Stadt Wil

Regionalverbindungsstrasse

Der Stadtrat unterstützt den im Süden vorgesehenen Bau einer Regionalverbindungsstrasse (RVS) als wichtigste Massnahme zur Zentrumsentlastung vom motorisierten Individualverkehr (MIV).

Entsprechend hat der Stadtrat dem Baudepartement des Kantons St. Gallen für das 15. Strassenbauprogramm (2009 bis 2013) eine möglichst schnelle Realisierung der ersten Etappe (Abschnitt Toggenburger- bis Hubstrasse) beantragt. Gleichzeitig seien flankierende Massnahmen zu prüfen.

Um die von der Stadt Wil vorgesehene Nutzungsplanung mit der für den Optimierungsprozess notwendigen Fläche abzustimmen, hat der Stadtrat am 1. März 2006 für das ausgeschiedene Stadtgebiet eine Planungszone erlassen. Innerhalb der Zone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung der RVS erschweren könnte.

Die Baulinienpläne Hub- bis Glärnischstrasse und Glärnisch- bis Toggenburgerstrasse wurden mit Beschluss vom 18. Februar 2009 genehmigt und öffentlich aufgelegt. Die Baulinie ist im Baugesetz geregelt und bezeichnet den Mindestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber Strassen.

Die Baulinie gilt für künftige Bauten und Anlagen. An bestehenden Bauten und Anlagen im Bereich einer Baulinie dürfen nur die zum Unterhalt und zu einer zeitgemässen Erneuerung erforderlichen Arbeiten vorgenommen werden. Weitergehende bauliche Änderungen können nur unter der Auflage bewilligt werden, dass eine im öffentlichen Interesse notwendig werdende Beseitigung keinen Anspruch auf Entschädigung des Mehrwertes gibt.

 Plan der regionalverbindungsstrasse

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