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Flexiblere Benutzung von Schul- und Sportanlagen
Mit der Anpassung des Reglements hat die Stadtverwaltung die Liste der verfügbaren Lokalitäten überarbeitet und um Kulturlokalitäten ergänzt. Zudem wurden die Schliesszeiten während der Wochenenden und der Schulferien gelockert. Mit diesen und weiteren Änderungen wird eine flexiblere Handhabung der Anlagen ermöglicht.
Die zwölf Stellungnahmen aus der Vernehmlassung, unter anderem von der IG Kultur, der IG Wiler Sportvereine, dem Quartierverein Wil West und der IG Rossrüti, wurden in der Revision berücksichtigt. Die Anpassungen treten per 1. Oktober 2018 in Kraft.