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Fahrausnahmebewilligungen für die Altstadt und die Obere Bahnhofstrasse neu auch im Info-Center in der Altstadt erhältlich

31. Oktober 2017
Wer in der Altstadt oder der Fussgängerzone fahren oder parkieren möchte, braucht ausserhalb der offiziellen Umschlagszeiten eine Sonderbewilligung. Die Ausnahme-Bewilligungen sind ab dem 2. November 2017 auch im Info-Center der Stadt Wil an der Marktgasse 62 in der Wiler Altstadt erhältlich.
Fahrausnahmebewilligungen für die Altstadt direkt in der Altstadt: «Die Neuerung spart den Einwohnerinnen und Einwohnern einen unnötigen Weg», erklärt Martina Cantieni, Sachbearbeiterin beim Sicherheitsverbund Region Wil (SVRW).

  • Die Privatkarte (gelb) ist als Tageskarte gratis und erlaubt das Fahren in der Fussgängerzone Obere Bahnhofstrasse und der Altstadt ausserhalb der offiziellen Umschlagszeiten – so etwa für dringende Privatfahrten oder Zügelfahrten von Anwohnerinnen und Anwohnern.

  • Die Gewerbekarte (grün) zum Tagespreis von 5 Franken gilt ausserhalb der offiziellen Umschlagszeiten als Fahr- und Parkausnahmebewilligung für Werkstatt- und Servicefahrzeuge, Lieferantenumschlag und Arbeiten in den Fussgängerzonen sowie als Parkbewilligung auf bewirtschafteten Parkierzonen.

Die gelben und die grünen Bewilligungskarten sind weiterhin auch beim Polizeiposten Wil an der Lerchenfeldstrasse 12 und an der Abgabestelle beim Parkkartenbüro des SVRW an der Bronschhoferstrasse 71 erhältlich. Alle weiteren Parkkarten und Sonderbewilligungen können ebenfalls im Büro des SVRW bezogen werden. (sk.)