Steuern
Die Hauptaufgaben des Steueramts sind:
Führen des Steuerregisters, welches rund 11'500 Personen umfasst;
jährliche Durchführung des Steuererklärungs-Versands;
Erhebung der Grundsteuern;
Mitwirkung im Veranlagungsverfahren (vorwiegend Unselbständigerwerbende sowie Renterinnen und Rentner);
Führung der Steuerbuchhaltung;
Kundenberatung;
Fakturierung der verschiedenen Steuerarten;
Behandlung von Stundungs- und Erlassgesuchen;
Mahn- und Bussenwesen.
Steuerfüsse natürliche Personen
| Jahr | Staat | Politische Gemeinde | katholisch | reformiert | Total katholisch | Total reformiert | Total ohne Konfession |
2011 | 95 | 124 | 24 | 23 | 243 | 242 | 219 |
2010 | 95 | 124 | 24 | 23 | 243 | 242 | 219 |
2009 | 95 | 124 | 24 | 20 | 243 | 239 | 219 |
2008 | 105 | 124 | 24 | 20 | 253 | 249 | 229 |
2007 | 115 | 129 | 24 | 20 | 268 | 264 | 244 |
2006 | 115 | 129 | 22 | 22 | 266 | 266 | 244 |
2005 | 115 | 131 | 22 | 22 | 268 | 268 | 246 |
Bei konfessionell gemischten Ehen werden die Steuern in der Regel je zur Hälfte für die entsprechenden Kirchgemeinden erhoben. Die Schulsteuern sind im Steuersatz der Politischen Gemeinde enthalten.
Auf der Website des kantonalen Steueramtes können die voraussichtlichen Steuern errechnet werden.
Die Feuerwehrabgabe beträgt 8 Prozent der Einfachen Steuer vom Einkommen, höchstens jedoch Fr. 700.--/Jahr.
Die Grundsteuer für Liegenschaften beträgt 0,6 Promille des amtlichen Verkehrswerts.
Zahlungen
Zahlungen für das Steueramt nimmt die Stadtkasse entgegen. Verwenden Sie wenn immer möglich die vorgedruckten Einzahlungsscheine.
Formulare
Gerne stellen wir Ihnen unsere gebräuchlichsten Formulare zum Herunterladen zur Verfügung:
Anpassung provisorische Steuerrechnung: Wenn Sie die vorläufige Steuerrechnung aufgrund Ihrer derzeitigen Einkommens- und Vermögenssituation für zu hoch oder zu tief halten, können Sie deren Anpassung mit diesem Online-Formular verlangen. Bei Differenzen von weniger als Fr. 5'000.-- beim Einkommen und weniger als Fr. 50'000.-- beim Vermögen ist diese Anpassung nicht notwendig, da die Auswirkung auf die Steuerrechnung relativ klein ist.
Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung: Wenn es Ihnen innert der gesetzlichen Frist nicht möglich ist, die Steuererklärung einzureichen, können Sie mittels Zugangsdaten auf der Steuererklärung bei der Homepage des kantonalen Steueramtes eine Fristverlängerung eintragen. Die Fristverlängerung wird Ihnen online bestätigt.
Stundung definitiver Steuern: Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuerrechnung fristgerecht zu bezahlen, können Sie eine Stundung der Steuern beantragen. Das Gesuch muss schriftlich mit einer Budgetaufstellung eingereicht werden (vgl. PDF-Datei zum Herunterladen). Die Stundung ist erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch das Steueramt verbindlich.
Zahlungsabonnement: Falls Sie die Staats- und Gemeindesteuern nicht zu den ordentlichen Raten-Terminen bezahlen möchten, besteht die Möglichkeit, die Steuern künftig monatlich zu begleichen (9-Raten-Abonnement: April bis Dezember oder 11-Raten- Abonnement: Februar bis Dezember). Der Rechnungsschub für Staats- und Gemeindesteuern ist jeweils im Februar terminiert.
Änderung Zahlungsverbindung: Ist Ihr Post- beziehungsweise Bankkonto nicht mehr gültig oder haben Sie ein neues Konto eröffnet, dann geben Sie uns bitte die IBAN-Nummer bzw. die Kontoangaben bekannt.
