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Abstimmungssonntag am 23. September 2018

19. September 2018
Am kommenden Sonntag, 23. September 2018, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet in der Stadt Wil die nächste Volksabstimmung statt. Dabei wird über drei eidge-nössische und eine kantonale Vorlage abgestimmt. Zudem findet eine Wahl in das Kreisgericht Wil statt.
  • Zwischenstand Stimmbeteiligung: Bis Mittwochmorgen, 19. September 2018, sind 3315 Stimmkuverts eingegangen; dies entspricht 23,3 Prozent aller rund 14’200 stimmberechtigten Personen in der Stadt Wil.
  • Publikation der Ergebnisse: Die Abstimmungsergebnisse zu allen Vorlagen werden am Abstimmungssonntag, 23. September 2018, nach Auszählung aller Stimmzettel auf der Startseite der städtischen Website www.stadtwil.ch verlinkt respektive können direkt unter www.stadtwil.ch/abstimmung abgerufen werden. Die Ergebnisse sollten bis spätestens 14 Uhr aufgeschaltet sein.

Vorlagen Bund

  • Bundesbeschluss vom 13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege [Velo-Initiative]»)

  • Volksinitiative vom 26. November 2015 «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)»

  • Volksinitiative vom 30. März 2016 «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle»

Vorlagen Kanton

  • III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz

Wahl Kreisgericht Wil

  • Wahl einer hauptamtlichen oder teilamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen oder teilamtlichen Richters (2. Wahlgang)

Stimmabgabe

Für die Stimmabgabe stehen den Stimmberechtigten der Stadt Wil folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Persönliche Stimmabgabe an der Urne: Am Abstimmungssonntag ist die Urne im Rathaus Wil von 10.00 bis 11.30 Uhr geöffnet.

  • Vorzeitige persönliche Stimmabgabe: Die vorzeitige Stimmabgabe ist beim Stimmregisterführer im Einwohneramt im Rathaus Wil an der Marktgasse 58 (Büro 02) am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Do 8.00-11.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr sowie Fr 8.00-11.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr) möglich.

  • Briefliche Stimmabgabe: Das neutrale Kuvert mit dem Stimmzettel ist mit dem unterschriebenen Stimmausweis in das offizielle Fensterkuvert zu verpacken. Dieses kann in den Briefkasten des Rathauses Wil eingeworfen werden. Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten im ehemaligen Gemeindehaus Bronschhofen am Abstimmungssonntag nicht mehr geleert wird. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis 11.30 Uhr beim Stimmbüro im Rathaus der Stadt Wil eintreffen; bitte beachten Sie dabei die Vorfrankierung des Antwort-Couverts als B-Post und die damit verbundene Zustelldauer.