Tombola- und Lottoveranstaltungen
Als Tombola- und Lottoveranstaltungen gelten Lotterien und ihnen gleichgestellte lotterieähnliche Veranstaltungen, die bei einem Unterhaltungsanlass durchgeführt werden und deren Gewinne nicht in Geldbeträgen bestehen. Eine Lottoveranstaltung gilt als Unterhaltungsanlass.
Die Dienststelle Gewerbe und Markt ist für die Erteilung von Tombola- und Lottoveranstaltungen zuständig. Für die Durchführung einer Tombola- oder Lottoveranstaltung sind folgende Bedingungen einzuhalten: