Energiefördermassnahmen
Beiträge zur Energieförderung
Die Stadt Wil unterstützt Energiesparmassnahmen, wie sie der Kanton St. Gallen fördert, mit einem zusätzlichen städtischen Beitrag.
Die Stadt Wil unterstützt und berät Sie gerne bei Fragen zu Energieversorgung und energetische Massnahmen an Gebäuden sowie zu weiteren Energie-Themen. Die Stadt Wil und die Technischen Betriebe Wil (TBW) sowie der Kanton St. Gallen unterstützen Energiesparmassnahmen und umweltgerechte Energieproduktion auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wil durch ein erweitertes und neutrales Energieberatungsangebot sowie durch finanzielle Beiträge an ausgewählter Massnahmen.
Wie kann ich Fördergelder der Stadt Wil respektive der TBW beantragen? Gesuche sind schriftlich beim Departement Bau, Umwelt und Verkehr, Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil einzureichen. Das Formular ist beim Sekretariat im Büro 23 erhältlich und kann hier digital bezogen werden. Neben dem ausgefüllten Gesuchsformular ist eine Kopie der Zusicherung für den kantonalen Förderbeitrag beizulegen. Dabei ist das Gesuch an die Stadt bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft der kantonalen Zusicherung einzureichen, auf später eingereichte Gesuche wird nicht mehr eingetreten.
Unterlagen und die Anmeldung für einen Förderbeitrag der Technischen Betriebe Wil TBW sind unter www.tb-wil.ch zu finden.
Wann erfolgt die Auszahlung der städtischen Beiträge? Die Auszahlung des Beitrages der politischen Gemeinde Wil erfolgt aufgrund des Nachweises, dass der Kanton seinen Beitrag bereits ausgerichtet hat. Hierfür sind die entsprechende Bestätigung sowie ein Einzahlungsschein oder die Angaben der Bankverbindung einzureichen.
Übersicht über die Förderbeiträge:
Bund
Gebäudeprogramm: Der Bund fördert die Sanierung Ihres Gebäudes. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für die Verbesserung der Wärmedämmung von Einzelbauteilen. Berechnen Sie mit dem Fördergeldrechner auf dieser Internetseite, wie viel Fördergeld Sie erhalten. |
Kanton St. Gallen
Sonnenkollektoren: Das kantonale Energieförderungsprogramm zahlt bis Ende des Jahres 2012 an jede Anlage mit einer Kollektorfläche von 4 bis 10 m2 Fr. 2‘000.- und Fr. 150.- für jeden weiteren Quadratmeter.
Wärmenetze: Unterstützt wird der Auf- und Ausbau einschliesslich die Verdichtung von Wärmenetzen. Der Beitrag beträgt pauschal Fr. 50.- je MWh/Jahr für Neubauten und Fr. 80.- je MWh/Jahr für bestehende Bauten.
Biogasproduktion: Wird im Einzelfall festgelegt. Vorgehensberatung: Die Vorgehensberatung bezüglich energetischer Modernisierung von Gebäuden wird mit bis zu Fr. 1‘500.-- unterstützt. |
Stadt Wil
Ergänzende Beiträge: Die politische Gemeinde Wil entrichtet gemäss dem städtischen Baureglement Ergänzungen zum kantonalen Förderungsprogramm von 30 Prozent. Voraussetzung für die Erteilung von Beiträgen ist immer die Förderzusage und Auszahlungsbestätigung durch den Kanton.
Ausnützungsbonus: Neu- und Umbauten, die den Minergie-Standart erfüllen, können von einer um 5 Prozent erhöhten Ausnützungsziffer profitieren. |
Technische Betriebe Wil (TBW)
Sonnenkollektoren: Bei der Neuinstallation oder Umstellung auf eine Gasheizung mit Sonnenkollektoren erhalten Sie einen Grundbeitrag von bis zu Fr. 1‘500.- und einenFlächenbeitrag von Fr. 100.- pro Quadratmeter.
Photovoltaik: Anschluss und Abnahme wird im EInzelfall festgelegt, maximal Fr. 6‘500.-.
Sonnenkollektoren und Biogasheizung: Bei der Neuinstallation oder Umstellung von Öl auf Biogas erhalten Sie eine einmalige Prämie bis zu Fr. 2‘500.-. In Kombination mit Sonnenkollektoren sind eine einmalige Prämie bis Fr. 4‘000.- sowie ein Flächenbeitrag von Fr. 100.- pro m2 Kollektoren möglich.
Wärmepumpen: Wärmepumpen werden differenziert nach der so genannten Leistungszahl COP (Coefficient of performance) gefördert. Der maximale Förderbeitrag pro Anlage beträgt Fr. 6‘500.-.
Wärmepumpenboiler: Der Ersatz eines herkömmlichen Elektroboiler durch einen Wärmepumpen-Boiler wird mit bis zu Fr. 500.- unterstützt.
Entkalkung: Die Entkalkung eines Boilers wird einmalig mit bis zu Fr. 300.- unterstützt.
Gasfahrzeuge: Beim Kauf eines neuen Erdgasfahrzeuges erhalten Sie einen einmaligen Beitrag von Fr. 1‘000.-. |
Zusammenstellung:Auf diesem
Flyer (PDF) sind diese Informationen übersichtlich zusammengefasst.