Kopfzeile

Inhalt

Einbürgerungen: amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auflage

14. März 2018
Der Einbürgerungsrat der Stadt Wil hat mit Beschluss vom 27. Februar 2018 insgesamt 28 Personen (14 Erwachsene sowie 14 Kinder und Jugendliche) im ordentlichen Verfahren das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht Wil erteilt.
Die entsprechenden Dossiers liegen vom 16. März bis 30. April 2018 bei der Stadtkanzlei, Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil, öffentlich auf. Vom 25. März bis und mit 8. April 2018 steht die Frist in-folge der Feiertage still.

Wer in der Stadt Wil stimmberechtigt ist, kann innert dieser Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen sowie gegen den Beschluss des Einbürgerungsrates Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich und begründet beim Einbürgerungsrat einzureichen. Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wird und hinreichend begründet ist, sowie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen. Die Einsprache gilt als hinreichend begründet, wenn bezogen auf den Beschluss des Einbürgerungsrates dargelegt wird, dass a) Angaben in den Unterlagen des Auflagedossiers unvollständig oder unrichtig sind oder wegen neu eingetretener Tatsachen, die mit der gesuchstellenden Person in Zusammenhang stehen, zu ergänzen sind; b) die Feststellung des Einbürgerungsrates, dass die Voraussetzungen an die Eignung erfüllt sind, unzutreffend ist. (sk.)