Stadt Wil

Stadtkanzlei

Die Stadtkanzlei ist die allgemeine Stabsstelle des Stadtrates. Die Stadtkanzlei ist Sekretariat des Stadtparlaments, des Parlamentspräsidiums, des Stadtrates und des Stadtpräsidenten.

Der Stadtkanzlei obliegen insbesondere

  • die Vorbereitung, Protokollierung und Verarbeitung der Stadtrat-, Stadtparlaments- und Parlamentspräsidiumssitzungen
  • die Geschäftszuweisung an die Departemente
  • die Führung der Geschäfts- und Terminkontrolle
  • die Betreuung der städtischen Erlassammlung
  • die Organisation der Urnenabstimmungen
  • die Koordination bezüglich Drucksachen- und Materialbeschaffung
  • die Koordination bezüglich Bereitstellung von Unterlagen für den Voranschlag, die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht

Der Stadtkanzlei ist zudem die Dienststelle Gewerbe und Markt angegliedert.

Die Stadtkanzlei hat folgende weitere Aufgaben:

Beglaubigungen/Legalisationen
Bei der Stadtkanzlei können Unterschriften beglaubigt und Fotokopien bescheinigt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache unter Identitätsnachweis (ID; Reisepass, Ausländerausweis, Führerausweis) nötig. Folgende Kosten entstehen:

  • Beglaubigung pro Unterschrift: Fr. 20.--
  • Bescheinigung von Originalen: Fr. 10.--
    bei mehreren Seiten jede weitere Seite Fr. 6.--
  • Beglaubigung auswärts (z.B. Spital, Altersheim): Zuschlag von Fr. 10.--

Für Überbeglaubigungen ("Apostillen") ist die Staatskanzlei zuständig.

Amtsanzeigen (Hausverbote)
Die Stadtkanzlei ist zuständig für Gesuche um Amtsanzeigen gemäss den Bestimmungen des EGzZGB Art. 35bis. Willenserklärungen in privatrechtlichen Angelegenheiten (Kündigung, Hausverbot und dergleichen) können durch den Gemeindepräsidenten am Wohnort des Begehrenden oder der anderen Partei amtlich zugestellt werden. Die Gesuche müssen schriftlich eingereicht werden. Die Gebühr beträgt Fr. 50.-- pro Amtsanzeige.

Wohnungsausweisungen
Das Begehren um Vollzug der Ausweisung aus einer Mietsache muss in schriftlicher Form gestellt werden. Der Entscheid des Kreisgerichts - mit Rechtskraftbescheinigung des Kantonsgerichts (einzuholen beim Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen) - muss vorgelegt werden. Gleichzeitig mit dem Ausweisungsbegehren ist ein Kostenvorschuss zu leisten. Dieser richtet sich nach Grösse der Wohnung. Kontaktieren Sie diesbezüglich frühzeitig die Stadtkanzlei.

Tierschutz
Der Bereich Tierschutz wird bei der Stadtkanzlei in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Veterinäramt und dem städtischen Tierschutz-Vollzugbeauftragten betreut. Anzeigen, Hinweise und Klagen nimmt die Stadtkanzlei oder der städtische Tierschutz-Vollzugsbeauftragte
Marcel Jung, Dicken, entgegen (Tel. 071 377 10 64). Anschliessend wird der Sachverhalt abgeklärt und falls nötig wird die verursachende Person angezeigt, beispielsweise bei:

  • Tierquälerei
  • unsachgemässer oder nicht artgerechter Tierhaltung
  • starker Vernachlässigung von Tieren
  • Aussetzen oder Alleinelassen von Tieren

Hundehaltung
Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Der/Die Halter/in sorgt dafür, dass der Hund ohne Einwilligung des Berechtigten Spiel- und Sportplätze, fremde Gärten, Gemüse- und Beerenkulturen sowie Wiesen und Äcker während des fortgeschrittenen Wachstums nicht betritt. Er/Sie hat auf Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Grün- und Parkanlagen den Kot seines/ihres Hundes zu beseitigen. Er/Sie hat den Hundekot aus Wiesen und Äckern zu beseitigen, wenn kein Betretungsverbot gilt.

Die Stadtkanzlei ordnet die erforderlichen Massnahmen an, wenn der/die Halter/in den Pflichten des Hundegesetzes nicht nachkommt.

Postdienst / Stadtweibel
Der Mitarbeitende des Postdienstes ist verantwortlich für die Postzustellung innerhalb der Stadtverwaltung sowie des Standortes Poststrasse 10 (Departemente Soziales, Jugend und Alter und sowie Bildung und Sport). Er bedient zudem die städtischen Anschlagkästen (Rathaus, Unterführung Glärnischstrasse, Mattstrasse und Allee). Der Stadtweibel leistet im Weiteren Dienst als Ratsweibel im Stadtparlament und an Abstimmungen.

 
© 2007 by online