Stadt Wil

Kostenbeteiligung von Kantonen und Vereinen

Im heutigen Bergholz werden die Eishalle, das Freibad und das Fussballstadion respektive die Trainingsplätze nicht nur von Wilerinnen und Wilern genutzt respektive besucht, sondern auch von den Einwohnerinnen und Einwohnern der umliegenden Gemeinden. Das macht die Sportanlage Bergholz zu einer Anlage von regionaler Bedeutung. Dazu kommt, dass beim Bau der Kantonsschule Wil, welche von Schülerinnen und Schülern aus den Kantonen St. Gallen und Thurgau besucht wird, explizit auf die Erstellung von Aussensportanlagen verzichtet wurde, da die Mitnutzung der Sportanlage Bergholz für den Sportunterricht vertraglich vereinbart wurde.

Diese regionale Bedeutung wird sich mit dem Neubau noch verstärken. Dieser zentralörtlichen Bedeutung entsprechend sind für die Finanzierung und den Betrieb der Anlage regionale Lösungen vorgesehen. Ziel ist es, diejenigen, welche direkt oder indirekt vom Sportpark Bergholz profitieren, finanziell in die Verantwortung einzubinden.


Kostenbeteiligungen bezüglich der einzelnen Elemente

Die einzelnen Beteiligungen sind wie folgt vorgesehen:

- Beteiligung an den Investitionskosten: Kantone St. Gallen und Thurgau sowie Vereine
- Beteiligung an den Betriebskosten: Regionsgemeinden

Für die Beteiligung an den Investitionskosten hat der Stadtrat ein Finanzierungsmodell ausgearbeitet. Dabei hat er sich im Sinne einer Richtschnur an mehreren vergleichbaren Projekten in Wil (Bau und Betrieb der regionalen Mittelschule mit Dreifachturnhalle oder  Regionales Leistungszentrum Ostschweiz der Kunstturner) sowie an vergleichbaren Projekten im restlichen Kantonsgebiet (Sanierung und Renovation des Eisstadions Lido in Rapperswil-Jona oder Sportanlagen Lerchenfeld in St. Gallen) orientiert.

Bereich  Stadt Wil  Kanton SG  Kanton TG   Vereine
Allgemeine Teile     100        --        --         --
Hallenbad       95        4        1         --
Freibad       95        4        1         --
Eishalle       74      20        1          5
Fussballstadion       70      20        --        10
         in Prozent


Konkret heisst das:

Kantonsbeiträge:
Die Kantone St. Gallen und Thurgau haben die regionale Bedeutung des Sportparks Bergholz bestätigt und Gesuche der Stadt Wil um eine Beteiligung an den Investitionskosten grundsätzlich positiv beantwortet. Bereits fest zugesichert hat die St. Galler Regierung 2 Millionen; der Thurgauer Regierungsrat hat 200‘000 Franken gesprochen.

Vereinsbeiträge: Die Wiler Fussball- und Eissportvereine sollen einen Teil der Investitionskosten für ihre jeweiligen Anlagenteile beisteuern – der Fussball rund 1,1 Millionen ans Stadion, der Eissport rund 0,7 Millionen an die Eishalle.

Von den Bruttoinvestitionen von rund 57,5 Millionen Franken können die Beiträge der Kantone (2,2 Millionen) und der Vereine (1,8 Millionen) in Abzug gebracht werden. Der Stadtrat geht daher aktuell von Nettoinvestitionen von 53,5 Millionen (inklusive Erstausstattungskosten) aus.


Symbolbild Sport 1    Symbolbild Sport 2    Symbolbild Sport 1


Begründungen für die unterschiedlichen prozentualen Kostenbeteiligungen

Die allgemeinen Teile – dazu gehören der Eingangsbereich, das Restaurant sowie die Mehrzweckräume – werden vollumfänglich durch die Stadt Wil finanziert. Beim Hallenbad und Freibad gibt es keine Vereine, die zur Mitfinanzierung beigezogen werden können. Indes werden das Freibad – und neu wohl auch das Hallenbad – durch die Kantonsschule Wil und das Berufsbildungszentrum Wil genutzt. Dies rechtfertigt es, bei den Kantonen St. Gallen und Thurgau um Beiträge für die Bereiche Hallenbad und Freibad nachzusuchen. Ähnliches gilt für die Eishalle.

Bei der Eishalle ist zu berücksichtigen, dass sie – im Gegensatz zum Fussballstadion – den Vereinen nicht exklusiv zur Verfügung steht. Jedermann ist befugt, die Eishalle gegen Entgelt zu nutzen. Es rechtfertigt sich daher, die Bereiche Fussball sowie Eishalle unterschiedlich zu behandeln. Von den Eissportvereinen werden daher lediglich 5 Prozent der Investitionskosten verlangt. In welcher Form die Vereine ihren Anteil erbringen, ist ihnen überlassen. Denkbar sind Geldleistungen, Sponsoring sowie Eigenleistungen in Form von Arbeit und/oder Material. Die Möglichkeit der Erbringung von Eigenleistungen ist im TU-Vertrag berücksichtigt.

aktualisiert am 20. August 2010

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