Kantonales Sozialhilfegesetz, 2. Revisionspaket: Stellungnahme des Stadtrats

11. Oktober 2017
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Vernehmlassung zum 2. Revisionspaket des Sozialhilfegesetzes gestartet. Der Stadtrat steht den Stossrichtungen grundsätzlich positiv gegenüber und hat zum Gesetzesentwurf im Detail Stellung genommen.

Der Kanton St. Gallen revidiert sein Sozialhilfegesetz von 1999. Zum Jahreswechsel tritt das 1. Revisionspaket (persönliche Sozialhilfe) in Kraft. Im August hat die Kantonsregierung die Vernehmlassung zum 2. Revisionspaket (betreuende und stationäre Sozialhilfe) gestartet. Der Stadtrat steht dessen Stossrichtungen grundsätzlich positiv gegenüber. So begrüsst er beispielsweise, dass ein solides Grundangebot der Sozialberatung verankert werden soll. Betroffenen kann so frühzeitig und unkompliziert geholfen werden. Der Stadtrat befürwortet auch, dass die Regelungen zu Notunterkünften für erwachsene Opfer von häuslicher Gewalt auch auf Opfer von Zwangsprostitution anzuwenden wären. Ebenso heisst der Stadtrat das Vorhaben gut, nach dem eine Kostenbeteiligung für die Aufenthalte von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen in anerkannten Einrichtungen für Behinderte entfallen soll. Bei der Unterbringung von Kindern und Erwachsenen erachtet es der Stadtrat als Sache der Sozialbehörde, über die Notwendigkeit und Eignung einer freiwilligen Unterbringung zu entscheiden. Aufgrund der weitreichenden Kostenfolgen soll der Entscheid nicht allein bei einer Beiständin/ einem Beistand oder einem privaten Organ liegen. Der Stadtrat spricht sich für ein Vieraugen-Prinzip aus, bei dem die Sozialbehörde die Entscheide überprüft. Werden Kinder fremdplatziert, soll künftig der bisherige zivilrechtliche Wohnort der Kinder den Subventionsanteil der Platzierung tragen. Mit der Bestimmung wird eine rechtliche Unklarheit beseitigt. Der Stadtrat begrüsst, dass Unterhaltspflichtige an den Unterbringungskosten von Minderjährigen beteiligt werden können, bis die Jugendlichen ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Dies betrifft vor allem Jugendliche in Heimstrukturen, deren Lehrabschluss nach dem 18. Lebensjahr erfolgt. Ebenso unterstützt der Stadtrat mit Blick auf die wachsende Nachfrage nach Palliativmedizin, dass der Kanton die Pflegefinanzierung auf Sterbehospiz-Einrichtungen erweitern und sich verpflichten möchte, derartige Plätze zu fördern. Betreutes Wohnen soll dabei – wo sinnvoll – als kostengünstigere Alternative zu stationären Aufenthalten über die Ergänzungsleistungen abgerechnet werden. (sk.)