Die Energiefachstelle ist der Abteilung
Bewilligungen angegliedert und zeichnet verantwortlich für die Koordination aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Energiestadt. Daneben prüft die Energiefachstelle die Einhaltung des Energiegesetzes vom 25. Mai 2000 und der Energieverordnung vom 27. März 2001. Genügende Wärmedämmung an Gebäuden ist eine Notwendigkeit und trägt zum grossen Teil zur geforderten Energieeinsparung und somit zum Klimaschutz bei.
Die Energiefachstelle bietet eine kostenlose Energieberatung an und beantwortet Fragen im Zusammenhang mit dem Bauen.