Stadt Wil

Rechtsmittelverfahren

Sind Sie mit dem Entscheid der Baukommission nicht einverstanden?

Entscheide der Baukommission und der Abteilung Bewilligungen können durch alle Verfahrensbeteiligten innert 14 Tagen ab Zustellung beim kantonalen Baudepartement mit Rekurs angefochten werden:

Baudepartement des Kantons St. Gallen
Rechtsabteilung
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St. Gallen
Telefon 071 229 30 14
Telefax 071 229 39 70

Der Rekurs ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist dem Rekurs beizulegen.

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