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Abstimmungssonntag am 24. September 2017

13. September 2017
Am Sonntag, 24. September 2017, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet in der Stadt Wil die nächste Volksabstimmung statt. Dabei wird über drei eidgenössische Vorlagen abgestimmt; kantonale oder kommunale Vorlagen kommen nicht zur Abstimmung.
Vorlagen auf Bundesebene:
  • Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»)
  • Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2017 2381)
  • Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020

Stimmabgabe: Für die Stimmabgabe stehen den Stimmberechtigten der Stadt Wil folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Persönliche Stimmabgabe an der Urne: Am Abstimmungssonntag ist die Urne im Rathaus Wil von 10.00 bis 11.30 Uhr geöffnet.

  • Vorzeitige persönliche Stimmabgabe: Die vorzeitige Stimmabgabe ist beim Stimmregisterführer im Einwohneramt im Rathaus Wil an der Marktgasse 58 (Büro 02) am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Do 8.00-11.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr sowie Fr 8.00-11.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr) möglich.

  • Briefliche Stimmabgabe: Das neutrale Kuvert mit dem Stimmzettel ist mit dem unterschriebenen Stimmausweis in das offizielle Fensterkuvert zu verpacken. Dieses bereits als B-Post vorfrankierte Kuvert kann sodann der Post übergeben oder in den Briefkasten des Rathauses Wil eingeworfen werden. Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten im ehemaligen Gemeindehaus Bronschhofen am Abstimmungssonntag nicht mehr geleert wird! Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis 11.30 Uhr beim Stimmbüro im Rathaus der Stadt Wil eintreffen; bitte beachten Sie dabei die Vorfrankierung des Antwort-Couverts als B-Post und die damit verbundene Zustelldauer.