Inhalt
Abstimmungssonntag am 23. September 2018
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Vorlagen Bund
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Bundesbeschluss vom 13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege [Velo-Initiative]»)
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Volksinitiative vom 26. November 2015 «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)»
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Volksinitiative vom 30. März 2016 «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle»
Vorlagen Kanton
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III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz
Wahl Kreisgericht Wil
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Wahl einer hauptamtlichen oder teilamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen oder teilamtlichen Richters (2. Wahlgang)
Stimmabgabe
Für die Stimmabgabe stehen den Stimmberechtigten der Stadt Wil folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
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Persönliche Stimmabgabe an der Urne: Am Abstimmungssonntag ist die Urne im Rathaus Wil von 10.00 bis 11.30 Uhr geöffnet.
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Vorzeitige persönliche Stimmabgabe: Die vorzeitige Stimmabgabe ist beim Stimmregisterführer im Einwohneramt im Rathaus Wil an der Marktgasse 58 (Büro 02) am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Do 8.00-11.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr sowie Fr 8.00-11.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr) möglich.
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Briefliche Stimmabgabe: Das neutrale Kuvert mit dem Stimmzettel ist mit dem unterschriebenen Stimmausweis in das offizielle Fensterkuvert zu verpacken. Dieses kann in den Briefkasten des Rathauses Wil eingeworfen werden. Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten im ehemaligen Gemeindehaus Bronschhofen am Abstimmungssonntag nicht mehr geleert wird. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis 11.30 Uhr beim Stimmbüro im Rathaus der Stadt Wil eintreffen; bitte beachten Sie dabei die Vorfrankierung des Antwort-Couverts als B-Post und die damit verbundene Zustelldauer.