Kontrollstelle für Krankenversicherung
Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz auch hier versichert sein. Die Versicherungspflicht und allfällige Ausnahmen sind in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) geregelt.
Der Kanton St. Gallen hat die Gemeinden mit der Führung der Kontrollstelle für Krankenversicherung beauftragt.
Die Aufgaben der Kontrollstelle sind:
- Überprüfung, ob die Versicherungspflicht eingehalten wird;
- Auf Gesuch hin Befreiung von der Versicherungspflicht, sofern ein rechtlicher Anspruch besteht;
- Erlass von Verfügungen, wenn die Versicherungspflicht nicht eingehalten wird.
In der Stadt Wil ist die Kontrollstelle für Krankenversicherung dem Einwohneramt angegliedert.