Schulferien - Urlaubsgesuche
Urlaubspraxis für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler (Kindergarten, Primar- und Oberstufe)
Urlaubsgesuche bitte bei der Klassenlehrperson einreichen. Die Klassenlehrperson übergibt Mitteilungen/Gesuche der zuständigen Entscheidungsinstanz.
Keine Urlaube werden in der Regel erteilt für Ferien und Ferienverlängerungen.
Freie Schulhalbtage (Freistellungskontingent): Die Eltern können ihr Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr durch schriftliche Meldung an die Klassenlehrperson vom Schulunterricht befreien. Die schriftliche Mitteilung sollte zwei Tage im Voraus der Klassenlehrperson abgegeben werden.