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Einbürgerungen: amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auflage

29. November 2017
Der Einbürgerungsrat der Stadt Wil hat mit Beschluss vom 15. November 2017 insgesamt elf Personen (sieben Erwachsene sowie vier Kinder/Jugendliche) in sieben Gesuchen im ordentlichen Verfahren das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht Wil erteilt.
Die entsprechenden Dossiers liegen vom 1. Dezember 2017 bis 15. Januar 2018 bei der Stadtkanzlei, Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil, öffentlich auf. Bitte beachten Sie: Vom 18. Dezember 2017 bis und mit 2. Januar 2018 steht die Frist infolge der Feiertage und des Jahreswechsels still.

Wer in der Stadt Wil stimmberechtigt ist, kann innert dieser Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen sowie gegen den Beschluss des Einbürgerungsrates Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich und begründet beim Einbürgerungsrat (Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil) einzureichen. Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wird und hinreichend begründet ist, sowie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen. Die Einsprache gilt als hinreichend begründet, wenn bezogen auf den Beschluss des Einbürgerungsrates dargelegt wird, dass a) Angaben in den Unterlagen des Auflagedossiers unvollständig oder unrichtig sind oder wegen neu eingetretener Tatsachen, die mit der gesuchstellenden Person in Zusammenhang stehen, zu ergänzen sind; b) die Feststellung des Einbürgerungsrates, dass die Voraussetzungen an die Eignung erfüllt sind, unzutreffend ist. (sk.)