Stadt Wil

Steuern

Die Hauptaufgaben des Steueramts sind:

  • Führen des Steuerregisters, welches rund 11'500 Personen umfasst;
  • jährliche Durchführung des Steuererklärungs-Versands;
  • Erhebung der Grundsteuern;
  • Mitwirkung im Veranlagungsverfahren (vorwiegend Unselbständigerwerbende sowie Renterinnen und Rentner);
  • Führung der Steuerbuchhaltung;
  • Kundenberatung;
  • Fakturierung der verschiedenen Steuerarten;
  • Behandlung von Stundungs- und Erlassgesuchen;
  • Mahn- und Bussenwesen.


Steuerfüsse natürliche Personen

JahrStaatPolitische
Gemeinde
katholischreformiertTotal
katholisch
Total
reformiert
Total ohne
Konfession

2011

95

124

24

23

243

242

219

2010

95

124

24

23

243

242

219

2009

95

124

24

20

243

239

219

2008

105

124

24

20

253

249

229

2007

115

129

24

20

268

264

244

2006

115

129

22

22

266

266

244

2005

115

131

22

22

268

268

246

Bei konfessionell gemischten Ehen werden die Steuern in der Regel je zur Hälfte für die entsprechenden Kirchgemeinden erhoben. Die Schulsteuern sind im Steuersatz der Politischen Gemeinde enthalten.

Auf der Website des kantonalen Steueramtes können die voraussichtlichen Steuern errechnet werden.

Die Feuerwehrabgabe beträgt 8 Prozent der Einfachen Steuer vom Einkommen, höchstens jedoch Fr. 700.--/Jahr.

Die Grundsteuer für Liegenschaften beträgt 0,6 Promille des amtlichen Verkehrswerts.


Zahlungen

Zahlungen für das Steueramt nimmt die Stadtkasse entgegen. Verwenden Sie wenn immer möglich die vorgedruckten Einzahlungsscheine.


Formulare

Gerne stellen wir Ihnen unsere gebräuchlichsten Formulare zum Herunterladen zur Verfügung:

  • Anpassung provisorische Steuerrechnung: Wenn Sie die vorläufige Steuerrechnung aufgrund Ihrer derzeitigen Einkommens- und Vermögenssituation für zu hoch oder zu tief halten, können Sie deren Anpassung mit diesem Online-Formular verlangen. Bei Differenzen von weniger als Fr. 5'000.-- beim Einkommen und weniger als Fr. 50'000.-- beim Vermögen ist diese Anpassung nicht notwendig, da die Auswirkung auf die Steuerrechnung relativ klein ist.
  • Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung: Wenn es Ihnen innert der gesetzlichen Frist nicht möglich ist, die Steuererklärung einzureichen, können Sie mittels Zugangsdaten auf der Steuererklärung bei der Homepage des kantonalen Steueramtes eine Fristverlängerung eintragen. Die Fristverlängerung wird Ihnen online bestätigt.
  • Stundung definitiver Steuern: Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuerrechnung fristgerecht zu bezahlen, können Sie eine Stundung der Steuern beantragen. Das Gesuch muss schriftlich mit einer Budgetaufstellung eingereicht werden (vgl. PDF-Datei zum Herunterladen). Die Stundung ist erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch das Steueramt verbindlich.
  • Zahlungsabonnement: Falls Sie die Staats- und Gemeindesteuern nicht zu den ordentlichen Raten-Terminen bezahlen möchten, besteht die Möglichkeit, die Steuern künftig monatlich zu begleichen (9-Raten-Abonnement: April bis Dezember oder 11-Raten- Abonnement: Februar bis Dezember). Der Rechnungsschub für Staats- und Gemeindesteuern ist jeweils im Februar terminiert.
  • Änderung Zahlungsverbindung: Ist Ihr Post- beziehungsweise Bankkonto nicht mehr gültig oder haben Sie ein neues Konto eröffnet, dann geben Sie uns bitte die IBAN-Nummer bzw. die Kontoangaben bekannt.