Elektronische Steuererklärung
Elektronische Steuerformulare und Merkblätter zur Steuererklärung
Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung
Kantonales Steueramt
Mit dem neuen elektronischen Service eKonto kann das eigene Steuerkonto eingesehen werden.
Steuerfüsse natürliche Personen
| Jahr | Kanton St. Gallen | Stadt Wil | katholisch | reformiert | Total katholisch | Total reformiert | Total ohne Konfession |
| 2008 | 105 | 124 | * | 20 | * | 249 | 229 |
| 2007 | 115 | 129 | 24 | 20 | 268 | 264 | 244 |
| 2006 | 115 | 129 | 22 | 22 | 266 | 266 | 244 |
| 2005 | 115 | 131 | 22 | 22 | 268 | 268 | 246 |
| 2004 | 115 | 131 | 24 | 22 | 270 | 268 | 246 |
* Steuerfüsse müssen durch die KirchbürgerInnen noch festgesetzt werden.
Bei konfessionell gemischten Ehen werden die Steuern in der Regel je zur Hälfte für die entsprechenden Kirchgemeinden erhoben. Die Schulsteuern sind im Steuersatz der Politischen Gemeinde enthalten.
Auf der Website des kantonalen Steueramtes können die voraussichtlichen Steuern errechnet werden.
Die Feuerwehrabgabe beträgt ab dem 1. Januar 2008 8 Prozent der Einfachen Steuer vom Einkommen, höchstens jedoch Fr. 700.--/Jahr.
Die Grundsteuer für Liegenschaften beträgt 0,6 Promille des amtlichen Verkehrswerts.
Zahlungen
Zahlungen für das Steueramt nimmt die Stadtkasse entgegen. Verwenden Sie wenn immer möglich die vorgedruckten Einzahlungsscheine.
Formulare
Gerne stellen wir Ihnen unsere gebräuchlichsten Formulare zum Herunterladen zur Verfügung:
Anpassung provisorische Steuerrechnung: Wenn Sie die vorläufige Steuerrechnung aufgrund Ihrer derzeitigen Einkommens- und Vermögenssituation für zu hoch oder zu tief halten, können Sie deren Anpassung mit diesem Online-Formular verlangen. Bei Differenzen von weniger als Fr. 5'000.-- beim Einkommen und weniger als Fr. 50'000.-- beim Vermögen ist diese Anpassung nicht notwendig, da die Auswirkung auf die Steuerrechnung relativ klein ist.
Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung: Wenn es Ihnen innert der gesetzlichen Frist nicht möglich ist, die Steuererklärung einzureichen, können Sie mittels Zugangsdaten auf der Steuererklärung bei der Homepage des kantonalen Steueramtes eine Fristverlängerung eintragen. Die Fristverlängerung wird Ihnen online bestätigt.
Stundung definitiver Steuern: Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuerrechnung fristgerecht zu bezahlen, können Sie eine Stundung der Steuern beantragen. Das Gesuch muss schriftlich mit einer Budgetaufstellung eingereicht werden (vgl. PDF-Datei zum Herunterladen). Die Stundung ist erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch das Steueramt verbindlich.
Zahlungsabonnement: Falls Sie die Staats- und Gemeindesteuern nicht zu den ordentlichen Raten-Terminen bezahlen möchten, besteht die Möglichkeit, die Steuern künftig monatlich zu begleichen (9-Raten-Abonnement: April bis Dezember oder 11-Raten- Abonnement: Februar bis Dezember). Der Rechnungsschub für Staats- und Gemeindesteuern ist jeweils im Februar terminiert.
Änderung Zahlungsverbindung: Ist Ihr Post- beziehungsweise Bankkonto nicht mehr gültig oder haben Sie ein neues Konto eröffnet, dann geben Sie uns bitte die IBAN-Nummer bzw. die Kontoangaben bekannt.
Steuern juristischer Personen
Juristische Personen wie AG oder GmbH unterliegen der Gewinn- und Kapitalsteuer. Der Kanton St. Gallen liegt gemäss dem von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ermittelten Gesamtindex mit Rang 11 in der ersten Hälfte aller 26 Kantone.
Weitere Informationen
Das Steueramt der Stadt Wil und das kantonale Steueramt steht Ihnen gerne zur Verfügung. Auf der Homepage des kantonalen Steueramtes ist nebst ausführlichen Informationen auch ein Steuerkalkulator zu finden.