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Kehricht (inkl. Klein- und Grobsperrgut)

ZAB-Kehrichtsäcke oder Abfallsäcke mit ZAB-Gebührenmarken
Kehricht (u.a. verschmutzte Verpackungsmaterialien und Getränkebeutel, Plastik, Staubsaugersäcke, Lederwaren, Holzabfälle, Glühlampen, Glas- und Keramikscherben, Papierwindeln, Robidog-Säckli, etc.) wird nur entgegengenommen, wenn offizielle ZAB-Säcke oder Säcke mit ZAB-Gebührenmarken verwendet werden.

17 Liter (bis ca. 5 kg) CHF 1.00 1 Gebührenmarke
35 Liter (bis ca. 10 kg) CHF 2.00 2 Gebührenmarke
60 Liter (bis ca. 15 kg) CHF 3.00 3 Gebührenmarke
110 Liter (bis ca. 20 kg) CHF 6.00 6 Gebührenmarke

 

Markenbezug für Biomüll
Wil: Stadt Wil, Stadtkasse, Rathaus, Marktgasse 58
Bronschhofen: ehem. Gemeindehaus, Hauptstrasse 20

Container für Gewerbe und Industrie
Gewerbecontainer müssten mit dem offiziellen ZAB-Kleber oder deutlich sichtbarem Firmennamen bezeichnet werden. Bei der Entleerung wird das Gewicht registriert und die Verrechnung erfolgt monatlich oder vierteljährlich. Detaillierte Informationen und Anmeldung über ZAB-Abfalltelefon: T 071 932 12 12.

Container für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Diese Container dürfen nur offizielle ZAB-Kehrichtsäcke oder Säcke mit ZAB-Gebührenmarken enthalten. Für brennbares Sperrgut Gebührenmarken verwenden.

Sperrgut bereitlegen
Für brennbares Sperrgut ZAB-Gebührenmarken benützen. Lose Materialien bündeln und Sperrgut so zerlegen, dass es ohne Probleme verladen werden kann.

Kleinsperrgut bis 15 kg/Stück

Max. Abmessung: 40 x 60 x 150cm CHF 6.00

 

Grobsperrgut bis 35 kg/Stück

Höchstlänge: 150cm CHF 12.00

 

Abfall selber anliefern
Private können Sperrgut oder Bauschutt direkt in die KVA Bazenheid (easydrive) bringen. Für Direktlieferungen wird eine Mindestgebühr von CHF 16.00 verrechnet und es gelten folgende Öffnungszeiten:


Kleinsperrgut bis 15 kg/Stück

Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
  13.30 bis 17.00 Uhr
Samstag 8.00 bis 11.00 Uhr