Kopfzeile

Inhalt

Abstimmungssonntag am 10. Juni 2018

6. Juni 2018
Am kommenden Sonntag, 10. Juni 2018, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vor-tagen, findet in der Stadt Wil die nächste Volksabstimmung statt. Dabei wird über zwei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen abgestimmt. Zudem findet eine Wahl in das Kreisgericht Wil statt.
Zwischenstand Stimmbeteiligung: Bis heute Mittwochmorgen, 6. Juni 2018, sind 2742 Stimmkuverts ein-gegangen; dies entspricht 19,3 Prozent aller rund 14’200 stimmberechtigten Personen in der Stadt Wil. Es zeichnet sich daher eine eher tiefe Stimmbeteiligung ab.

Publikation der Ergebnisse: Die Abstimmungsergebnisse zu allen Vorlagen werden am Abstimmungssonntag, 10. Juni 2018, nach Auszählung aller Stimmzettel auf der Startseite der städtischen Website www.stadtwil.ch verlinkt respektive können direkt unter www.stadtwil.ch/abstimmung abgerufen werden. Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse spätestens gegen 14 Uhr aufgeschaltet sein werden.

Vorlagen Bund
  • Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» (BBl 2017 7895)
  • Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) (BBl 2017 6245)

Vorlagen Kanton
  • Kantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse
  • VI. Nachtrag zum Gesetz über die Universität St.Gallen (Joint Medical Master in St.Gallen)

Wahl Kreisgericht Wil
  • Wahl einer hauptamtlichen oder teilamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen oder teilamtlichen Richters (Amtsdauer 2015 bis 2021)

Stimmabgabe
Für die Stimmabgabe stehen den Stimmberechtigten der Stadt Wil folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Persönliche Stimmabgabe an der Urne: Am Abstimmungssonntag ist die Urne im Rathaus Wil von 10.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Aufgrund von Dreharbeiten ist die Zufahrt in die Altstadt am 10. Juni gesperrt. Die Park-plätze können nicht genutzt werden. Der Zugang zum Rathaus für Bürgerinnen und Bürger, welche an der Urne ihre Stimme abgeben, ist gewährleistet. Automobilisten empfiehlt die Stadt Wil, das Parkhaus Altstadt zu nutzen.
  • Vorzeitige persönliche Stimmabgabe: Die vorzeitige Stimmabgabe ist beim Stimmregisterführer im Einwohneramt im Rathaus Wil an der Marktgasse 58 (Büro 02) am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Do 8.00-11.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr sowie Fr 8.00-11.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr) möglich.
  • Briefliche Stimmabgabe: Das neutrale Kuvert mit dem Stimmzettel ist mit dem unterschriebenen Stimmausweis in das offizielle Fensterkuvert zu verpacken. Dieses bereits als B-Post vorfrankierte Kuvert kann sodann der Post übergeben oder in den Briefkasten des Rathauses Wil eingeworfen werden. Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten im ehemaligen Gemeindehaus Bronschhofen am Abstimmungssonntag nicht mehr geleert wird! Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis 11.30 Uhr beim Stimmbüro im Rathaus der Stadt Wil eintreffen; bitte beachten Sie dabei die Vorfrankierung des Antwort-Couverts als B-Post und die damit verbundene Zustelldauer.