Oberstufenschulen
Übertritt in die Oberstufe
Nach der sechsten Primarklasse erfolgt der Übertritt in die Oberstufe. Die Oberstufe umfasst das 7. bis 9. Schuljahr und ist gegliedert in Sekundar- und Realklassen. Die Stadt Wil führt auf der Oberstufe zusätzlich auch Kleinklassen.
Über den Eintritt in die Sekundar- oder Realschule entscheidet der Schulrat. Der Entscheid stützt sich auf den sogenannten Zuweisungsantrag. Dabei sind folgende Grundlagen massgebend:
a) die Empfehlung der Klassenlehrperson der sechsten Primarklasse.
b) die Noten der sechsten Primarklasse.
Klassenlehrperson und Erziehungsberechtigte besprechen den Zuweisungsantrag mit dem gemeinsamen Ziel, dem Schulrat einen übereinstimmenden Antrag vorlegen zu können. Bei wenigen Ausnahmen kann keine Einigung erzielt werden. In diesem Fall führt das zuständige Mitglied des Schulrates ein zusätzliches Übertrittsgespräch. Über den Zuweisungsentscheid werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert. Gegen den Entscheid des Schulrates kann bei der Regionalen Schulaufsicht Rekurs eingelegt werden.
Entscheidungshilfe für den Übertritt
Auch bei der Zuweisung in die Oberstufe im Empfehlungssystem bilden die Noten einen wichtigen Anhaltspunkt. Zusätzliche Hinweise für die geeignete Beschulungsmöglichkeit auf der Oberstufe geben Beobachtungen des Verhaltens einer Schülerin, eines Schülers durch Lehrperson und Eltern. Weitere Kriterien für die Zuweisung in die Real- oder Sekundarschule sind unter anderem die Auffassungsgabe, das Leistungsvermögen, die Arbeitshaltung, die Motivation sowie der Durchhaltewillen.
Terminplan
4. Regelklasse: Die Lehrperson gibt den Eltern die Information "Beobachtungshilfe" ab.
5. Regelklasse: Informationsabend für die Eltern zum Thema "Uebertrittsverfahren.
6. Regelklasse: Informationsabend für die Eltern "Organisation Oberstufe".
Mai: Der Schulrat beschliesst die Aufnahme in die Oberstufe.
Juni: "Kennenlerntag" Oberstufe"