Elektronische Steuererklärung
Elektronische Steuerformulare und Merkblätter zur Steuererklärung

Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung
Kantonales Steueramt

Mit dem neuen elektronischen Service eKonto kann das eigene Steuerkonto eingesehen werden.

Steuerfüsse natürliche Personen

Jahr Kanton
St. Gallen 
Stadt
Wil
katholischreformiertTotal
katholisch
Total
reformiert 
Total ohne
Konfession 
 2008 105 124 * 20 * 249 229
 2007 115 129 24 20 268 264 244
 2006 115 129 22 22 266 266 244
 2005 115 131 22 22 268 268 246
 2004 115 131 24 22 270 268 246

 * Steuerfüsse müssen durch die KirchbürgerInnen noch festgesetzt werden.

Bei konfessionell gemischten Ehen werden die Steuern in der Regel je zur Hälfte für die entsprechenden Kirchgemeinden erhoben. Die Schulsteuern sind im Steuersatz der Politischen Gemeinde enthalten.

Auf der Website des kantonalen Steueramtes können die voraussichtlichen Steuern errechnet werden.

Die Feuerwehrabgabe beträgt ab dem 1. Januar 2008 8 Prozent der Einfachen Steuer vom Einkommen, höchstens jedoch Fr. 700.--/Jahr.

Die Grundsteuer für Liegenschaften beträgt 0,6 Promille des amtlichen Verkehrswerts.


Zahlungen

Zahlungen für das Steueramt nimmt die Stadtkasse entgegen. Verwenden Sie wenn immer möglich die vorgedruckten Einzahlungsscheine.


Formulare

Gerne stellen wir Ihnen unsere gebräuchlichsten Formulare zum Herunterladen zur Verfügung:

  • Anpassung provisorische Steuerrechnung: Wenn Sie die vorläufige Steuerrechnung aufgrund Ihrer derzeitigen Einkommens- und Vermögenssituation für zu hoch oder zu tief halten, können Sie deren Anpassung mit diesem Online-Formular verlangen. Bei Differenzen von weniger als Fr. 5'000.-- beim Einkommen und weniger als Fr. 50'000.-- beim Vermögen ist diese Anpassung nicht notwendig, da die Auswirkung auf die Steuerrechnung relativ klein ist.
  • Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung: Wenn es Ihnen innert der gesetzlichen Frist nicht möglich ist, die Steuererklärung einzureichen, können Sie mittels Zugangsdaten auf der Steuererklärung bei der Homepage des kantonalen Steueramtes eine Fristverlängerung eintragen. Die Fristverlängerung wird Ihnen online bestätigt.
  • Stundung definitiver Steuern: Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuerrechnung fristgerecht zu bezahlen, können Sie eine Stundung der Steuern beantragen. Das Gesuch muss schriftlich mit einer Budgetaufstellung eingereicht werden (vgl. PDF-Datei zum Herunterladen). Die Stundung ist erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch das Steueramt verbindlich.
  • Zahlungsabonnement: Falls Sie die Staats- und Gemeindesteuern nicht zu den ordentlichen Raten-Terminen bezahlen möchten, besteht die Möglichkeit, die Steuern künftig monatlich zu begleichen (9-Raten-Abonnement: April bis Dezember oder 11-Raten- Abonnement: Februar bis Dezember). Der Rechnungsschub für Staats- und Gemeindesteuern ist jeweils im Februar terminiert.
  • Änderung Zahlungsverbindung: Ist Ihr Post- beziehungsweise Bankkonto nicht mehr gültig oder haben Sie ein neues Konto eröffnet, dann geben Sie uns bitte die IBAN-Nummer bzw. die Kontoangaben bekannt.
     

 

Steuern juristischer Personen
Juristische Personen wie AG oder GmbH unterliegen der Gewinn- und Kapitalsteuer. Der Kanton St. Gallen liegt gemäss dem von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ermittelten Gesamtindex mit Rang 11 in der ersten Hälfte aller 26 Kantone.

Weitere Informationen
Das Steueramt der Stadt Wil und das kantonale Steueramt steht Ihnen gerne zur Verfügung. Auf der Homepage des kantonalen Steueramtes ist nebst ausführlichen Informationen auch ein Steuerkalkulator zu finden.

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