Vermittleramt
Schlichtungsverfahren
Das Anhängigmachen einer Klage setzt einen Versöhnungsversuch vor der Vermittlerin voraus, sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Die Verhandlungen finden im Baronenhaus an der Marktgasse 73 (1. Stock Zimmer 10) statt. Standort auf Stadtplan.
Das Amt der Vermittlerin nimmt in der Stadt Wil Doris Schobinger wahr (Termine nach telefonischer Vereinbarung). Seit dem Jahr 2000 gilt die Vereinbarung über die gegenseitige Stellvertretung des Vermittlers zwischen den politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen. Der in der Gemeinde Bronschhofen gewählte Vermittler übt demnach die Stellvertretung in Wil aus.
Für folgende Klagen führt die Vermittlerin den Versöhnungsversuch durch:
- Forderungen,
- Ehescheidungsklagen, Ehetrennungsklagen, Klagen auf Abänderung von Scheidungs- und Trennungsurteilen,
- Vaterschafts- und Unterhaltsklagen,
- Aberkennungsklagen,
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen,
- Einträge von Bauhandwerkerpfandrechten und Pfandrechten,
- Privatstrafklagen,
- Ehrverletzungen,
- Nachbarschaftsklagen (Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen etc.),
- andere Antragsdelikte, die vom Untersuchungsrichter in das Privatklageverfahren verwiesen werden;
- Klagen nach Art. 4 des Gesetzes über die Haftung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und die Verantwortlichkeit der Behörden, Beamten und öffentlichen Angestellten (Verantwortlichkeitsgesetz).
Das Vermittlungsbegehren sollte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Kopien genügen) schriftlich eingereicht werden.
Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht unbeweglicher Sachen ist die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtwesen zuständig. Der Versöhnungsversuch vor der Vermittlerin entfällt zudem:
- bei Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes fallen;
- bei Klagen auf Anfechtung der Vaterschaftsvermutung oder der Kindesanerkennung;
- bei Begehren im summarischen oder beschleunigten Verfahren;
- im Verfahren der Grundbuchbereinigung;
- bei Ehescheidungen und Ehetrennungen auf gemeinsames Begehren.
Freiwillig ist der Versöhnungsversuch vor der Vermittlerin bei Klagen mit einem Streitwert über 30'000 Franken.